Deutschland – Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen – Veranstaltungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021 - 2027)

258739-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen – Veranstaltungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021 - 2027)
OJ S 78/2025 22/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Veranstaltungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021 - 2027)
Beschreibung: Durchführung von Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Förderzeitraum 2021 bis 2027
Kennung des Verfahrens: 9688ce85-210e-4d77-b93d-9f952d39e110
Interne Kennung: 13-0452/281
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79950000 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55300000 Restaurant- und Bewirtungsdienste, 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: §§ 123,124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Veranstaltungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021 - 2027)
Beschreibung: Der Freistaat Sachsen erhält aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 insgesamt rund 3,1 Milliarden Euro. Mit dem EFRE wird in Forschung und Innovation, Klimaschutz und Wirtschaftsförderung investiert. Der JTF dient der Bewältigung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Der ESF Plus wird für Bildung, Aus- und Weiterbildung, eine nachhaltige und hochwertige Beschäftigung sowie die soziale Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung eingesetzt. Die Mittel werden für verschiedene Förderprogramme verwendet. Die Europäische Kommission und der Freistaat Sachsen legen Wert darauf, dass möglichst viele potenzielle Nutzer über die Fördermöglichkeiten informiert sind. Außerdem ist der Einsatz der Mittel für den Bürger transparent zu gestalten. Die positiven Leistungen der EU sollen verdeutlicht werden. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, sind bei den beiden Verwaltungsbehörden für den EFRE/JTF und dem ESF Plus im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) auch Aufgaben zur Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation angesiedelt. Ein Mittel zum Erreichen der Kommunikationsziele bilden Veranstaltungen zu den drei Fonds. Gegenstand der Vergabe ist eine Vereinbarung über die Durchführung von Veranstaltungen. Die Vereinbarung beinhaltet Rahmenvereinbarungsleistungen. Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden Einzelaufträge für die jeweiligen Veranstaltungen oder Aktionen ausgelöst. Die Leistungen sind in separate Module aufgeteilt. Die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Elemente aus den Modulen sind Bestandteil der nachfolgend genannten, aufgezählten Veranstaltungstypen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Die Auflistung ist nicht abschließend: - Halbtägige oder ganztägige Fachtagungen zu verschiedenen Themenbereichen der Förderung (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen), - Konferenzen zur Förderung zu verschiedenen Themen mit EFRE-, JTF- und/oder ESF-Bezug (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen), - Messeteilnahmen oder Teilnahmen an Veranstaltungen Dritter (z. B. mit eigenen Ständen oder in Kooperation mit Dritten wie z.B. mit der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen)), - Infostände (bei Veranstaltungen, Messen, im öffentlichen Raum), - Aktionsstände mit Verteilung von Informations- und Werbematerial, Quiz, Einsatz des EU-Maskottchens, Filmpräsentationen, sonstige "bunte" Aktionen (beispielsweise zum Tag der Sachsen) oder mobile Aktionen z. B. in Städten und Gemeinden, in Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln, - Gremiensitzungen, wie z.B. Begleitausschuss. Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist zum einen ein Basismodul: - Modul 1: Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Darüber hinaus gibt es folgende weitere Module: - Modul 2: Personal für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, - Modul 3: Catering, - Modul 4: Technik, - Modul 5: Druckerzeugnisse, - Modul 6: Veranstaltungsausstattung (Messebau; Zubehör) - zur Miete, - Modul 7: Transport von Veranstaltungsmaterial sowie Ausstellungs-equipment, - Modul 8: Transport von Personen. Aus diesen Modulen können je nach Bedarf für die jeweils geplante Veranstaltung einzelne Bestandteile in Form eines Einzelauftrags abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung sieht für die einzelnen Leistungspositionen eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge für die gesamte Rahmenvertragslaufzeit einschließlich Option vor. Der Auftraggeber garantiert darüberhinaus eine Mindestabnahmemenge. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Tabelle in der Anlage zu den Vertragsunterlagen (Bestandteil der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen). Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79950000 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55300000 Restaurant- und Bewirtungsdienste, 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung, frühestens am 24. Juli 2025 in Kraft. Der Auftragszeitraum beträgt zwei Jahre. Es besteht seitens des Auftraggebers die einmalige Option, den Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit vier Jahre nicht überschreitet. Diese Option ist vom Auftraggeber bis zu drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragszeitraums in Textform gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 694 676,47 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Dem angegebenen Wert des Gesamtauftrages liegen die geschätzten Abnahmemengen je Leistungsposition im gesamten Vertragszeitraum einschließlich Option (insgesamt vier Jahre) zugrunde.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben, Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten, Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB i.V.m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integrationvon Ausländern im Bundesgebiet, § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden, müssen jeweils die Konzipierung, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung beinhalten, wobei • mindestens eine Referenz eine ganztägige Präsenzveranstaltung mit einem Umfang von mindestens 100 Personen umfasst, • mindestens eine Referenz eine hybride Veranstaltung mit mindestens 50 Teilnehmenden in Präsenz und 100 Teilnehmenden online umfasst und • mindestens eine Referenz einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft enthalten ist.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Erklärung zur Beachtung der VwV Informationssicherheit
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Kurzkonzepts
Beschreibung: siehe Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 105 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/05/2025 10:10:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 3514510088999
Internetadresse: www.smwa.sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5679430f-4e40-4fba-b37f-0810dae7e44b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2025 16:25:42 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 258739-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 78/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2025

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Dahlen
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ebersbach
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Gersdorf
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Kurort Jonsdorf
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pausa-Mühltroff
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz