Deutschland – Schulungsseminare – Architekten Schulungen

403020-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Schulungsseminare – Architekten Schulungen
OJ S 118/2025 24/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Architekten Schulungen
Beschreibung: Es sollen Schulungsleistungen beschafft werden. In dieser Ausschreibung möchte Dataport im Bereich IT-Architektur gezielt Fachkräfte weiterbilden und deren Kenntnisse im Bereich IT-Architektur auf ein hohes Niveau heben. Die Schulungen sind qualitativ hochwertig und praxisorientiert, um den Mitarbeitenden die notwendigen Fähigkeiten zu vermitteln, die sie für die Gestaltung und Umsetzung komplexer IT-Systeme benötigen.
Kennung des Verfahrens: 3ce8b900-74ee-4ca7-b8fc-042382d38015
Interne Kennung: DP-2025000041
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80530000 Berufsausbildung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schulungen sind abzuhalten in Kiel und Hamburg, vgl. Leistungsbeschreibung.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Teil A Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten. Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunter-lagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Teil A Ziffer 4.1.2). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VgV
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 ISAQB Foundation Level
Beschreibung: ISAQB Foundation Level
Interne Kennung: c385c076-f446-4629-817c-db89a96a7a15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Für jede Referenz ist ein separates Formular auszufüllen. In jeder Referenz ist anzugeben, für welche/s Los/e sie vorgelegt wird. Voraussetzung für die Auswertung einer Referenz ist, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Angaben enthalten, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis ANLAGE Referenzbeschreibung ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte je Los, die er in einem Zeitraum bis zu drei Jahre rückwirkend gerechnet ab Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen hat oder die noch erfolgreich erbracht werden. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und sie ins-besondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monate bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen. Im Fall einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Referenz wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Es wird dann auch keine weitere Referenz nachgefordert. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand (je Los) vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht und • wenn die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. • Ferner werden betreffend der jeweiligen Lose nur Referenzprojekte als vergleichbar berücksichtigt, die je Los ein Auftragsvolumen von mindestens 80 Stunden exklusive Vor- und Nachbereitung umfassen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1 vergleichbarer Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als einer Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Vergabestelle wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Um-ständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Personalkennzahlen: Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist zu bestätigen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl aktuell mindestens 3 festangestellte Mitarbeitende beträgt und ob für die eingekauften Schulungsthemen bei Dataport ausschließlich Angestellte oder Unterauftragnehmer (Erfüllungshilfen) zum Einsatz kommen (Mindestanforderungen). Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert nicht bestätigen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters je Geschäftsjahr addiert und es wird ein gemeinsamer Durch-schnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. – im Fall einer Eignungsleihe – für den Bieter und den privilegierten Unterauftragnehmer gemeinsam anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zusätzliche Ausführungsbedingungen. Bieter müssen mit Angebotsabgabe verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben, die die Einhaltung dieser Anforderungen im Zuschlagsfall garantieren. Zusätzliche Anforderungen an AN: • deutsche Sprache bei der Durchführung, • keine Anwendung/Verbreitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“, • keine Übertragung personenbezogener Daten des AG auf Basis des US Privacy Shield in die USA, auch nicht durch Unterauftragnehmer, • Vertraulichkeitserklärungen, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum LkSG, • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 iSAQB Advanced Level
Beschreibung: • iSAQB Advanced Level – Modul Agile Softwarearchitektur (AGILA) • iSAQB Advanced Level – Infrastruktur, Container und Cloud Native (CLOUDINFRA) • iSAQB Advanced Level – Domain Driven Design (DDD) • iSAQB Advanced Level – Enterprise Architecture Management (EAM) • iSAQB Advanced Level – Flexible Architekturmodelle (FLEX) • iSAQB Advanced Level – Funktionale Softwarearchitektur (FUNAR) • iSAQB Advanced Level – Evolution und Verbesserung von Softwarearchitekturen (IMPROVE) • iSAQB Advanced Level – Requirements für Softwarearchitekten (REQ4ARC) • iSAQB Advanced Level – Soft Skills für Softwarearchitekten (SOFT) • iSAQB Advanced Level – Web-Architekturen (WEB) • iSAQB Advanced Level – Web-Sicherheit (WEBSEC)
Interne Kennung: 9266e9bf-d4da-4250-9cfb-a4b69430448b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Für jede Referenz ist ein separates Formular auszufüllen. In jeder Referenz ist anzugeben, für welche/s Los/e sie vorgelegt wird. Voraussetzung für die Auswertung einer Referenz ist, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Angaben enthalten, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis ANLAGE Referenzbeschreibung ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte je Los, die er in einem Zeitraum bis zu drei Jahre rückwirkend gerechnet ab Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen hat oder die noch erfolgreich erbracht werden. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und sie ins-besondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monate bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen. Im Fall einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Referenz wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Es wird dann auch keine weitere Referenz nachgefordert. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand (je Los) vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht und • wenn die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. • Ferner werden betreffend der jeweiligen Lose nur Referenzprojekte als vergleichbar berücksichtigt, die je Los ein Auftragsvolumen von mindestens 80 Stunden exklusive Vor- und Nachbereitung umfassen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1 vergleichbarer Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als einer Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Vergabestelle wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Um-ständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Personalkennzahlen: Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist zu bestätigen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl aktuell mindestens 3 festangestellte Mitarbeitende beträgt und ob für die eingekauften Schulungsthemen bei Dataport ausschließlich Angestellte oder Unterauftragnehmer (Erfüllungshilfen) zum Einsatz kommen (Mindestanforderungen). Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert nicht bestätigen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters je Geschäftsjahr addiert und es wird ein gemeinsamer Durch-schnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. – im Fall einer Eignungsleihe – für den Bieter und den privilegierten Unterauftragnehmer gemeinsam anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zusätzliche Ausführungsbedingungen. Bieter müssen mit Angebotsabgabe verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben, die die Einhaltung dieser Anforderungen im Zuschlagsfall garantieren. Zusätzliche Anforderungen an AN: • deutsche Sprache bei der Durchführung, • keine Anwendung/Verbreitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“, • keine Übertragung personenbezogener Daten des AG auf Basis des US Privacy Shield in die USA, auch nicht durch Unterauftragnehmer, • Vertraulichkeitserklärungen, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum LkSG, • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 ArchiMate® 3.2
Beschreibung: Los 3 ArchiMate® 3.2 optionale Zertifzierung
Interne Kennung: 72f77fab-3a42-478a-a6da-cff74d80ef81
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Für jede Referenz ist ein separates Formular auszufüllen. In jeder Referenz ist anzugeben, für welche/s Los/e sie vorgelegt wird. Voraussetzung für die Auswertung einer Referenz ist, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Angaben enthalten, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis ANLAGE Referenzbeschreibung ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte je Los, die er in einem Zeitraum bis zu drei Jahre rückwirkend gerechnet ab Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen hat oder die noch erfolgreich erbracht werden. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und sie ins-besondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monate bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen. Im Fall einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Referenz wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Es wird dann auch keine weitere Referenz nachgefordert. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand (je Los) vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht und • wenn die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. • Ferner werden betreffend der jeweiligen Lose nur Referenzprojekte als vergleichbar berücksichtigt, die je Los ein Auftragsvolumen von mindestens 80 Stunden exklusive Vor- und Nachbereitung umfassen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1 vergleichbarer Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als einer Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Vergabestelle wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Um-ständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Personalkennzahlen: Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist zu bestätigen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl aktuell mindestens 3 festangestellte Mitarbeitende beträgt und ob für die eingekauften Schulungsthemen bei Dataport ausschließlich Angestellte oder Unterauftragnehmer (Erfüllungshilfen) zum Einsatz kommen (Mindestanforderungen). Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert nicht bestätigen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters je Geschäftsjahr addiert und es wird ein gemeinsamer Durch-schnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. – im Fall einer Eignungsleihe – für den Bieter und den privilegierten Unterauftragnehmer gemeinsam anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zusätzliche Ausführungsbedingungen. Bieter müssen mit Angebotsabgabe verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben, die die Einhaltung dieser Anforderungen im Zuschlagsfall garantieren. Zusätzliche Anforderungen an AN: • deutsche Sprache bei der Durchführung, • keine Anwendung/Verbreitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“, • keine Übertragung personenbezogener Daten des AG auf Basis des US Privacy Shield in die USA, auch nicht durch Unterauftragnehmer, • Vertraulichkeitserklärungen, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum LkSG, • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Arc42
Beschreibung: Los 4 Arc42 optionale Zertifizierung
Interne Kennung: a7d9bace-3cad-494a-ada2-0f04d07d6dec
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Für jede Referenz ist ein separates Formular auszufüllen. In jeder Referenz ist anzugeben, für welche/s Los/e sie vorgelegt wird. Voraussetzung für die Auswertung einer Referenz ist, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Angaben enthalten, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis ANLAGE Referenzbeschreibung ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte je Los, die er in einem Zeitraum bis zu drei Jahre rückwirkend gerechnet ab Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen hat oder die noch erfolgreich erbracht werden. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und sie ins-besondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monate bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen. Im Fall einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Referenz wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Es wird dann auch keine weitere Referenz nachgefordert. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand (je Los) vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht und • wenn die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. • Ferner werden betreffend der jeweiligen Lose nur Referenzprojekte als vergleichbar berücksichtigt, die je Los ein Auftragsvolumen von mindestens 80 Stunden exklusive Vor- und Nachbereitung umfassen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1 vergleichbarer Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als einer Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Vergabestelle wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Um-ständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Personalkennzahlen: Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist zu bestätigen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl aktuell mindestens 3 festangestellte Mitarbeitende beträgt und ob für die eingekauften Schulungsthemen bei Dataport ausschließlich Angestellte oder Unterauftragnehmer (Erfüllungshilfen) zum Einsatz kommen (Mindestanforderungen). Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert nicht bestätigen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters je Geschäftsjahr addiert und es wird ein gemeinsamer Durch-schnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. – im Fall einer Eignungsleihe – für den Bieter und den privilegierten Unterauftragnehmer gemeinsam anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zusätzliche Ausführungsbedingungen. Bieter müssen mit Angebotsabgabe verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben, die die Einhaltung dieser Anforderungen im Zuschlagsfall garantieren. Zusätzliche Anforderungen an AN: • deutsche Sprache bei der Durchführung, • keine Anwendung/Verbreitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“, • keine Übertragung personenbezogener Daten des AG auf Basis des US Privacy Shield in die USA, auch nicht durch Unterauftragnehmer, • Vertraulichkeitserklärungen, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum LkSG, • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 Modellierung in ARIS für ArchiMate
Beschreibung: Los 5 Modellierung in ARIS für ArchiMate ohne Zertifizierung
Interne Kennung: 3d3c4d44-1d7c-447e-ba6a-01530225dbd5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Für jede Referenz ist ein separates Formular auszufüllen. In jeder Referenz ist anzugeben, für welche/s Los/e sie vorgelegt wird. Voraussetzung für die Auswertung einer Referenz ist, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Angaben enthalten, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis ANLAGE Referenzbeschreibung ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte je Los, die er in einem Zeitraum bis zu drei Jahre rückwirkend gerechnet ab Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen hat oder die noch erfolgreich erbracht werden. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und sie ins-besondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monate bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen. Im Fall einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Referenz wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Es wird dann auch keine weitere Referenz nachgefordert. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand (je Los) vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht und • wenn die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. • Ferner werden betreffend der jeweiligen Lose nur Referenzprojekte als vergleichbar berücksichtigt, die je Los ein Auftragsvolumen von mindestens 80 Stunden exklusive Vor- und Nachbereitung umfassen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1 vergleichbarer Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als einer Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Vergabestelle wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Um-ständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Personalkennzahlen: Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist zu bestätigen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl aktuell mindestens 3 festangestellte Mitarbeitende beträgt und ob für die eingekauften Schulungsthemen bei Dataport ausschließlich Angestellte oder Unterauftragnehmer (Erfüllungshilfen) zum Einsatz kommen (Mindestanforderungen). Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert nicht bestätigen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters je Geschäftsjahr addiert und es wird ein gemeinsamer Durch-schnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. – im Fall einer Eignungsleihe – für den Bieter und den privilegierten Unterauftragnehmer gemeinsam anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zusätzliche Ausführungsbedingungen. Bieter müssen mit Angebotsabgabe verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben, die die Einhaltung dieser Anforderungen im Zuschlagsfall garantieren. Zusätzliche Anforderungen an AN: • deutsche Sprache bei der Durchführung, • keine Anwendung/Verbreitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“, • keine Übertragung personenbezogener Daten des AG auf Basis des US Privacy Shield in die USA, auch nicht durch Unterauftragnehmer, • Vertraulichkeitserklärungen, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum LkSG, • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6 TOGAF® Enterprise Architecture Foundation
Beschreibung: Los 6 TOGAF® Enterprise Architecture Foundation optionale Zertifzierung
Interne Kennung: d5dc14d2-795a-4a16-a129-f84f0dd24da5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Für jede Referenz ist ein separates Formular auszufüllen. In jeder Referenz ist anzugeben, für welche/s Los/e sie vorgelegt wird. Voraussetzung für die Auswertung einer Referenz ist, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Angaben enthalten, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis ANLAGE Referenzbeschreibung ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte je Los, die er in einem Zeitraum bis zu drei Jahre rückwirkend gerechnet ab Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen hat oder die noch erfolgreich erbracht werden. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und sie ins-besondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monate bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen. Im Fall einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Referenz wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Es wird dann auch keine weitere Referenz nachgefordert. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand (je Los) vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Referenzauftraggeber) im Wesentlichen entspricht und • wenn die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und • wenn die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. • Ferner werden betreffend der jeweiligen Lose nur Referenzprojekte als vergleichbar berücksichtigt, die je Los ein Auftragsvolumen von mindestens 80 Stunden exklusive Vor- und Nachbereitung umfassen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1 vergleichbarer Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als einer Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Vergabestelle wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Um-ständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Personalkennzahlen: Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist zu bestätigen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl aktuell mindestens 3 festangestellte Mitarbeitende beträgt und ob für die eingekauften Schulungsthemen bei Dataport ausschließlich Angestellte oder Unterauftragnehmer (Erfüllungshilfen) zum Einsatz kommen (Mindestanforderungen). Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert nicht bestätigen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters je Geschäftsjahr addiert und es wird ein gemeinsamer Durch-schnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 8.2.2.3 „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. – im Fall einer Eignungsleihe – für den Bieter und den privilegierten Unterauftragnehmer gemeinsam anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis (netto) und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Der Leistungspunktwert ergibt sich aus dem Schulungskonzept, welches gem. Teil C – Bewertungsmatrix bewertet wird. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zusätzliche Ausführungsbedingungen. Bieter müssen mit Angebotsabgabe verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben, die die Einhaltung dieser Anforderungen im Zuschlagsfall garantieren. Zusätzliche Anforderungen an AN: • deutsche Sprache bei der Durchführung, • keine Anwendung/Verbreitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“, • keine Übertragung personenbezogener Daten des AG auf Basis des US Privacy Shield in die USA, auch nicht durch Unterauftragnehmer, • Vertraulichkeitserklärungen, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum LkSG, • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Internetadresse: http://www.dataport.de
Profil des Erwerbers: https://vergabeverfahren.dataport.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e33ead91-32c9-4484-938d-a93be548a677 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/06/2025 09:32:57 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 403020-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 118/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2025

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