1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM GmbH)
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Agentur- und Druckausschreibung – Rahmenvereinbarung für Agentur- und Druckereileistungen
Beschreibung: Agentur- und Druckausschreibung – Rahmenvereinbarung für Agentur- und Druckereileistungen
Kennung des Verfahrens: 0196b436-b58c-4ff4-8f56-b8eed866b47e
Interne Kennung: VB 25_029
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - 2014/24/EU
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: 2014/24/EU
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: • Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Betrug oder Subventionsbetrug • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung krimineller Vereinigungen • Bildung und/oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung terroristischer Vereinigungen • Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Einstellung der beruflichen Tätigkeit • Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Insolvenz • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Interessenkonflikt • Interessenkonflikt aufgrund Teilnahme an dem Vergabeverfahren • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist __________________________________________________________________________________ • Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt.__________________________________________________________________________________ • Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung • Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Rein nationale Ausschlussgründe • § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, • § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, • § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet • § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________
Schweres berufliches Fehlverhalten: • Schwere Verfehlung • Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576)genannten Unternehmens- und/oder Personenkreis • Wird über Anlage B - Russlandembargo als Eigenerklärung abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens • Falsche Angaben, verweigerte Informationen, unzulässiger Erhalt vertraulicher Informationen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen • Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zahlungsunfähigkeit • Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage (unter anderem Konkurs, Insolvenz, Vergleichsverfahren, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter) gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Agenturausschreibung
Beschreibung: Die Agenturausschreibung beinhaltet die Herstellung der in der Anlage Leistungsverzeichnis für Agenturen spezifizierten touristischen Werbemittel der LTM GmbH – Flyer und Broschüren, Magazine, Leipzig Cards.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79342000 Marketing
Optionen:
Beschreibung der Optionen: dreimaligen jährliche Auftragsverlängerung über eine Rahmenvereinbarung durch den Auftraggeber
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: 3) Vorlage des Geschäftsberichtes bzw. Jahresabschlusses der letzten 2 Jahre (2022-2023 4) Angaben zum gesamten Umsatz über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, a. Los 1: in etwa Umsätze aus der Tourismuswirtschaft b. Los 2: in etwa Leistungen aus Druckereidienstleistungen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1) Rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen (in Textform) nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) 7) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) 8) Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform). 9) Erklärung zur Benennung und Qualifikation eines Kundenberaters für die LTM GmbH sowie dessen persönliche Erfahrungsnachweise. Der/die Ansprechpartner müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 10) Erklärung über eine angemessene Reaktionszeit – für Druckereien (Los 2) Anlieferung von eingelagerten Teillieferungen innerhalb von max. 5 Tagen nach Anforderung sowie über die Rücknahme und Entsorgung aller Verpackungsmaterialien inklusive der Paletten. 11) Dienstleister / Lieferantenauskunft Nachhaltigkeit a. Selbstauskunft Dienstleister/Lieferanten zur nachhaltigen Beschaffung entsprechend Dokument 07 b. Zustimmungserklärung zum Verhaltenskodex für Dienstleister und Lieferanten entsprechend Dokument 08 12) Zustimmungserklärung zur Rechnungslegung entsprechend Dokument 09 Rechnungslegungen erfolgen jeweils pro Abruf der Einzelpositionen entsprechend der Bedingungen aus der Ausschreibung - VB 25_029 – Agentur- und Druckausschreibung – Rahmenvereinbarung für Agentur- und Druckereileistungen nach erfolgter Leistungserbringung (keine Vorauszahlungen) mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, ausschließlich per Mail an LTM.Rechnung@ltm-leipzig.de. Da die Einzelpositionen ganz oder teilweise durch Fördermittel finanziert sind, muss der Zeitraum für die Rechnungslegung unbedingt eingehalten werden. Der Dienstleister / Lieferant übergibt dem Auftraggeber spätestens am 15.12. des laufenden Jahres eine den Vorschriften des deutschen Umsatzsteuergesetzes entsprechende Rechnung für die jeweilige Leistung. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen die Rechnung um gesetzlich erforderliche Informationen und/oder Pflichtinhalte zu ergänzen. Später eingehende Rechnungen können daher nicht mehr berücksichtigt werden. Stellt der Dienstleister / Lieferant aus von ihm zu vertretenden Gründen dem Auftraggeber eine Rechnung entgegen der Vereinbarung nicht fristgerecht aus, reduziert sich die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung um 50 % auf 50 % der genannten Vergütung. Dies entspricht dem Schaden, den der Auftraggeber für gewöhnlich durch die verspätete Beantragung / Abrechnung von Fördermitteln erleidet. Dem Dienstleister ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei als 50 % der genannten Vergütung. 13) Rahmenvereinbarung a. Los 1: über Agenturleistungen für die Herstellung touristischer Werbemittel der LTM GmbH – Dokument 10 b. Los 2: über Druckleistungen für die Herstellung touristischer Werbemittel der LTM GmbH – Dokument 11 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen (in Textform) abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 5) Beibringung von Referenzen – für Agenturen (Los 1) mindestens jeweils drei Referenzen aus der Tourismuswirtschaft für Flyer, Magazine, Plakate, Anzeigenwerbung und Bannerwerbung, für Druckereien (Los 2) mindestens drei über bereits erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Diese sind an die unten benannte Adresse zur Einreichung des Angebotes zu senden. Auftraggeber /Adresse zur Einreichung der Proben: Leipzig Tourismus und Marketing GmbH Ausschreibung VB 25_029 Grimmaischer Steinweg 8 04103 Leipzig
