1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Geförderte Errichtung und Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur im Sinne von Nr. 3.1 gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes sowie DiOS 2023 im Landkreis Zwickau, hier Cluster 2
Beschreibung: Der Landkreis Zwickau führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. Gigabitinfrastrukturen im Sinne der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30. April 2024 (im Folgenden: Förderrichtlinie des Bundes) mit schnellen Internetanschlüssen für die förderfähigen Adressen im Cluster 2 des Landkreises Zwickau (auch Projektgebiet genannt) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung KonzVgV) durch. Hinsichtlich näheren Angaben zu dem Projektgebiet wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Mit der Ausschreibung soll der Ausbau von zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze durch Telekommunikationsnetzbetreiber im vorgenannten Cluster 2/ Projektgebiet des Landkreises Zwickau erreicht und gefördert werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt wird und aufrechterhalten werden kann. Ziel ist die Schließung der sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Der Zuschlagsbieter erhält entsprechende Zuwendungen, trägt jedoch weiterhin das wesentliche unternehmerische Risiko für den Aufbau und Betrieb der entsprechenden Breibandinfrastruktur, insbesondere das Vermarktungsrisiko.
Kennung des Verfahrens: d0d32bae-dfe3-44ff-826f-005023abf0be
Interne Kennung: 1462-2025-1036-VV
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Konzessionsgeber behält sich den Zuschlag auf den Bestbieter bereits nach den ersten Angeboten vor. Der Konzessionsgeber behält sich aber ausdrücklich vor, mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Angebote einzutreten. Weiterhin vorbehalten bleibt die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien (§ 17 Abs. 12 VgV analog). Der Landkreis erwartet einen Projektabschluss bis spätestens bis zum 31. Dezember 2029. Sofern sich aus den in den Angeboten der Bieter mitgeteilten Umsetzungszeiträumen/ Meilensteinplanungen spätere Projektabschlüsse ergeben sollten, behält sich der Landkreis nach Anhörung und Verhandlung mit den betreffenden Bietern unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor, die Angebote dieser Bieter nicht weiter zu berücksichtigen und diese vom weiteren Verfahren auszuschließen. Sollten die überwiegende Anzahl der Angebote nicht im Zeitrahmen des definierten Projektabschlusses liegen, behält sich der Landkreis ferner vor, den Projektabschluss zu verlängern oder das gesamte Ausschreibungsverfahren aufzuheben und ggfls. unter Neudefinition der Ausschreibungsgebiete neu zu starten.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Zwickau
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Konzessionsnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 4. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Fall der Vergabe der Konzession der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Der Konzessionsgeber wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Konzessionsgeber zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Konzessionserteilung erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Konzessionsgeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Konzessionsgebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Konzessionsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Konzessionsnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, seine sonstigen Nachunternehmer benennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Fall der Konzessionsvergabe dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen. 7. Jeder Bewerber/ Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die dem Konzessionsgeber aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und den Konzessionsgeber von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Jeder Bewerber/ Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig sicherzustellen. 8. Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss in Textform über die Vergabeplattform vergabe.rib.de erfolgen. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. 9. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Teilnahmeanträge vor. Ebenso genügt die Übersendung der Bewerbung per Telefax oder EMail nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 10. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern. 11. Teilnahmeanträge oder Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/ Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/ Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 12. Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in diesem Verfahren dem Konzessionsnehmer bzw. seinen Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Konzessionsdurchführung verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Konzessionsgebers zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers erfolgt. 13. Der Konzessionsgeber wird die nicht berücksichtigen Bewerber entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. 14. Die Bewerber erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 15. Fragen durch die Bewerber zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 15. August 2025, Ortszeit 08:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform vergabe.rib.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb“ zu stellen. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert für alle Bewerber veröffentlicht, soweit sie für alle Bewerber von Interesse sind. Andernfalls erfolgt die Beantwortung individuell für den jeweiligen Bewerber. Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber den Konzessionsgeber umgehend darauf hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind über die Bieterkommunikation des elektronischen Vergabeportals an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten. 16. Die Anzahl der Bewerber, die vom Konzessionsgeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis fünf Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien (vgl. 1. Verfahrensbrief).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Geförderte Errichtung und Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur - Gigabit-Netz - im Sinne von Nr. 3.1 gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes sowie DiOS 2023 im Landkreis Zwickau, hier Cluster 2
Beschreibung: Der Landkreis Zwickau als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Ausbaugebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ im Landkreis Zwickau. Das Ausbaugebiet umfasst für Cluster 2 die Kommunen Dennheritz, Hartmannsdorf b. Kirchberg, Hirschfeld und Langenbernsdorf. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Adresspunkte, die als sog. graue Flecken eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 300 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Hinsichtlich der weiteren Beschreibung des Konzessionsgegenstandes wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Interne Kennung: 1462-2025-1036-VV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Bieter haben die Möglichkeit, mit dem Angebot folgende, einseitige Option anzubieten: Von dem Bieter können die zusätzlich vom Konzessionsgeber zur Verfügung gestellten Adressen, welche im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus, der gemeinsam bzw. synergetisch mit dem geförderten Ausbau in Cluster 2 stattfinden kann, erschlossen werden (Eigenausbaupotential). Die Eigenausbaupotentiale werden in Anlage B.5, B.6 und B.7 der Leistungsbeschreibung (Anlage B) zu diesem Verfahrensbrief aufgeführt. Insoweit handelt es sich um Adresspunkte, die über keine gigabitfähige Versorgungsbandbreite verfügen und in örtlicher Nähe zum Ausbaupunkt liegen. Die Bieter haben die Möglichkeit im Rahmen dieser Option, einzelne oder alle Adresspunkte des Eigenausbaupotentials für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anzubieten. Für den Ausbau der Eigenausbaupotentiale gelten dieselben Bedingungen, wie für den Ausbau der geförderten Adressen. Für den Fall, dass sich der Bieter entscheidet, die definierten Adressen eigenwirtschaftlich zu erschließen, sind die vertraglichen Regelungen (vgl. Anlage C zum 2. Verfahrensbrief) anzuwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine einseitig, für den Bieter bindende Option handelt und der Landkreis Zwickau frei darüber entscheidet, ob er diese Option ausübt oder nicht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Option wertungsrelevant ist (vgl. Anlage D zum 2. Verfahrensbrief). Weiterhin wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass die Option bzw. die Kosten/ Adresspunkte der Option in der Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke für den geförderten Ausbaus (Formblatt Wirtschaftlichkeitslücke, Anlage F zum 2. Verfahrensbrief) nicht zu berücksichtigen ist und mit dem Angebot keine Netzplanung bzw. Grobplanung wie für den geförderten Ausbau für die Optionsadressen anzugeben ist.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Zwickau
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 31/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2036
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder)
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung: 1. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen 3. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 21. Mai 2025 Sanktionen gegen Russland
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 5.000.000,- € für Personenschäden und 2.000.000,- € für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 1. Eigenerklärung, dass des Bewerbers die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganze Phase des Projektes einhalten wird 2. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann 3. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß § 125 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann 4. Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten vier Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils unter konkreter Benennung des Auftrags-/ Konzessionsgebers nebst ggf. Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftrags-/ Konzessionsgegenstandes und der Laufzeit
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17/09/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/09/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig (anderes Ansicht VG Dresden, Beschluss vom 18.08.2022 – 4 L 433/22). Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Registrierungsnummer: 161461766
Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4-8
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
Telefon: 0375440221764
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer
Registrierungsnummer: 03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: +49 341977-1040
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
Registrierungsnummer: DE161461766
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
Telefon: 0375440221765
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 312ea1b4-8f07-4053-beec-3444077f091f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2025 13:55:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 497954-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 144/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2025