1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ausbildungszentrum für Verwaltung
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Campus-Management-System AZV
Beschreibung: Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) plant ein Campus-Management-System (CaMS) einzuführen. Mit dieser Maßnahme sollen die verschiedenen Organisationseinheiten der FHVD optimal unterstützt werden, um langfristig eine effiziente und ökonomische Durchführung der Aufgaben und Tätigkeiten in den einzelnen Dezernaten und Fachbereichen sicherzustellen.
Kennung des Verfahrens: 33269969-ddce-431c-9e77-66d1b5caf5a8
Interne Kennung: DP-2025000021
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Anforderungen an den Auftragnehmer Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, Für den Rahmenvertrag gilt: 3.3 Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird dieser Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber gem. § 5.2 berechtigt, den Rahmenvertrag fristlos zu kündigen. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- / Angebotserstellung und Einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.4 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Teilnahmeantrags- / Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleich-behandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers / Bieters (s.o.) senden. Für den Teilnahmeantrag / das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag / Ange-bot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers / Bieters.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Campus-Management-System AZV
Beschreibung: Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) plant ein Campus-Management-System (CaMS) einzuführen. Mit dieser Maßnahme sollen die verschiedenen Organisationseinheiten der FHVD optimal unterstützt werden, um langfristig eine effiziente und ökonomische Durchführung der Aufgaben und Tätigkeiten in den einzelnen Dezernaten und Fachbereichen sicherzustellen.
Interne Kennung: 0adaad0c-5293-425a-b8da-06e31160a271
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Information zum Zuschlagskriterium. Als Zuschlagskriterien werden „Preis“ mit einem Gewicht von 0% und „Leistung“ mit einem Gewicht von 70% verwendet. Zunächst wird die Einhaltung und Erfüllung der Ausschlusskriterien und sonstiger Anforderungen der Leistungsbeschreibung geprüft. Bewertung der Leistung Die Bewertung der Leistung erfolgt anhand der in der jeweiligen Leistungsbewertungsmatrix mitgeteilten Kriterien, Punktwerten sowie Gewichtung. Die Bewertung der Leistung in je-dem Los ergibt sich aus der Addition und Gewichtung der erreichten Leistungspunkte aller Kriterien. Aus der Summe sämtlicher Leistungspunkte ergibt sich die für jedes Angebot individuell ermittelte Leistungspunktzahl (max. 1000 Punkte). Das Angebot mit der höchs-ten Leistungspunktzahl (L) erhält 1000 Punkte. Die Punktzahl für die übrigen Angebote ergibt sich durch Bildung eines Proportionalitätsfaktors des zu bewertenden Angebotes zum Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl nach folgender Formel: Erreichte Punktzahl (L) = Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots X 1000 Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert Beispiel 1: 400 Punkte (Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots) x 1000 / 800 (Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert) = 500 Punkte. Beispiel 2: 800 Punkte (Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots) x 1000 / 800 (Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert) = 1000 Punkte. Besispiel 3: 900 Punkte (Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots) x 1000 / 1000 (Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert) = 900 Punkte. Der auf diese Weise erreichte Punktwert wird mit einem Gewicht von 60% (= max. 600 Punkte) in der Gesamtwertung berücksichtigt. Wertungsrelevanter Angebotspreis Der Preis wird anhand der vom Bieter im Angebot gemachten Preisangaben in „Produk-te/Leistungen“ (durch Übertrag aus Teil C – Preisblatt) unter Berücksichtigung der Umsatz-steuer ermittelt. Die Summe stellt den wertungsrelevanten Angebotspreis dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Amin) erhält die Maximalpunktzahl 1000 (Pmax). Angebote mit dem Dreifachen dieses Preises oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Alle dazwischenliegenden Angebote werden linear interpoliert. Dies erfolgt mit nachfolgender Berechnungsmethode: Variablen: Pmax = maximal erreichbare Punktzahl (für das Angebot mit dem nied-rigsten Angebotspreis) P = Punktzahl für das zu bewertende Angebot Amin = niedrigster Angebotspreis A = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes Formel: Wenn A <= 3 x Amin dann P = Pmax – {(A-Amin) / 2x Amin x Pmax} sonst P = 0 Beispiel 1: Pmax = 1000 Amin = 100.000 A = 150.000 P = 1000 – (((150.000 – 100.000) / 2 x 100.000) x 1000) P = 1000 – ((50.000 / 200.000) x 1000) P = 1000 – 250 P = 750 Beispiel 2: Pmax = 1000 Amin = 100.000 A = 300.000 P = 1000 – (((300.000 – 100.000) / 2 x 100.000) x 1000) P = 1000 – ((200.000 / 200.000) x 1000) P = 1000 – 1000 P = 0 Der auf diese Weise erreichte Punktwert wird mit einem Gewicht von 40% (= max. 400 Punkte) in der Gesamtwertung berücksichtigt. Rangfolge Für alle Angebote, die die Mindestkriterien erfüllen, werden die bei Preis und Qualität erzielten Ergebnisse (jew. Punktwert für L und jew. Punktwert für P) im o.g. Verhältnis zueinander gesetzt. D.h.: Gesamtpunktwert (G) = (Leistungspunkte (L) x Leistungsgewichtung 0,7) + (Preispunkte (P) x Preisgewichtung 0,). Das Angebot mit den meisten Punkten ist das wirtschaftlichste Angebot für die hier zu beschaffende Leistung. Beispiel 1: L = 1000 P = 1000 G = 1000 x 0,7 + 1000 x 0,3 G = 700 + 300 G = 1000 Beispiel 2: L = 800 P = 600 G = 800 x 0,7 + 600 x 0,3 G = 560 + 348 G = 908 Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl in der Leistungsbewertungsmatrix erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: Gesamtumsatz [Auswertung der ANLAGE Fragebogen Eignung] Zur Angabe der Umsatzkennzahlen ist die ANLAGE Fragebogen Eignung (Abschnitt „Um-satzkennzahlen“ für die letzten drei Geschäftsjahre mit dem Teilnahmeantrag vollständig aus-gefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Umsatzkennzahlen eine kontinuierliche Umsatzentwicklung beschreiben. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Eine Umsatzentwicklung über den o.g. Zeitraum (letzten drei Geschäftsjahre), die einen Rückgang insgesamt von mehr als 10% ausweist, erachtet der Auftraggeber nicht mehr als kontinuierliche Umsatzentwicklung.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten sechs Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Antragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hier-zu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Anzahl der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzen ist in der ANLAGE Fragebogen Eignung als Zahl anzugeben. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und dem Leistungsverzeichnis (Lastenheft) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. • Des Weiteren gelten folgende Kriterien als Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit: o Die drei eingereichten Referenzprojekte decken zusammen mindestens vier der unten aufgeführten Kriterien ab. Die Erfüllung zusätzlicher Kriterien aus der Liste wird in der Eignungsbewertung berücksichtigt: o Mindestens eines der Kriterien Nr. 1, 3 oder 7 wird durch eines der drei Referenzprojekte erfüllt: Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 12 Monaten (noch) läuft oder für mindestens 12 Monate gelaufen ist und nicht durch den Auftrag-geber vorzeitig beendet wurde. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referen-zen“ erhält der Bewerber einen Punktwert bis 75. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen, wobei Leis-tungsbestandteile eines Referenzprojekts in der Gesamtbetrachtung nicht mehreren anderen Referenzprojekten als inhaltliche Ergänzung dienen können. Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referen-zen“ erhält der Bewerber einen Punktwert bis 75. Dabei werden die Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten sogenannten „Vergleichbarkeitskriterien“ bewertet. Eventuell zusätz-lich eingereichte Referenzen werden in der Bewertung nach den unten aufgeführten Kriterien nur berücksichtigt, wenn sie auch die genannten Einzelanforderungen an die Referenzen erfüllen. Vergleichbarkeitskriterien: 1. Einbezug eines Studiengangs, der mehrwöchige Praxisphasen beinhaltet (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte) 2. Es wurden verschiedene Funktionsbereiche der Software eingeführt (mindestens Studierenden-, Studiengangs-, Veranstaltungs-/Raum- und Prüfungsmanagement) (4 Punkte pro Projekt, max.12 Punkte) 3. Einbezug von Studiengängen mit unterschiedlich strukturierten Studienab-schnitten (unterschiedliche Startzeitpunkte, Dauer) (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte) 4. Das Referenzprojekt umfasst mehrere Standorte derselben Hochschule (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte) 5. Das Referenzprojekt umfasst mehr als zwei Studiengänge (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte) 6. Das Referenzprojekt wurde an einer Hochschule mit mindestens 1.000 Studieren-den durchgeführt (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte) 7. Im Zuge des Einführungsprojekts wurde eine Neuaufnahme oder Anpassung von Geschäftsprozessen durchgeführt (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte) Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz-ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist je-doch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei-bung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristge-recht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprech-partner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Be-nennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e An-sprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getä-tigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 75
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Im eVergabe Kriterium 2.2.2.4.2.1 sind Angaben zu IT-Sicherheitsmaßnahmen beim Bieter zu machen. Die Angaben zu den IT-Sicherheitsmaßnahmen werden daraufhin überprüft, wel-che IT-Sicherheitszertifizierungen beim Bewerber vorhanden sind. Die Bewertung erfolgt folgendermaßen: 5 Punkte für eine Zertifizierung gem. BSI IT-Grundschutz oder eine gleichwertige andere Zerti-fizierung; 3 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 1 Punkt für eine Zertifizierung gem. ISIS 12 oder VDS 10000 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anla-ge / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ausbildungszentrum für Verwaltung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ausbildungszentrum für Verwaltung
Registrierungsnummer: 91af46aa-5f7b-4750-bab4-ddfcdda595db
Postanschrift: Rehmkamp 10
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eeccf55e-119a-4710-994a-90a07d4948e9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2025 13:20:29 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 273426-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 82/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/04/2025