1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: LEVG Leipziger Entwicklungs- u. Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks – KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2.1.
Verfahren
Titel: Betreibervertrag Eissportzentrum in der Nordkuppel des Kohlrabizirkus
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist der Betrieb eines Eissportzentrums in der Kuppelhalle Nord der Kohlrabizirkus genannten ehemaligen Großmarkthalle Leipzig („Eissportzentrum“) auf Grundlage eines 4-jährigen Vertrages mit dreimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr für den Vermieter mit Betreiberverpflichtung. Der Entwurf eines Mietvertrages mit Betreiberverpflichtung ist als Anlage II beigefügt. Die Mietfläche befindet sich in der Nordhalle und den angrenzenden Räumen und Bereichen der Nordkuppelhalle des Kohlrabizirkus. Die genaue Darstellung des Mietgegenstandes ergibt sich aus den Anlagen 2.1, 2.2.1, 2.2.2, 2.3 und 3 zum Mietvertrag (Anlage II). Die Auftraggeberin und Vermieterin wird im Laufe der kommenden Betreibungszeit / Mietvertragszeit weitere Ausbauarbeiten an den Flächen vornehmen. Die Einzelheiten zu den Ausbauleistungen und den Mietflächen sind dem als Anlage II beigefügten Mietvertragsentwurf, dort insbesondere der Anlage 6, zu entnehmen. Der Auftraggeberin ist im Rahmen des Mietvertrages ein jährliches Entgelt anzubieten, dessen Marktüblichkeit darzulegen ist. Die/der Auftragnehmer*in bewirtschaftet, betreibt und vermarktet das Vertragsobjekt in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Die Kosten der Betriebsleistungen hat die/der Auftragnehmer*in deshalb grundsätzlich aus den Erlösen (Unter-Mieteinnahmen, Namensrechte, Catering, Drittveranstaltungen etc.) zu decken. Soweit die Erlöse den Aufwand einschließlich eines angemessenen und marktüblichen Gewinns nicht decken („Betriebsverluste“), ist - vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Leipzig - beabsichtigt, dass die/ der Auftragnehmer*in für die von ihm/ihr zu erbringenden Betriebsleistungen einen Zuschuss erhält. Über die Zuschussgewährung entscheidet der Stadtrat jeweils im Rahmen der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2027/2028 und 2029/2030. Für eine Bezuschussung ab Betreibungsbeginn im 2. Halbjahr 2026 hat der Stadtrat entsprechende Mittel bereitgestellt. Der Bieter hat mit seinem Angebot entsprechende Berechnungen zu einem ggf. benötigten Zuschuss darzulegen. Die beihilferechtlichen Vorgaben sind einzuhalten. Das Vorhaben sowie die Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Angebotes steht unter dem Vorbehalt • Der Zustimmung der Gremien der Auftraggeberin hinsichtlich des Vertragsabschlusses und bezogen auf den Zuschuss zum Betrieb in den jeweiligen Haushalten; • der entsprechenden Zustimmung des Stadtrates zum oben beschriebenen Zuschuss für die erste Haushaltsperiode (2027 bis 2028) und zum angebotenen Konzept sowie erneut für die Haushaltsperiode 2029/2030. Sollte die jeweilige haushaltsbezogene Zustimmung des Stadtrates nicht erfolgen, behält sich die Vergabestelle die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. Ausgangslage: Das Gebäude des ehemaligen Großmarktes der Stadt Leipzig mit den beiden markanten Kuppelhallen, auch bekannt als „Kohlrabizirkus“ wird heute als Veranstaltungshalle genutzt und steht unter Denkmalschutz. Eigentümerin des Kohlrabizirkus ist die Auftraggeberin. Die Hallen sind seit dem 31. Oktober 1995 nicht mehr als Großmarkt in Betrieb und wurden seitdem für unterschiedliche Verwendungs- und Veranstaltungszwecke, wie z.B. Konzerte, Flohmärkte u. ä. genutzt. Seit 2002 sind die beiden Kuppelhallen raumhoch durch einen Wandabschluss geteilt, so dass diese heute als getrennte Nutzungseinheiten betrieben werden können. 