5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Diese Option kann zweimal in Anspruch genommen werden. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach sieben Jahren mit Ablauf des 31. Dezember 2032.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehen beim Ausfall von Mitarbeitern
Beschreibung: Wie ist das Vorgehen bei außerplanmäßigem Ausfall von Mitarbeitern (zum Beispiel Krankheit)? Wie wird für Ersatzpersonal gesorgt? Erläutern Sie, wie hoch die durchschnittliche Reaktionszeit bei Krankmeldungen/ Ausfällen ist.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 11,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Objektleiter/fester Ansprechpartner
Beschreibung: "Wie stellen Sie sicher, dass zur Betreuung ein fester Ansprechpartner mit Stellvertreter zur Verfügung steht, der mit den grundsätzlichen Anforderungen des Bewachungsobjektes bzw. Vertrages vertraut ist und der über die notwendigen Entscheidungskompetenzen verfügt? Über welche Qualifikationen und praktische Erfahrungen verfügt der Objektleiter? Welcher Niederlassung ist der Objektleiter zugeordnet?"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Deeskalation
Beschreibung: Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter bei auftretenden Konflikten angemessen und deeskalierend reagieren können?
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation des Personals
Beschreibung: Beschreiben Sie die Organisation Ihrer Personaleinsatzplanung für den vorliegenden Vertrag, z.B. Aufteilung in Schichten, Anzahl des eingesetzten Personals, etc.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausstattungskonzept
Beschreibung: "Ausstattung pro Einsatzkraft. Beschreiben Sie die für den Einsatz vorgesehene persönliche Ausstattung je Einsatzkraft (z. B. die Anzahl der Kleidungsstücke je Einsatzkraft, Anteil der Übernahme der Kosten durch Arbeitgeber, weitere Arbeitsmittel)."
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Weiterbildungsprogramme
Beschreibung: "Beschreiben Sie Ihr Aus- und Weiterbildungsprogramm u. a. auf Grundlage der verlangten Qualifikationen und des Anforderungsprofils sowie neuer Weiterbildungsinhalte. Erläutern Sie den Umfang, die Häufigkeit und die Art der Umsetzung (z. B. Anteil der Übernahme der Schulungskosten durch Arbeitgeber, etc.)."
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Relevanz von Referenzen
Beschreibung: "Herkunft der Referenz. Bitte mit der Ausschreibung vergleichbare Referenzen angeben. Für jede vergleichbare Referenz im Bereich der Bewachung von Verwaltungsgebäuden (gemeint sind sowohl Gebäude der öffentlichen Verwaltung als auch Verwaltungsgebäude von Unternehmen o. ä.), erhält der Bieter einen Punkt, bis max. 5 Punkte)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zufriedenheit der Referenzgeber
Beschreibung: Zufriedenheit des Referenzgebers. Für jede positive Referenz erhält der Bieter einen Punkt, für jede negative wird ein Punkt abgezogen, ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise der Referenzgeber; bis zu maximal +/- 5 Punkten). Der AG behält sich vor, die Referenzgeber selbst zu befragen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fremdsprachenkenntnisse
Beschreibung: "Fremdsprachenkenntnisse. Sprache wird berücksichtigt, wenn diese von mindestens zwei regelmäßig eingesetzten (=mindestens für eine Schicht innerhalb der Dienstzeiten nach Zffr. 1 pro Woche eingesetzt) Bediensteten des Wachpersonals auf einem Sprachniveau von B2 oder höher gesprochen wird."
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sonderqualifikationen
Beschreibung: Sonderqualifikationen werden berücksichtigt, wenn mindestens ein Viertel des eingesetzten Personals die angegebene Qualifikation besitzt und die Qualifikation für den Einsatz relevant ist.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Summe aller Preispositionen als Monatspauschale
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachgefordert können nur Unterlagen, welche das Angebot nicht im Kern ausmachen. Zulässige Nachforderungen sind: Eigenerklärungen, Leistungsnachweise,; Ausgeschlossen ist: Preisblatt,
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2025 12:29:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS)