Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten

385114-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten
OJ S 113/2025 16/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Zwönitz
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten
Beschreibung: Im Rahmen von Smart City Zwönitz wurde das "ERZmobil" zur Verbesserung der Mobilität der Zwönitzer Bevölkerung entwickelt. Das "ERZmobil" ergänzt den vorhandenen ÖPNV. Als Bestandteil der regionalen Daseinsvorsorge bildet die Mobili-tät mit weiteren Maßnahmen ein ganzheitliches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Teilhabe der Bürger am Stadtleben, in der Gesellschaft, zur Verbesserung der Infrastruktur für die Wirtschaft und zum ressourcenschonenderen Umgang mit Natur und Umwelt. Um den Zugang zu den Angeboten im Rahmen des Projekts "ERZmobil" zu verbessern, soll nun insbesondere das Konzept des Digital Divide berücksichtigt werden. Dabei wird darauf abgezielt, die digitale Kluft zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu verringern und sicherzustellen, dass alle Bürger gleichermaßen von den neuen Mobilitätsangeboten profitieren können, unabhängig von ihrem Zugang zu digitalen Technologien oder ihrer digitalen Kompetenz. Hierzu soll ein digitaler Sprachbuchungsassistent als weitere Buchungsmöglichkeit integriert werden. Weitere Details können den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "C.1_Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Kennung des Verfahrens: f8417cad-95f3-4951-ad30-9f50e5b650e1
Interne Kennung: 074/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Höchstgrenze für rahmenvertragliche Leistungen anzugeben. Er hat sich für die Angabe eines Höchstwerts entschieden. Der Höchstwert liegt bei 350.000,00 Euro netto.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72262000 Software-Entwicklung, 72212314 Entwicklung von Spracherkennungssoftware, 72212512 Entwicklung von Software für die interaktive Sprachausgabe
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 6
Stadt: Zwönitz
Postleitzahl: 08297
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 223 350,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 350 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M5SK5 Die folgenden Eigenerklärungen werden im Dokument "B.7_Vordruck Teilnahmeantrag" unter anderem abgefragt: - Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern - Eigenerklärung zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. § 124 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. (...) Vgl. im Übrigen den Inhalt der §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten
Beschreibung: Inhalt dieser Ausschreibung ist die Entwicklung eines natürlichsprachlichen Sprachbuchungsassistenten, primär für das ERZmobil. Architektonisch muss die zu entwickelnde Software-Lösung nicht nur für das ERZmobil nutzbar, sondern auch auf andere Bereiche übertragbar sein. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragnehmer dabei auf bereits bestehende Softwareartefakte oder Frameworks aufsetzt. Die Beauftragungen erfolgen auf Grundlage eines Rahmenvertrags im Wege von Einzelaufträgen. Über Einzelbeauftragungen werden Sprints aus dem angestrebten Rahmenvertrag durchgeführt, wobei Zahl und Umfang der unter einem Einzelauftrag gefassten Sprints den Vereinbarungen der Rahmenvertragsparteien vorbehalten bleiben. Taugliche Gegenstände des sprintbezogenen Leistungssolls ("Ergebnis Sprint Planung", siehe Teil A Ziffer 3.1.1 der EVB-IT-Rahmenvereinbarung) können folgende Spezifizierungen sein: 1. Entwicklung des innovativen, anpassbaren und bedarfsgerechten Sprachbuchungsassistenten zur Unterstützung der Bürgermobilität, Durchführung der Vorort-Einrichtung und Begleitung des Betriebs im Pilotzeitraum. 2. Spezifizierung von implementierbaren Anforderungen auf Basis der in der vorliegenden Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen. Der Auftragnehmer soll dazu die Userstories und weitere technische und fachliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung in eine fürs Entwicklungsteam in Code umsetzbare (Modell-) Sprache übertragen ("Tasks", siehe Teil A Ziffer 3.1.1 der EVB-IT-Rahmenvereinbarung ). 3. Parallele Weiterentwicklung des bestehenden Systems in einer Testumgebung, welche den gleichen Infrastrukturaufbau wie das Produktivsystem besitzt, und regelmäßige Updates des Produktivsystems. 4. Optimierung der Benutzerinteraktion, insbesondere die Anpassung an die Bedürfnisse von Personen mit kognitiven und physiologischen Einschränkungen. Ziel ist eine nutzerseitig barrierefreie Nutzung des Buchungsassistenten im Sinne der EN 301 549 V3.2.1 oder im Sinne eines gleichwertigen Standards. 5. Unterstützung bei der Erstellung notwendiger datenschutzbezogener Dokumentation (z. B. Verarbeitungsverzeichnis) und Risikoanalyse. 6. Erstellung von Systemdokumentation für Auftraggeber und künftige Betreiber. 7. Durchführung der organisatorischen und technischen Veröffentlichung und Betrieb des digitalen Angebots inklusive der technischen Betriebskonzeption. 8. Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Hardwaresysteme zum Betrieb der digitalen Anwendung. Zudem ist der Abschluss eines Einzelauftrags für Pflege-, Wartungs- und Supportleistungen vorgesehen (siehe EVB-IT-Rahmenvereinbarung). Weitere Details können den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "C.1_Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Interne Kennung: 074/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72262000 Software-Entwicklung, 72212314 Entwicklung von Spracherkennungssoftware, 72212512 Entwicklung von Software für die interaktive Sprachausgabe
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 6
Stadt: Zwönitz
Postleitzahl: 08297
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Genaueres zu den Zuschlagskriterien findet sich in dem Dokument "B.2_Zuschlagskriterien".
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der Auftraggeber u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch ihren Umsatz im Geschäftsfeld Entwicklung und Anpassung von maßgeschneiderten Data-Lösungen / Entwicklung und Anpassung von KI-Systemen / Integration moderner KI-Lösungen und Data-Lösungen an bestehende IT-Systeme (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen, welche die folgenden Anforderungen erfüllt: - eine IT-Berufs- und eine IT-Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 400.000 EUR, für Sachschäden von mindestens 400.000 EUR und für Vermögensschäden von mindestens 400.000 EUR - eine IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 400.000 EUR - und eine IT-Produkthaftpflichtversicherung unter Einschluss von Folgeschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 400.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Referenzaufträge nachweisen. Vier Referenzaufträge zum Beleg der Erfahrung im spezifischen Geschäftsfeld aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Absendung der Bekanntmachung; die vertragswesentlichen Leistungen müssen im 5-Jahres-Zeitraum erbracht worden sein. Mindestens zwei Referenzen müssen einen direkten Mobilitätsbezug haben. Die entwickelten Lösungen sollen dabei in einer Produktivumgebung gelaufen sein oder mindestens einen Teststatus kurz vor Go-Live entsprechen. Die Angaben müssen pro Referenzprojekt mindestens folgende Informationen enthalten: a) Projektbeschreibung unter Angabe der Zielsetzung, des Technologieeinsatzes und des Umfangs b) Auftraggeber c) Projektlaufzeit d) Erreichte Ziele/Mehrwerte Die genannten Referenzprojekte müssen in Summe Erfahrungen mit den untenstehenden Aspekten belegen können. Je Aspekt kann maximal ein Punkt erreicht werden, unabhängig von der Anzahl der zugehörigen Referenzen. Hieraus ergibt sich die Maximalpunktzahl von 13 Punkten. Eine Mindestpunktzahl muss nicht erreicht werden. Aspekte: - Durch KI unterstützte Integration und Suche von Daten (Einsatz von künstlicher Intelligenz zur automatisierten Erfassung, Harmonisierung und Suche in Datenquellen.) - Retrieval Augmented Generator System für natürlichsprachliche kontextbasierte Beantwortung zu Fragen (Ein System zur kontextbasierten Beantwortung von Fragen in natürlicher Sprache, das externe Wissensquellen mit generativer KI kombiniert.) - Bereitstellung von Daten, um die ideale multimodale Routenplanung zu ermöglichen und Verkehrsmanagement und Umwelt zu optimieren (Bereitstellung und Nutzung von Daten, um optimale Routen über verschiedene Verkehrsmittel zu berechnen, das Verkehrsmanagement zu verbessern und Umweltziele zu unterstützen.) - Nutzung der Daten für diverse KI und Data Mobilitäts Use Cases wie digitaler Zwilling (Analyse und Nutzung der Mobilitätsdaten zur Entwicklung vielfältiger Anwendungsfälle.) - Zugriffsmanagement durch Identity Access Management wie z. B. KeyCloak (Sichere Steuerung