1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen
Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 5916c7c3-461c-4865-ac77-d4b2e4dfd0c3
Interne Kennung: OLG-VI.4-E1420/21/2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung, 64112000 Briefpostdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Dresden
Beschreibung: Los 1 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Dresden Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Dresden (Los 1) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 1 - Region Dresden im zweijährigen Vertragszeitraum 230.546 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 - Region Dresden kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung, 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 107 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Postzustellung (CPV-Referenznummer 64121100-1) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass durch die zur Ausführung der Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. der Fahrzeuge von Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während der Vertragslaufzeit (1.November 2025 bis 31. Oktober 2027) bezogen auf den ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. August 2021 bis 31. Dezember 2025) eingehalten werden (§ 10 des Vertrages). Außerdem ist die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II der Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Leipzig
Beschreibung: Los 2 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Leipzig Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 2 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Leipzig. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 2 - Region Leipzig im zweijährigen Vertragszeitraum 268.218 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 - Region Leipzig kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung, 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 107 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Postzustellung (CPV-Referenznummer 64121100-1) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass durch die zur Ausführung der Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. der Fahrzeuge von Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während der Vertragslaufzeit (1.November 2025 bis 31. Oktober 2027) bezogen auf den ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. August 2021 bis 31. Dezember 2025) eingehalten werden (§ 10 des Vertrages). Außerdem ist die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II der Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Zwickau
Beschreibung: Los 3 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Zwickau Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 3 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 3 - Region Zwickau im zweijährigen Vertragszeitraum 103.912 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 - Region Zwickau kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung, 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 107 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Postzustellung (CPV-Referenznummer 64121100-1) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass durch die zur Ausführung der Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. der Fahrzeuge von Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während der Vertragslaufzeit (1.November 2025 bis 31. Oktober 2027) bezogen auf den ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. August 2021 bis 31. Dezember 2025) eingehalten werden (§ 10 des Vertrages). Außerdem ist die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II der Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Chemnitz
Beschreibung: Los 4 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Chemnitz. Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 4 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Chemnitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 4 - Region Chemnitz im zweijährigen Vertragszeitraum 192.410 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 - Region Chemnitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung, 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 107 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Postzustellung (CPV-Referenznummer 64121100-1) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass durch die zur Ausführung der Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. der Fahrzeuge von Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während der Vertragslaufzeit (1.November 2025 bis 31. Oktober 2027) bezogen auf den ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. August 2021 bis 31. Dezember 2025) eingehalten werden (§ 10 des Vertrages). Außerdem ist die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II der Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Görlitz
Beschreibung: Los 5 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Görlitz Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 5 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 5 - Region Görlitz im zweijährigen Vertragszeitraum 97.556 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 - Region Görlitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung, 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 107 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Postzustellung (CPV-Referenznummer 64121100-1) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass durch die zur Ausführung der Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. der Fahrzeuge von Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während der Vertragslaufzeit (1.November 2025 bis 31. Oktober 2027) bezogen auf den ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. August 2021 bis 31. Dezember 2025) eingehalten werden (§ 10 des Vertrages). Außerdem ist die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II der Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Schloßplatz 1
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4
Telefon: 000
Fax: +49 351446-1299
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5de95937-ed4e-4522-8cd1-63e60158bb58-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Verlängerung der Angebotsfrist auf den 16. Juni 2025
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0002
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0003
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0004
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0005
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 99c3e7bf-ba99-469a-8938-e11a7c61a345 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/05/2025 14:54:32 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 319019-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 95/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/05/2025