Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Zeitlich befristete Überlassung einer Standard-Datenintegrations-Software zur Unterstützung eines zentralen BI-Gesamtsystems im HKR-Segment (HKR 2025)

308811-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Zeitlich befristete Überlassung einer Standard-Datenintegrations-Software zur Unterstützung eines zentralen BI-Gesamtsystems im HKR-Segment (HKR 2025)
OJ S 92/2025 14/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zeitlich befristete Überlassung einer Standard-Datenintegrations-Software zur Unterstützung eines zentralen BI-Gesamtsystems im HKR-Segment (HKR 2025)
Beschreibung: Inhalt der Beschaffung sind die befristete Überlassung einer Datenintegrationssoftware und Nebenleistungen, welche die Herstellung der Entwicklungsbereitschaft der Software in der IT-Umgebung des Auftragnehmers und Schulungen des Auftraggebers und dessen Projektmitarbeitern in der Datenintegrationssoftware sowie jährliche Softwareaktualisierungen umfassen. Die Datenintegrationssoftware soll sich in die BI-Architektur des Auftraggebers als Teil der Umsetzung der IT-Strategie HKR 2025 einbringen. Details zu den Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: c6f95836-2a26-4d22-80f6-037d4c5e734e
Interne Kennung: SID 2025-05 SMF
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schweres berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Zeitlich befristete Überlassung einer Standard-Datenintegrations-Software zur Unterstützung eines zentralen BI-Gesamtsystems im HKR-Segment (HKR 2025)
Beschreibung: Inhalt der Beschaffung sind die befristete Überlassung einer Datenintegrationssoftware und Nebenleistungen, welche die Herstellung der Entwicklungsbereitschaft der Software in der IT-Umgebung des Auftragnehmers und Schulungen des Auftraggebers und dessen Projektmitarbeitern in der Datenintegrationssoftware sowie jährliche Softwareaktualisierungen umfassen. Die Datenintegrationssoftware soll sich in die BI-Architektur des Auftraggebers als Teil der Umsetzung der IT-Strategie HKR 2025 einbringen. Details zu den Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Verträge haben eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten, wobei eine viermalige Option zur jeweiligen Verlängerung um 12 Monate besteht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung von "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags" (BT-70): - Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Vertraulichkeitsverpflichtung" (Anlage 12) vorlegen. - Die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten während der Projektlaufzeit erfolgt in deutscher Sprache. - Alle Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind und deren Mutter-sprache nicht Deutsch ist, beherrschen die deutsche Sprache mindestens entsprechend Level GER C1 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. - Sitz des Unternehmens innerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1-88) - Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (u.a. DSGVO und Vorgaben zu BSI-konformer IT-Sicherheit in BI-Systemen).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: 1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: - Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: 2: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: - Formlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1.000.000,00 € je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: 3: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: Bitte benennen und beschreiben Sie drei vergleichbare Referenzprojekte deren Projektende nicht länger als drei Kalenderjahre ab Veröffentlichungszeitpunkt dieser Vergabe zurückliegt, in denen die Software als maßgebliches Datenintegrationswerkzeug eingesetzt wurde. Die Referenzprojekte sind als vergleichbar zu bezeichnen, wenn sie gemeinschaftlich nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen: - Umgebungsparameter: on premise, Microsoft SQL Server, virtualisierte ESX Server - Datenquellen: SAP, ODBC, XML, csv - Installationsart: 3 getrennte Umgebungen [Entwicklung, Test, Produktiv], verteilte Entwicklung - öffentlicher Auftraggeber mit BSI-Konformitätsanforderung - Datenarchitektur: mind. 3 Layer: Staging, Core, Business Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzen anhand der o.g. Mindestanforderungen sowie weiterhin mit folgenden Inhalten: - Bezeichnung des Auftragsgegenstandes - Detaillierte Beschreibung der Projektinhalte und der Aufgabenstellung des Projektes - Technische Architektur mit Benennung von Werkzeugen - Übernommene Support- und Betriebsaufgaben - Auftraggeber mit vollständiger Anschrift - Kontaktperson mit Durchwahl und E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe) - Nutzerzahl (Konsumenten / Entwickler) - Auftragswert - Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt (MM/JJJJ) Bei Verwendung der EEE ist für in der EEE nicht eintragungsfähige Angaben ein zusätzliches Dokument zu erstellen. Bei Bildung von Bietergemeinschaften sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 4 und Kap. 5.1 der Vergabeunterlagen bzw. 2.1.6. und 5.1.9., lfd. Nr. 1 der Bekanntmachung eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entsprechend Kap. 5.2 bis 5.3 der Vergabeunterlagen bzw. 5.1.9., lfd. Nr. 2 bis 3 der Bekanntmachung nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft. Hinweise: - Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig. - Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 5.2 und 5.3 der Vergabeunterlagen bzw. 5.1.9., lfd. Nr. 2 bis 3 der Bekanntmachung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Angeboten entscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Der Auftragnehmer benennt unmittelbar nach Zuschlagserteilung eine Person, die als einheitlicher, entscheidungsbefugter Ansprechpartner für den Auftraggeber zu allen Fragen der Leistungserbringung und des Vertrages zur Verfügung steht und die die Koordination der Leistungserbringung auf Auftragnehmerseite übernimmt und die Leistungserbringung durch Mitarbeiter des Auftragnehmers organisiert. - Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 10) unmittelbar nach Zuschlagserteilung, - Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen" (Anlage 11) vorlegen. Fortsetzung unter "Zusätzliche Informationen" (BT-300)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen
Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Carolaplatz 1
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: +4935132645101
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de/
Profil des Erwerbers: https://www.sid.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer: nicht
Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: nein
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: nicht vorhanden
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d6cb5af1-949e-4d9c-a980-ebe964fa3585 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/05/2025 16:08:24 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 308811-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 92/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/05/2025

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