2002 wurde die Kuppelhalle Nord als Veranstaltungshalle hergerichtet. Die wesentlichen Ausstattungsmerkmale als Veranstaltungshalle (und baurechtlich als Versammlungsstätte) werden auch für die Nutzung als Eissportzentrum weiterverwendet. Seit August 2018 wird die Kuppelhalle Nord als Eissportzentrum genutzt. Seit Saisonbeginn 2018/2019 wurde die Nordhalle des Komplexes als Heimspielstätte der Icefighters Leipzig GmbH („IFL“) genutzt. Dafür wurden eine entsprechende Eisfläche sowie Tribünen für 2.500 Zuschauer hergerichtet. Die Kunsteisfläche wird darüber hinaus vom Leipziger Eissport Club („LEC“) genutzt, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das Training von Eishockey und Kunsteislauf zu ermöglichen. Außerdem wird die Eisfläche für das öffentliche Eislaufen genutzt. Diese Nutzungen sind auch im Rahmen der künftigen Betreibung zu gewährleisten. Mittelfristig ist vorgesehen, das Eissportzentrum in die benachbarte Südhalle zu verlegen. Aus diesem Grund ist die Laufzeit des hier ausgeschriebenen Betreibermietvertrags begrenzt und mit Verlängerungsoptionen des Vermieters versehen, die dieser gemäß Baufortschritt in der Südhalle entsprechend ausüben wird.
Kennung des Verfahrens: 193a33e1-6cf0-4bd1-a05e-098cc46a7ddd
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92320000 Betrieb von kulturellen Einrichtungen, 92610000 Betrieb von Sportanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen,den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmeantrag Betreibervertrag Eissportzentrum" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 21. Juli 2025 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber /Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betreibervertrag Eissportzentrum in der Nordkuppel des Kohlrabizirkus
Beschreibung: 1. Rahmenbedingungen: Die Nutzungseinheit Eissportzentrum in der Nordkuppel Kohlrabizirkus hat wie der gesamte Gebäudekomplex die Anschrift An den Tierkliniken 42, 04103 Leipzig. Die Nutzungseinheit verfügt zu Mietbeginn über eine Gesamtfläche von ca. 12.698,63 m² (ohne Außenanlagen) und ist in den Anlagen 2.1, 2.2.1, 2.3 zum Mietvertragsentwurf (Anlage II) grafisch dargestellt. Aufgrund der im Rahmen der Betreibungszeit vorzunehmenden Ausbauarbeiten wird sich die Mietfläche ändern; insbesondere werden Zusatzflächen entstehen, die Gegenstand des hiesigen Betreibermietvertrages werden. Hierzu wird auf die Regelungen des Mietvertragsentwurfs (Anlage II) und die Anlage 2.2.2 (Grundrisspläne Mietobjekt nach Ausbauleistungen) verwiesen. Die im Rahmen des Mietvertrages zu Mietbeginn seitens der Auftraggeberin vermieteten Flächen lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Nördliche Kuppelhalle inkl. Unterbau für Eisfläche sowie vier Tribünen (Haupt-, Heim-, VIP-, und Gästetribüne) und eingeschossigen Einbau mit Toilettenanlagen und Nebenräumen auf der Ostseite (in Anlage 2.2.1 hellblau markiert) mit einer Fläche von ca. 5.964,75 m² • dem VIP- und Eismeisterbereich in der Westhalle und angrenzenden Räumen (in Anlage 2.2.1 orange markiert) mit einer Fläche von ca. 645,48 m²; • der Geschäftsstelle, Bürotrakt Ostseite EG (in Anlage 2.2.1 lila markiert) mit einer Fläche von ca. 314,74 m²; • die Flächen für den Verein LEC, Bürotrakt Nordseite EG und Nordseite OG (in Anlage 2.2.1 grün markiert) mit einer Fläche von ca. 323,39 m²; • diverse Verkehrsflächen (in Anlage 2.1, 2.2.1 und 2.3 hellrot markiert) mit einem Flächenanteil für den Mieter in Höhe von ca. 293,46 m²; • Lagerraum Ebene-1 – Südseite Kohlrabizirkus (in Anlage 2.1 lila markiert) mit einer Fläche von ca. 277,01 m²; • Kellerflächen im UG für Spindel-Stützen und Kühltechnik (in Anlage 2.1 rot, orange und grau markiert); die Anmietung erfolgt allerdings nur vorläufig bis zur Entfernung der Spindelstützen mit einer Größe von 4.240,77 m² für den Stützbereich Eisfläche (rot), ca. 492,87 m² für den Stützbereich Container und ca. 146,16 m² für den Bereich der Kühltechnik; • Außenanlagen gemäß Anlage 3 mit einer zu bewirtschaftenden Fläche von ca. 6.259,42 m² Für weitere Einzelheiten, insbesondere im Hinblick auf das Grundstück, die Zuwegung zum Eissportzentrum, Parkmöglichkeiten, das Gebäude und die bauliche Grundausstattung wird auf die Anlagen 2.1, 2.2.1, 2.3 und 3 zum Mietvertrag (Anlage II) verwiesen. Nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Betreibermietvertrages sind die derzeit in dem Mietobjekt vorhandenen Containeranlagen, bestehend aus 24 Einzelcontainern der Marke Impatec mit einer Nutzfläche von ca. 336m², die teilweise mit Sanitärbereichen ausgebaut sind („Containeranlage“) inkl. der darunter befindlichen Fläche. Die Containeranlage steht im Eigentum, des derzeitigen Mieters und Betreibers des Mietobjekts, der Eiszirkus Leipzig GmbH. Der Bieter hat auf Grundlage der als Anlage 4 genannten Konditionen einen Mietvertrag über die Containeranlage mit der Eiszirkus Leipzig GmbH unter der aufschiebenden Bedingung des Abschluss dieses Mietvertrags abzuschließen. Die Verpflichtung zur Anmietung der Containeranlagen endet, wenn die von der Auftraggeberin herzurichtenden Zusatzflächen bezugsfertig hergestellt sind und die Nutzung der Containeranlagen in die Zusatzflächen verlegt werden kann. In die Nordhalle wurden u.a. von einem früheren Betreiber verschiedene Ausstattungsgegenstände eingebracht. So wurde auf einer Unterkonstruktion eine Eisfläche aufgebaut. Der aktuelle Unterbau der Eisfläche gehört nicht der Auftraggeberin; dieser Unterbau wird von dem aktuellen Betreiber rund um den Mietvertragsbeginn des neuen Betreibervertrages zurückgebaut. Die Auftraggeberin wird bis August 2026 einen neuen Unterbau herrichten, welcher Gegenstand des hiesigen Betreibermietvertrages wird. Im Anschluss hieran kann der Bieter seine Eisfläche mit Bande auf der neuen Unterkonstruktion aufbauen. Weitere Ausstattungsgegenstände wurden zum Teil gekauft, zum Teil gemietet oder sie waren und sind im Eigentum des aktuellen Betreibers Eiszirkus Leipzig GmbH, des Vereins Leipziger Eissportclub oder der Icefighters Leipzig GmbH. Zum Umfang der derzeit vorhandenen Ausstattungsgegenstände wird auf Anlage 6 verwiesen. Ob der Bieter aktuelle Ausstattungsgegenstände erwirbt, anmietet oder vergleichbare beschafft, obliegt dem Bieter. Das Eissportzentrum hat folgende Kernaufgaben zu erfüllen: • Die Durchführung von Spielen der Eishockey Oberliga-Nord mit der Bereitstellung von 2.500 Zuschauerplätzen (Sitz- und Stehplätze sowie Sitzplätze im VIP-Bereich) • Bereitstellung von Trainingszeiten für die Oberliga-Mannschaft • Die Nutzung durch einen gemeinnützigen Verein für diverse Eissportarten. Dabei sind sinnvolle Trainingszeiten für die Bereiche Kinder- und Jugendsport sowie für den Erwachsenensport zu berücksichtigen. • Die Durchführung von Eishockeyspielen im Bereich Freizeitsport • Die Durchführung von öffentlichem Eislaufen für die Leipziger Bevölkerung • Die Durchführung von Eislaufen als Schulsport, auch als GTA. Diese Nutzungen sind im künftigen Betrieb grundsätzlich fortzuführen. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Nutzung durch die IFL und den LEC. Die aktuellen Nutzungszeiten sind dem als Anlage 9 zum Mietvertragsentwurf (Anlage II) beigefügten Nutzungszeitenplan zu entnehmen. Darüber hinaus können weitere Angebote entwickelt und vermarktet werden. 2. Ziele der Auftraggeberin: Der*die Betreiber*in, der*die den Betrieb des Eissportzentrums für einen Zeitraum von 4 Jahren mit dreimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr für den Vermieter auf eigenes wirtschaftliches Risiko anmieten und betreiben soll, soll in seinem*ihrem eigenen Interesse bereits bei seinem*ihrem Konzept den geplanten Betrieb funktional und wirtschaftlich berücksichtigen und darlegen.
Interne Kennung: E35879729
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92320000 Betrieb von kulturellen Einrichtungen, 92610000 Betrieb von Sportanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Hinweis zu Ziffer 5.1.3 (Geschätzte Laufzeit): Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre mit dreimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr für den Vermieter.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, Auswahlwertung zur Begrenzung der Bewerberzahl: I. Referenzen (max. 70 Punkte): Die Referenzen müssen jeweils in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des*der Bewerber*in schließen lassen. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und die jeweilige Kontaktperson bei der Auftraggeberin und deren Telefonnummer zu enthalten. Die Wertung der Referenzen erfolgt nach dem Maß der Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit. Auf die Mindestanforderungen wird verwiesen. Hinsichtlich der Referenzen erfolgt die Bewertung sowohl anhand der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen als auch anhand der Anzahl der eingereichten Referenzprojekte zu gleichen Teilen. 1. Vergleichbarkeit bzgl. Art der Veranstaltungsstätte: Art der Veranstaltungsstätte: Hinsichtlich der Art der Veranstaltungsstätten kommen insb. die unten aufgeführten Veranstaltungsstätten in Betracht. Betrifft eine Referenz eine Eissporthalle, ist dies etwa gegenüber einer reinen Sportstätte höher zu bewerten, da es dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand besser entspricht. • Eissporthalle • Sport- und Veranstaltungsstätten • Reine Sportstätten (ohne andere Veranstaltungen) • Reine Veranstaltungsstätten (ohne Sportveranstaltungen). 2. Vergleichbarkeit bzgl. Art und Größe der Veranstaltungen: Weiter wird die Vergleichbarkeit anhand der Art und Größe der Veranstaltungen beurteilt: • Anzahl der Veranstaltungen, die während des Betriebs durchgeführt wurden • Art der durchgeführten Veranstaltungen: - Reine Sportveranstaltungen (Mannschaftssport, Profisport) - Öffentliche Veranstaltungen für Bürger*innen (einschließlich Angabe Öffnungszeiten und Veranstaltungsart) - Breitensportveranstaltungen - Sonstige Veranstaltungen (z.B. Eisdisko) • Größe der durchgeführten Veranstaltungen - insbesondere Zuschaueranzahl (als vergleichbar angesehen werden Veranstaltungen mit durchschnittlich 800 oder mehr Zuschauern in einer Sportstätte mit mindestens einer Kapazität von 2.500 Zuschauerplätzen. - Reichweite/Einzugsbereich der Zuschauer (mit Blick auf Attraktivität der Veranstaltung kommen hier auch Gesichtspunkte wie Organisation der An- und Abreise innerhalb der direkten Umgebung der Veranstaltungsstätte zum Tragen) II. Qualifikation und Erfahrung des*der für die Auftragsausführung vorgesehene verantwortliche Person für den Betrieb (Projektleiter*in) mit einschlägiger Berufserfahrung von jeweils mindestens 2 Jahren - und des*r stellvertretende*n Projektleiters*ineinschließlich Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu beruflichen Erfahrungen der letzten 5 Jahre der jeweils benannten Person (Projektleiter*in) und des*der Stellvertreters*in (max. 30 Punkte): Bewertet werden die fachliche Qualifikation und die persönlichen Erfahrungen der verantwortlichen Person für den Betrieb (Projektleiter*in) und des*der Stellvertreter*in berücksichtigt. Das Fehlen der vorgenannten Mindestanforderungen führt dazu, dass eine Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden kann. Ergänzung zu Ziffer 5.1 aufgrund der Zeichenbegrenzung: 3. Namensrechte: Die Namensrechte am Eissportzentrum sind derzeit dem aktuellen Hauptnutzer zur unentgeltlichen Nutzung übertragen worden. Für das Angebot ist zu unterstellen, dass dem aktuellen Hauptnutzer dieses Recht auch während der Vertragslaufzeit weiterhin unentgeltlich übertragen wird. 4. Betrieb: Der gesamte Betrieb des Eissportzentrums soll durch den*die Auftragnehmer*in erfolgen. Von dem*der Betreiber*in wird erwartet, dass er*sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen ein effizientes Betriebskonzept erstellt und umsetzt. Zum Betrieb gehört auch die Instandhaltung und -setzung des Eissportzentrums und deren Erneuerung mit Ausnahme von Dach und Fach, soweit dies für die Gewährleistung des Nutzungszweckes erforderlich ist. Zu den Einzelheiten der Verpflichtungen des*r Betreibers*in wird auf den Mietvertragsentwurf der Anlage II verwiesen. 5. Finanzierung: Die Finanzierung der Betriebsleistungen steht im Verantwortungsbereich des*r Betreiber*in. Zur Finanzierung der Betriebskosten sollen maßgeblich die Erlöse des*der Betreiber*in aus dem Betrieb des Eissportzentrums beitragen. Der*die Betreiber*in erbringt die Betriebsleistungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Zu diesen Einnahmen gehören vor allem die Einnahmen aus der Vermietung für Profisport sowie alle sonstigen zulässigen Nutzungsarten. Weiterhin gehören dazu Einnahmen aus der Vermarktung des Eissportzentrums. Die spieltagsbezogenen (Vermarktungs-)Rechte sollen bei den IceFighters Leipzig verbleiben. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist anhand eines entsprechenden Businessplans das Konzept zu unterlegen. Soweit sich aus einem auf Grundlage realistischer Projektionen erstellten Businessplan eine Wirtschaftlichkeitslücke im Hinblick auf die Betriebskosten ergeben sollte, stehen – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Leipzig - bis zu einem noch festzulegenden Betrag Zuschussmittel zur Verfügung (Höchstbetrag). Voraussetzung hierfür ist, dass die Zuschussgewährung beihilferechtskonform erfolgen kann. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Gewährung von Leistungen gem. Art. 55 AGVO erfolgen kann. Die beihilferechtlichen Vorgaben sind einzuhalten. Die Voraussetzungen des Art. 55 AGVO beinhalten u.a.: • kein sog. Unternehmen in Schwierigkeiten (Art. 1 Abs. 4 c) i. V. m. Art. 2 Nr. 18 AGVO), • 20% der verfügbaren Nutzungszeiten muss die Sportinfrastruktur anderen Nutzern als dem Verein zur Verfügung stehen (Art. 55 Abs. 2 AGVO). • Die Sportinfrastruktur muss mehreren Nutzern zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen (Art. 55 Abs. 4 AGVO). • eine von Beauftragung von Dritten im Rahmen des Betriebs der Sportinfrastruktur muss zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen erfolgen (Art. 55 Abs. 6 AGVO). • Die durch Fördermittel zu deckenden Kosten der Investition müssen gemäß Art. 55 Abs. 8 AGVO beihilfefähig sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vereinbarungen oder Bescheide über die Gewährung von Zuschüssen weitere Bedingungen und Auflagen zum Gegenstand haben können. Im Hinblick auf die Darstellung einer eventuellen Wirtschaftlichkeitslücke bei den Betriebskosten, die – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Leipzig - durch einen Zuschuss abzudecken wäre, sind die erwarteten Betriebskosten mit einer qualifizierten Kostenschätzung unter Berücksichtigung der angenommenen und dargelegten Einnahmen für die Vertragslaufzeitdarzulegen und die getroffenen Annahmen zu verplausiblisieren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin mit ihrer Bewertung des Businessplans keine Verantwortung gegenüber dem/der Bieter*in übernimmt, bei dem/der das alleinige Risiko für die hinsichtlich des Betriebs getroffenen Annahmen verbleibt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers/der Bewerberin keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKSorgPflG vorliegen. 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Referenzen: Tabellarische Aufstellung der Referenzen der letzten 3 Jahre im Hinblick auf die erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung – nach Art und Umfang – vergleichbar sind (in Bezug auf Erfahrungen mit dem Betrieb von Sport- und/oder Veranstaltungsstätten) und dadurch auf eine entsprechende Eignung des*der Bewerber*in schließen lassen, jeweils unter konkreter Benennung des*der Auftragsgeber*in nebst Ansprechpartner*in und dessen*deren Erreichbarkeit sowie des Auftragsgegenstandes. Die jeweilige Referenz hat insbesondere die Adresse und den*die jeweilige*n Ansprechpartnerin bei dem*der Auftraggeber*in und dessen*deren Telefonnummer zu enthalten. Mindestanforderung: Es ist mindestens eine Referenz für den Betrieb von Sport- oder Veranstaltungsstätten für Eissportveranstaltungen anzugeben, die folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: • Sport- oder Veranstaltungsstätte für Eissportveranstaltungen fasst mindestens 2.000 Zuschauer*innen; • Betriebserfahrung (mind. 2 Jahre) und • Betrieb der Sport- und/oder Veranstaltungsstätte beinhaltet auch Drittvermarktung. 2. Qualifikation und Erfahrung des*der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters*in – mit einer Berufserfahrung von jeweils mindestens 2 Jahren – und stellvertretende*n Projektleiter*in einschließlich Angaben zur beruflichen Qualifikation und zur beruflichen Erfahrungen der letzten 5 Jahre des*der jeweils benannten Projektleiters*in und Stellvertreters*in. Mindestanforderung: Der*Die Projektleiter*in muss über eine einschlägige Berufserfahrung von mind. zwei Jahren verfügen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftliche Kriterien/Wirtschaftlichkeit: Höhe öffentlichen Zuschusses im Rahmen des Mietvertrages mit Betreiberverpflichtung
Beschreibung: 60 Prozent
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitative Kriterien/Konzepte zur Leistungserbringung - Qualität der Leistung: 1. Betriebskonzept (20 Prozent) 2. Businessplan, insb. Nachvollziehbarkeit (20 Prozent)
Beschreibung: 40 Prozent
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: LEVG Leipziger Entwicklungs- u. Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks – KG
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: LEVG Leipziger Entwicklungs- u. Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks – KG
Registrierungsnummer: HRA 12616
Postanschrift: Deutscher Platz 4
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 226 00 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: +49 3419773800
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c72e4b6f-51ae-4c78-aa00-3ad8580622e1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/07/2025 18:35:40 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 430759-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/07/2025