von Benutzerzugängen und -rechten.) - Anbindung von unterschiedlichen Datenformaten (Integration verschieden strukturierter und unstrukturierter Datenquellen.) - Vektordatenbanken zur semantischen Suche und schnellen Wissensabfrage (Verwendung von spezialisierten Datenbanken für semantische Suche und schnelle Abfragen komplexer Wissensbestände.) - Nutzung von Natural Language Processing (NLP) und Integration von LLMs (z. B. OpenAI, Azure AI) zur Erstellung kontextbezogener Antworten (Einsatz von Natural Language Processing (NLP) und Large Language Models (LLMs) wie OpenAI oder Azure AI zur Generierung kontextbezogener Antworten.) - Integration von Speech-to-Text (z.B. mit Whisper, Wav2Vec 2.0 oder ähnlichen) und Text-to-Speech für sprachgesteuerte Interaktion (Einbindung von Speech-to-Text und Text-to-Speech, um natürliche Sprache als Schnittstelle zu nutzen.) - Cloud-native Entwicklung mit CI/CD-Pipelines für kontinuierliche Bereitstellung und Verbesserung (Entwicklung und kontinuierliche Bereitstellung von Anwendungen über Cloud-Plattformen mit Hilfe von CI/CD-Pipelines (Continuous Integration & Deployment).) - End-to-End Entwicklung von der Anforderungsanalyse über Architektur, Implementierung und Deployment (Ganzheitlicher Entwicklungsprozess von der Anforderungsanalyse über Architekturdesign und Implementierung bis hin zum Deployment.) - Nutzung bestehender und Entwicklung eigener KI-Modelle (Kombination vorhandener Modelle mit eigenständig entwickelten KI-Lösungen für maßgeschneiderte Anwendungsfälle.) - Entwicklung eines natürlich-sprachlichen KI Chatbots, der anhand eines Gesprächsleitfadens vom AG benötigte Informationen einholt (Entwicklung eines konversationsfähigen Chatbots, der durch einen definierten Gesprächsleitfaden relevante Informationen automatisiert vom Nutzer einholt.) Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch Eigenerklärungen, siehe Dokument "B.7_Vordruck zur Einreichung des Teilnahmeantrags nebst Eigenerklärungen des Bieters und anderer Unternehmen". Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Referenzbescheinigungen vor. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Dokumenten "B.1_Eignungskriterien" und "B.7_Vordruck zur Einreichung des Teilnahmeantrags nebst Eigenerklärungen des Bieters und anderer Unternehmen".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 13
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5SK5/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5SK5
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen - insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise - können von der Vergabestelle grundsätzlich nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben Bieter jedoch nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die darüber hinaus geforderten Auftragsausführungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Dokument "B.1_Eignungskriterien" sowie "B.7_Vordruck zur Einreichung des Teilnahmeantrags nebst Eigenerklärungen des Bieters und anderer Unternehmen" (insbesondere Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht, Erklärung zur Beachtung der VO 2022/833)
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Zwönitz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Zwönitz
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Zwönitz
Registrierungsnummer: DE 141038049
Postanschrift: Markt 6
Stadt: Zwönitz
Postleitzahl: 08297
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: +49 341 238203-00
Fax: +49 341 238203-29
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: 0341 977 - 3800
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f8d39365-e391-497c-b836-80d5e5bdc745 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2025 17:37:11 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 385114-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 113/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/06/2025

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Dahlen
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ebersbach
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Gersdorf
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großschirma
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Kurort Jonsdorf
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pausa-Mühltroff
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wittichenau
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz