1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hartenholm
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hasenmoor
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Nützen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Lentföhrden
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Schmalfeld
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Technische Betriebsführung der Einrichtungen zur Wasserversorgung sowie Erstellung GIS-Datenbestand
Beschreibung: Die Auftraggeber vergeben jeweils in ihrem Gemeindegebiet die technische Betriebsführung über ihre Einrichtungen zur Wasserversorgung inklusive Erstellung eines GIS-Datenbestandes. gliedert sich in 5 Lose, aufgeteilt nach Gemeindegebieten. Für jedes Gemeindegebiet beinhaltet der Leistungsumfang die technische Betriebsführung über das Wassernetz sowie die Erstellung eines GIS-Datenbestandes. Bei den Losen 1 (Gemeinde Hasenmoor) und Los 5 (Gemeinde Schmalfeld) beinhaltet die zu erbringende Leistung auch die technische Betriebsführung über das Wasserwerk.
Kennung des Verfahrens: a8185042-ff39-4eed-bd03-cb7a44d8af48
Interne Kennung: 2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nützen
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D0A57NZ
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Die Gemeinden stammen alle aus Schleswig-Holstein. Es handelt sich um eine Vergabe oberhalb der Schwellenwerte, sodass die SektVO und das GWB gelten.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gemeinde Hasenmoor inklusive Wasserwerk
Beschreibung: Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hasenmoor
Postleitzahl: 24640
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Hartenholm
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Gemeinde Hartenholm
Beschreibung: Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hartenholm
Postleitzahl: 24628
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Hartenholm
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Gemeinde Nützen
Beschreibung: Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nützen
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Hartenholm
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Gemeinde Lentföhrden
Beschreibung: Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lentföhrden
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Hartenholm
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Gemeinde Schmalfeld mit Wasserwerk
Beschreibung: Das Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schmalfeld
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Hartenholm
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 977 803,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Holsteiner Wasser GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot der Holsteiner Wasser
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 203 221,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Gemeinde Hasenmoor inklusive Wasserwerk
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 31/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 203 221,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 203 221,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Holsteiner Wasser GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot der Holsteiner Wasser
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 17 408,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Gemeinde Hartenholm
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 31/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 174 008,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 174 008,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Holsteiner Wasser GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot der Holsteiner Wasser
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 160 135,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: Gemeinde Nützen
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 31/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 160 135,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 160 135,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Holsteiner Wasser GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot der Holsteiner Wasser
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 184 771,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4
Titel: Gemeinde Lentföhrden
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 31/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 184 771,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 184 771,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Holsteiner Wasser GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot der Holsteiner Wasser
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 255 668,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 5
Titel: Gemeinde Schmalfeld inklusive Wasserwerk
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 31/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 255 668,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 255 668,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hartenholm
Registrierungsnummer: t:0419150090
Postanschrift: Kirchenweg 11
Stadt: Nützen
Postleitzahl: 24568
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Telefon: +49419150090
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hasenmoor
Registrierungsnummer: t:04191500922
Postanschrift: Kirchenweg 11
Stadt: Nützen
Postleitzahl: 24568
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Telefon: +49419150090
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Nützen
Registrierungsnummer: t:04191500968
Postanschrift: Kirchenweg 11
Stadt: Nützen
Postleitzahl: 24568
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Telefon: +49419150090
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Lentföhrden
Registrierungsnummer: t:04191500931
Postanschrift: Kirchenweg 11
Stadt: Nützen
Postleitzahl: 24568
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Telefon: +49419150090
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Schmalfeld
Registrierungsnummer: t:04161500927
Postanschrift: Kirchenweg 11
Stadt: Nützen
Postleitzahl: 24568
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Telefon: +49419150090
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Ehler Ermer & Partner mbB
Registrierungsnummer: PR 364 KI AG Kiel
Postanschrift: Wrangelstraße 17-19
Stadt: Flensburg
Postleitzahl: 24937
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Franziska Biller
Telefon: +4946186070
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +494319884640
Fax: +494319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Holsteiner Wasser GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 9385 KI
Postanschrift: Bismarckstr. 67
Stadt: Neumünster
Postleitzahl: 24534
Land, Gliederung (NUTS): Neumünster, Kreisfreie Stadt (DEF04)
Land: Deutschland
Telefon: 01607421632
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c2a772f9-bbb9-4ed1-9cfa-358f1c459415 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/08/2025 16:26:16 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 526618-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 153/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/08/2025