2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Eignungskriterien stehen unter der in dieser Bekanntmachung bei "Auftragsunterlagen" angegebenen Internetadresse in der Datei "Fragebogen zur Eignungsprüfung" frei und uneingeschränkt einsehbar zur Verfügung. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Die Auftragsvergabe kann von der Vergabestelle aufgehoben werden, wenn schwerwiegende Gründe bestehen, die nicht vorhersehbar waren. Insbesondere kann der Auftraggeber von dem Vorhaben Abstand nehmen, wenn die Finanzierung des Vorhabens nicht (mehr) gesichert erscheint. Die Auftragsvergabe steht außerdem unter dem Vorbehalt der Erteilung des Zuschlages in einem zur gleichen Komplexmaßnahme parallel ablaufenden Verfahren der Stadt Leipzig zur Vergabe von HOAI-Planungsleistungen für die Straßenverkehrsanlage. Bewerber bzw. Bieter haben in keinem Fall Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Betrug: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Erklärung zu AEntG, AufenthG, MiLoG, SchwarzarbG Erklärung hinsichtlich der Vertraulichkeitsvereinbarung des Auftraggebers