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: 6) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen: Nachweis einer Haftpflichtversicherung Deckungssummen von mind. 500.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.000.000 EUR für sonstige Schäden bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer einschließlich Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Die schriftliche Erklärung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers den AN im Auftragsfall entsprechend zu versichern oder die Zusage einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung sind zugelassen. Eigenerklärungen werden nicht anerkannt.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kreativität
Beschreibung: Kreativität (Umsetzung Vermarktungsschwerpunkte der LTM GmbH lt. Marketingplanung, Umsetzung CD LTM GmbH, Zielgruppenorientierung, Gestalterische Leistungen, Stringenz der vorgelegten kreativen Leistungen)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM GmbH)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM GmbH)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Druckausschreibung
Beschreibung: Die Druckausschreibung beinhaltet die Herstellung der in der Anlage Leistungsverzeichnis für Druckereien spezifizierten touristischen Werbemittel der LTM GmbH – Flyer und Broschüren, Magazine, Leipzig Cards – und den Direktversand von Teilmengen der spezifizierten touristischen Werbemittel an touristische Leistungsträger in Leipzig und der Region Leipzig.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79810000 Druckereidienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: dreimaligen jährlichen Auftragsverlängerung über eine Rahmenvereinbarung durch den Auftraggeber.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: 3) Vorlage des Geschäftsberichtes bzw. Jahresabschlusses der letzten 2 Jahre (2022-2023 4) Angaben zum gesamten Umsatz über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, a. Los 1: in etwa Umsätze aus der Tourismuswirtschaft b. Los 2: in etwa Leistungen aus Druckereidienstleistungen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1) Rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen (in Textform) nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) 7) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) 8) Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform). 9) Erklärung zur Benennung und Qualifikation eines Kundenberaters für die LTM GmbH sowie dessen persönliche Erfahrungsnachweise. Der/die Ansprechpartner müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 10) Erklärung über eine angemessene Reaktionszeit – für Druckereien (Los 2) Anlieferung von eingelagerten Teillieferungen innerhalb von max. 5 Tagen nach Anforderung sowie über die Rücknahme und Entsorgung aller Verpackungsmaterialien inklusive der Paletten. 11) Dienstleister / Lieferantenauskunft Nachhaltigkeit a. Selbstauskunft Dienstleister/Lieferanten zur nachhaltigen Beschaffung entsprechend Dokument 07 b. Zustimmungserklärung zum Verhaltenskodex für Dienstleister und Lieferanten entsprechend Dokument 08 12) Zustimmungserklärung zur Rechnungslegung entsprechend Dokument 09 Rechnungslegungen erfolgen jeweils pro Abruf der Einzelpositionen entsprechend der Bedingungen aus der Ausschreibung - VB 25_029 – Agentur- und Druckausschreibung – Rahmenvereinbarung für Agentur- und Druckereileistungen nach erfolgter Leistungserbringung (keine Vorauszahlungen) mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, ausschließlich per Mail an LTM.Rechnung@ltm-leipzig.de. Da die Einzelpositionen ganz oder teilweise durch Fördermittel finanziert sind, muss der Zeitraum für die Rechnungslegung unbedingt eingehalten werden. Der Dienstleister / Lieferant übergibt dem Auftraggeber spätestens am 15.12. des laufenden Jahres eine den Vorschriften des deutschen Umsatzsteuergesetzes entsprechende Rechnung für die jeweilige Leistung. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen die Rechnung um gesetzlich erforderliche Informationen und/oder Pflichtinhalte zu ergänzen. Später eingehende Rechnungen können daher nicht mehr berücksichtigt werden. Stellt der Dienstleister / Lieferant aus von ihm zu vertretenden Gründen dem Auftraggeber eine Rechnung entgegen der Vereinbarung nicht fristgerecht aus, reduziert sich die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung um 50 % auf 50 % der genannten Vergütung. Dies entspricht dem Schaden, den der Auftraggeber für gewöhnlich durch die verspätete Beantragung / Abrechnung von Fördermitteln erleidet. Dem Dienstleister ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei als 50 % der genannten Vergütung. 13) Rahmenvereinbarung a. Los 1: über Agenturleistungen für die Herstellung touristischer Werbemittel der LTM GmbH – Dokument 10 b. Los 2: über Druckleistungen für die Herstellung touristischer Werbemittel der LTM GmbH – Dokument 11 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen (in Textform) abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 5) Beibringung von Referenzen – für Agenturen (Los 1) mindestens jeweils drei Referenzen aus der Tourismuswirtschaft für Flyer, Magazine, Plakate, Anzeigenwerbung und Bannerwerbung, für Druckereien (Los 2) mindestens drei über bereits erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Diese sind an die unten benannte Adresse zur Einreichung des Angebotes zu senden. Auftraggeber /Adresse zur Einreichung der Proben: Leipzig Tourismus und Marketing GmbH Ausschreibung VB 25_029 Grimmaischer Steinweg 8 04103 Leipzig
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: 6) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen: Nachweis einer Haftpflichtversicherung Deckungssummen von mind. 500.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.000.000 EUR für sonstige Schäden bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer einschließlich Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Die schriftliche Erklärung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers den AN im Auftragsfall entsprechend zu versichern oder die Zusage einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung sind zugelassen. Eigenerklärungen werden nicht anerkannt.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM GmbH)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM GmbH)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM GmbH)
Registrierungsnummer: DE184516233
Postanschrift: Grimmaischer Steinweg 8
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.
Telefon: +49 3512802408
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: PF 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: +49 3419773800
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0196b438-cbcb-44e4-b8ca-132f1470e804 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2025 16:59:56 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 318700-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 95/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/05/2025