5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stormarn (DEF0F)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung des IEK, die über- oder unterschritten werden kann. Die angegebene Anzahl der Verlängerungen (1) ist ohne Bedeutung und den technischen Vorgaben der E-Vergabeplattform geschuldet.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 224 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: EK-I. Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe). Eigenerklärung BA1: Unternehmensprofil/-organisation: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor. Eigenerklärung BA2: Erlaubtheit/Berufsregister: Eigenklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: EK-III. Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung: Der Bewerber muss auch insoweit zur Berufsausübung befähigt sein, dass er die in § 158 BauGB geregelten Voraussetzungen (vgl. im Einzelnen die Wiedergabe in Tz. 210 der Bewerbungsbedingungen) für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger erfüllt. Die Voraussetzungen nach § 158 Nr. 2 BauGB werden dabei zusätzlich auch im Rahmen der Kriterien der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der beruflichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Eigenerklärung BA3: Voraussetzungen Sanierungsträger: Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben des Sanierungsträgers nach § 158 BauGB erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: EK-IV: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.500.000 € beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. Eigenerklärung WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: EK-V: Hinreichende finanzielle Stabilität. Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Bonität und Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Dies wird anhand der aus den (geprüften) Jahresabschlüssen ersichtlichen Angaben zur Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage beurteilt. Eigenerklärung WL2: Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht: Vorlage des neuesten verfügbaren vom Abschlussprüfer testierten Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Abschlussprüfers. Soweit der gesamte Jahresabschluss und/oder Prüfbericht aufgrund des Sitzlandes oder der Rechtsform des Unternehmens nicht der Offenlegung unterliegen, sind Bilanz nebst Anhang – soweit offenlegungspflichtig –, einzureichen. Mindestens sind jedoch aussagekräftige Informationen dazu und möglichst zum Jahresabschluss erforderlich, z. B., falls vorhanden, in Form eines Berichts über die Prüfung der Geschäftstätigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 158 Nr. 3 BauGB.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: EK-VI: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine auch im Sinne von § 158 Nr. 2 BauGB hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel doppelt so hoch ist wie der geschätzte vergaberechtliche Auftragswert des vorliegenden Auftrags, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eigenerklärung WL3: Angaben zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Bewerber gem. § 51 VgV auf eine angemessene Zahl zu begrenzen (vgl. auch Tz. 262 der Bewerbungsbedingungen). Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl u. a. anhand der Größe der jährlichen Gesamtumsätze gem. EK-VI auf der Basis der Angaben im Formblatt WL vorgenommen und fließt mit einer Gewichtung von 20 % in die Wertung ein (detaillierte Angaben zum Auswahlverfahren in den Bewerbungsbedingungen ab Tz. 265 ff.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: EK-VII: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren erhebliche Umsätze aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger erzielt haben. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn dieser Umsatz mit 112.000,00 € netto jährlich im Mittel (leicht abgerundet) doppelt so hoch ist wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz aus Trägervergütungen , ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eigenerklärung WL4: Angaben zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Bewerber gem. § 51 VgV auf eine angemessene Zahl zu begrenzen (vgl. auch Tz. 262 der Bewerbungsbedingungen). Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl u. a. anhand der Größe der jährlichen Umsätze als Sanierungsträger gem. EK-VII auf der Basis der Angaben im Formblatt WL vorgenommen und fließt mit einer Gewichtung von 30 % in die Wertung ein (detaillierte Angaben zum Auswahlverfahren in den Bewerbungsbedingungen ab Tz. 265 ff.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: EK-VIII: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Sanierungsträger (bei ausländischen Unternehmen über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) verfügen. [Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV)]. Eigenerklärung TL1: Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Aufgaben eines Sanierungsträgers - bei ausländischen Tätigkeiten über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) mit stichwortartiger Beschreibung (z. B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs (möglichst auch des erzielten Umsatzes). Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Bewerber gem. § 51 VgV auf eine angemessene Zahl zu begrenzen (vgl. auch Tz. 262 der Bewerbungsbedingungen). Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl u. a. anhand der Qualität der Referenzen gem. EK-VIII auf der Basis der Angaben im Formblatt TL1 vorgenommen und fließt mit einer Gewichtung von 50 % in die Wertung ein (detaillierte Angaben zum Auswahlverfahren in den Bewerbungsbedingungen ab Tz. 265 ff.).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: EK-IX: Personalstärke: Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben eines Sanierungsträgers im vorliegenden Fall verfügen. Der Hinweis zu EK-VIII betreffend die Abgrenzung zu den Zuschlagskriterien gilt sinngemäß. Eigenerklärung TL2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: EK-X: Hinreichende Selbstausführung, ordnungsgemäße Eignungsleihe: Der Bewerber muss jedenfalls die kritischen Aufgaben im Sinne von § 48 Abs. 5 VgV selbst erbringen. Soweit für sonstige Aspekte eine Eignungsleihe (Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen) erfolgt, muss diese den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen entsprechen und die entsprechenden Erklärungen und Nachweise auch für das Unternehmen, auf welches sich berufen wird, vorgelegt werden. Eigenerklärung TL3: Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe: Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Soweit der Bewerber sich auf Kapazitäten der Unterauftragnehmer oder sonstiger Dritter beruft, sind diese namentlich zu benennen. Es sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung (wie sie für den Bewerber selbst nötig sind) zusätzlich auch für diese Unternehmen vorzulegen, zusätzlich ein Verfügbarkeitsnachweis (vgl. oben Tz. 203 - 207).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Projektverständnis und Methodik
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Qualität des Vertragsmanagements
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Der Preis hat eine Gewichtung von
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 25/09/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen der Auftraggeberin.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein. Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben i. S. § 48 Abs. 5 VgV).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Oldesloe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Oldesloe