5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Wird der Vertrag nicht durch den Auftraggeber 6 Monate vor Vertragsende gekündigt, verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Höchstwert: Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes bezogen auf die Positionen 2-4 Teil C – Preisblatt Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: - 5 Mio Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und - 5 Mio Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und - 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages im Abschnitt Eignung in der eVergabe unter Ziffer 2.3.1.2.1.1, diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bieter-/Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 4
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln: [5] Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich „Software Assetmanagement“ ist jeweils in jedem der drei Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahreswert. [3] Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich „Software Assetmanagement“ steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahres höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr als 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen. [0] Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich „Software Assetmanagement“ ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Lässt die Bewertung der ANLAGE Umsatz die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 4
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Im Rahmen der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einreichen, die den Grundanforderungen des Anforderungsblocks (1) a) und b) [siehe unter B.] entspricht und dadurch insgesamt mindestens 15 Punkte erreicht. Bewerber, die keine Referenz einreichen, die den Mindestinhalten des Anforderungsblocks (1) a) und b) entspricht, sind als zur Auftragsausführung ungeeignet einzustufen und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 4
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 84 gemäß dem Punktesystem (siehe unten). Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.04.2020 erfolgreich abgeschlossen und produktiv gesetzt sind bzw. bei denen die Abnahme durch den Referenzauftraggeber erfolgt ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und erhält somit nur dann im jeweiligen Anforderungsblock Punkte, wenn sie die im jeweiligen Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt (siehe unten). Reicht ein Bewerber eine Referenz ein, die mit dem Inhalt eines Anforderungsblocks vergleichbar ist (also die unten für jeden Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt), erhält er für diesen Anforderungsblock die genannte Punktzahl. Anderenfalls erhält er für den Anforderungsblock 0 Punkte. Je Anforderungsblock können für gewisse höhere bzw. vergleichbarere Leistungen Zusatzpunkte erreicht werden. Diese sind gekennzeichnet durch z.B. „+ [5] Punkte“. Diese Zusatzpunkte können nur jeweils für das Referenzprojekt gelten, das jeweils die Grundform des jeweiligen Anforderungsblockes erfüllt. Es ist beispielsweise nicht möglich, ein Referenzprojekt einzureichen, das nicht die jeweiligen Grundanforderungen der einzelnen Anforderungsblöcke erfüllt, aber bei dem der Referenzauftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber aus Deutschland ist, um die jeweils benannten Zusatzpunkte zu erreichen. Dann würde diese Referenz mit 0 Punkten bewertet werden müssen. Werden die Anforderungen der Zusatzpunkte in mehreren Abstufungen erreicht, gilt jeweils nur der jeweils höchste erreichte Punktwert. Wenn also z.B. bei Anforderungsblock (1a)) ein Rollout bei 8 Organisationseinheiten durchgeführt worden ist, wird diese Referenz nicht mit 8 Zusatzpunkten (also 3+5 Punkte) bewertet, sondern nur mit 5 Punkten. Anforderungsblöcke: (1) a) Implementierung bzw. Rollout Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über die Implementierung (produktive Laufzeit des Systems von mind. 6 Monate nach Implementierung) eines mit dem ausgeschriebenen vergleichbaren on Premise Software-Assetmanagementtools. [15] Punkte [Mindestanforderung an die Eignung, siehe oben] Sofern das Rollout innerhalb eines Referenzauftrages bei bis zu 5 Geschäftseinheiten bzw. Organisationseinheiten (z.B. Behörden) durchgeführt wurde: + [3] Punkte oder Sofern das Rollout innerhalb eines Referenzauftrages bei bis zu 10 Geschäftseinheiten bzw. Organisationseinheiten (z.B. Behörden) durchgeführt wurde: + [5] Punkte oder Sofern das Rollout innerhalb eines Referenzauftrages bei mehr als 10 Geschäftseinheiten bzw. /Organisationseinheiten (z.B. Behörden) durchgeführt wurde: + [10] Punkte Sofern die Implementierung bei einem öffentlichen Auftraggeber erfolgte: + [5] Punkte oder Sofern die Implementierung bei einem öffentlichen Auftraggeber in Deutschland erfolgte: + [10] Punkte b) Anzahl Assets Bei einem zur Erfüllung dieses Anforderungsblockes benannten Referenzprojektes muss eine Implementierung/Rollout mindestens 2000 Assets umfassen. Folgende Stufen werden bei der Referenz mit den meisten managed Assets (Server, Clients) bewertet: [Mindestanforderung an die Eignung, siehe oben] bis 10.000 managed Assets: + [1] Punkte oder bis 20.000 managed Assets: + [3] Punkte oder bis 30.000 managed Assets: + [5] Punkte oder mehr als 30.000 managed Assets: + [6] Punkte + [3] Punkte bei hohem Komplexitätsgrad (Server und Client Assets mit jeweiligem Mindestanteil von 20% der gesamten managed Assets im Rollout des SAM-Tools). (2) Ausführung bzw. Support nach Inbetriebnahme Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über eine mindestens einjährige Betreuung eines unter Anforderungsblock (1) genannten Software-Assetmanagementtools. Betreuung in diesem Zusammenhang bedeutet Wartung, Pflege, Weiterentwicklung und Service (mind. zweisprachiger Support fachlich und technisch für Anwender/Kunden). [10] Punkte Sofern die Betreuung eines Software-Assetmanagementtools bei einem öffentlichen Auftraggeber erfolgte: + [5] Punkte oder Sofern die Betreuung eines Software-Assetmanagementtools bei einem öffentlichen Auftraggeber in Deutschland erfolgte: + [10] Punkte (3) Migration Referenzprojekt innerhalb der letzen drei Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über die erfolgreiche Migration der Toolunterstützung für das Lizenzmaangement vom Software-Assetmanagementtools „Spider“ zu dem Software-Assetmanagementtools des Bewerbers. Erfolgreich war die Migration, wenn: • Das Altsystem nachweislich produktiv abgelöst wurde und abgeschaltet werden konnte, • alle Lizenzbilanzen ordnungsgemäß automatisiert erstellt wurden und die Ergebnisse nachvollziehbar vergleichbar des denen des Altsystems waren und • die Migration in der mit dem Kunden vereinbarten Zeit oder schneller abgeschlossen wurde [10] Punkte Sofern die Migration bei einem öffentlichen Auftraggeber erfolgte: + [5] Punkte oder Sofern die Migration bei einem öffentlichen Auftraggeber in Deutschland erfolgte + [10] Punkte Die Bewertung der o.g. Anforderungen erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es entsprechend der obigen Darstellungen nicht immer zwingend erforderlich, für jeden einzelnen Anforderungsblock jeweils eine eigene Referenz einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Es wäre denkbar, dass alle Anforderungen mit nur einer Referenz nachgewiesen werden können.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 4
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: In der ANLAGE Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im Bereich „Software Assetmanagement“ zu machen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im letzten angegebenen abgeschlossenen Geschäftsjahr insgesamt mindestens 16 Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden sowie mindestens die u.g. qualifizierten Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden, in den Teilbereichen des anzubietenden SAM Tools erreicht haben. Als qualifizierte Vollzeitkräfte gelten Mitarbeitende mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Bereich SAM. Als qualifizierte Personen gelten hier Beschäftigte in folgenden Bereichen des Unternehmens für die Betreuung und Entwicklung des SAM Tools: Bereich Software Assetmanagement / Lizenz - Compliance mit • Assetmanagement • Lizenzmanagement • Vertragsmanagement • Lizenz-Compliance / Report mindestens 15 FTE Bereich Katalogmanagement mit • Softwarekatalog (Fingerprinting) • Produktkatalog (incl. Metriken) • Artikel/SKU-Katalog mindestens 15 FTE Bereich Service / Support / Consulting mit • Support technische Kompetenz (deutschsprachig) • Support fachliche Kompetenz (deutschsprachig) • Consulting (deutschsprachig) mindestens 15 FTE Es ist möglich, dass eine FTE/Person mehrere der genannten Bereiche abdeckt. In einem solchen Fall ist eine Doppelnennung möglich. Sollte diese Angaben die geforderten Mindestwerte nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 4
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Über die Mindestanforderung „Personalkennzahlen“ hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für jede, der der genannten Teilbereiche des Gesamtgeschäftsbereichs „Software Assetmanagement“ werden getrennt jeweils Punkte vergeben nach folgenden Regeln: Bereich Software Assetmanagement / Lizenz - Compliance mit - Assetmanagement - Lizenzmanagement - Vertragsmanagement - Lizenz-Compliance / Report [3] Punkte: Die Beschäftigtenzahl in diesem Teilbereich des Geschäftsbereich „Software Assetmanagement“ beträgt im aktuellsten Geschäftsjahr mehr als 30 qualifizierte Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. [2] Punkte: Die Beschäftigtenzahl in diesem Teilbereich des Geschäftsbereich „Software Assetmanagement“ beträgt im aktuellsten Geschäftsjahr mehr als 23 bis zu 30 qualifizierte Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. [1] Punkt: Die Beschäftigtenzahl in diesem Teilbereich des Geschäftsbereich „Software Assetmanagement“ beträgt im aktuellsten Geschäftsjahr mehr als 15 bis zu 23 qualifizierte Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Bereich Katalogmanagement mit - Softwarekatalog (Fingerprinting) - Produktkatalog (incl. Metriken) - Artikel/SKU-Katalog [5] Punkte: Die Beschäftigtenzahl in diesem Teilbereich des Geschäftsbereich „Software Assetmanagement“ beträgt im aktuellsten Geschäftsjahr mehr als 30 qualifizierte Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. [4] Punkte: Die Beschäftigtenzahl in diesem Teilbereich des Geschäftsbereich „Software Assetmanagement“ beträgt im aktuellsten Geschäftsjahr mehr als 23 bis zu 30 qualifizierte Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. [2] Punkte: Die Beschäftigtenzahl in diesem Teilbereich des Geschäftsbereich „Software Assetmanagement“ beträgt im aktuellsten Geschäftsjahr mehr als 15 bis zu 23 qualifizierte Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Bereich Service / Support / Consulting mit - Support technische Kompetenz (deutschsprachig) - Support fachliche Kompetenz (deutschsprachig) - Consulting (deutschsprachig) [3] Punkte: Die Beschäftigtenzahl in diesem Teilbereich des Geschäftsbereich „Software Assetmanagement“ beträgt im aktuellsten Geschäftsjahr mehr als 30 qualifizierte Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. [2] Punkte: Die Beschäftigtenzahl in diesem Teilbereich des Geschäftsbereich „Software Assetmanagement“ beträgt im aktuellsten Geschäftsjahr mehr als 20 bis zu 30 qualifizierte Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. [1] Punkt: Die Beschäftigtenzahl in diesem Teilbereich des Geschäftsbereich „Software Assetmanagement“ beträgt im aktuellsten Geschäftsjahr mehr als 15 bis zu 20 qualifizierte Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Die drei erreichten Punktwerte werden addiert, sodass für dieses Bewertungskriterium insgesamt bis zu 11 Punkte erreicht werden. Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert. Lässt die Bewertung der ANLAGE Personalkennzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Personalkennzahl“.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 4
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis, gem. Teil C-Preisblatt, Tabellenblatt "Zusammenfassung", Zelle C29
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Ziffer 2.2.7.3.2 Teil A - Allgemeiner Teil
Beschreibung: Die Leistungskriterien bestehen aus einem Kriterienkatalog und aus 7 Kurzkonzepten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: § 34 HmbSÜGG
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) , • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein