Deutschland – Massenspektrometer – Beschaffung eines timsTOF fleX MALDI-2 LC-MS Systems

227869-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Massenspektrometer – Beschaffung eines timsTOF fleX MALDI-2 LC-MS Systems
OJ S 70/2025 09/04/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Dresden (ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines timsTOF fleX MALDI-2 LC-MS Systems
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines timsTOF fleX MALDI-2 LC-MS Systems (Hochleistungs-Massenspektrometer mit dualer ESI/MALDI-Quelle und hochauflösendem TOF-System)
Kennung des Verfahrens: b2148de8-a966-47b8-8ad9-d6eab7fc7d34
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38433100 Massenspektrometer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden, Zentrum für Membranbiochemie und Lipidforschung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines timsTOF fleX MALDI-2 LC-MS Systems
Beschreibung: Beschaffung eines timsTOF fleX MALDI-2 LC-MS Systems
Interne Kennung: Beschaffung eines timsTOF fleX MALDI-2 LC-MS Systems
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38433100 Massenspektrometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 GWB (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung). Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Leistung aufgrund der unter Punkt "Begründung der Direktvergabe" dargestellten Gründe nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und deshalb die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem in dieser Bekanntmachung benannten Unternehmen abzuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht vor Ablauf dieser Wartefrist. Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) § 135 Abs. 1 GWB sieht vor, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam ist, wenn der öffentliche Auftraggeber (Nr. 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (Nr. 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 nicht ein, wenn (Nr. 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (Nr. 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), und (Nr. 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen den beabsichtigten Vertragsschluss / die Auftragserteilung wendet, muss insofern innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gilt (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB); interessierte Unternehmen, die in der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt haben, trifft keine Rügeobliegenheit i.S.d. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 08.04.2025)).
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist" (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen Bruker Daltonics GmbH & Co. KG in Betracht. Das timsTOF fleX MALDI-2 LC-MS System ist das einzige System, das mit Blick auf die bestehenden Anforderungen für den Einsatz am Zentrum für Membranbiochemie und Lipidforschung der TU Dresden/MFD und damit für die Beschaffung in Betracht kommt. Für ein SFB-Projekt wird ein Analysesystem benötigt, das die Untersuchung des Leberlipidstoffwechsels an den Wendepunkten der HCC-Entwicklung, einschließlich NAFLD-zu-HCC, Zirrhose-zu-HCC sowie der multidimensionalen Charakterisierung von frühem HCC ermöglicht. Eine umfassende Marktanalyse des Auftraggebers hat ergeben, dass nur das timsTOF fleX MALDI-2 LC-MS System sämtliche der im Folgenden aufgeführten, für die Durchführung des o.g. Projekts zwingend notwendigen Funktionalitäten aufweist: - integrierte orthogonale Ionenmobilitätstrennung: für eine erhöhte Spezifität der Analyse und Ermöglichung einer hohen Zuverlässigkeit der Lipidannotationen - Trapped Ion Mobility Spectrometry-Technologie: für die Trennung isomerer Lipide (Isomere Lipide haben die gleiche Masse, jedoch eine unterschiedliche Molekülstruktur und können nur mittels dieser Technologie anhand ihrer Ionenmobilität getrennt und annotiert werden) - dualer TIMS-XR-Analysator (Kopplung hochauflösender IMS-Technologie mit MALDI-Bildgebungs-Workflows: Ermöglichung von paralleler Akkumulation, serieller Fragmentierung von Zielanalyten, präziser und reproduzierbarer Ionenmobilitätstrennung, Bestimmung des Kollisionsquerschnitts mit einer Standardabweichung von weniger als 0,5%, 100 % Ionenausbeute, Ionenmobilitäts-Trennung mit unterschiedlichen Modi mit sehr hoher Auflösung >200): für die Darstellung hochorthogonaler Trennung von Lipidspezies in komplexen Geweben wie Lipiden - MALDI-2-Technologie mit Möglichkeit der Nachionisierung der Analyten und dadurch nahezu 100%ige Ionenausbeute und Reduktion von Ionenunterdrückungseffekten: Um den Leberstoffwechsel und seine Umgestaltung bei der Entstehung und dem Fortschreiten von Krebs zu verstehen, ist eine Abdeckung von Lipidspezies erforderlich, die weit über den am häufigsten vorkommenden Molekülen liegt. Zudem sind einige der zu untersuchenden Substanzen (z.B. Cholesterin) ohne den MALDI-2-Laser, der eine andere Anregungswellenlänge hat, überhaupt nicht nachweisbar. - 3D-Laser mit 355 nm Wellenlänge und 10 kHz Wiederholungsrate mit präziser Raster-Bewegung durch ein duales Spiegelsystem für echte quadratische Pixel mit örtlicher Auflösung bis zu 10 μm und bis 5 μm mit optionaler mikroGRID: zur Analyse großer Probenbereiche und großer Probenzahl - hohe räumliche Auflösung von mindestens 20 μm: für eine klare und eindeutige räumliche Unterscheidung verschiedener Tumorbereiche (Tumormikroumgebung), die auf zellulärer Ebene auftreten. Es ist im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.02.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können bzw. für den geplanten Einsatz ausreichen. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten die gegenständlichen Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des timsTOF fleX MALDI-2 LC-MS Systems einen anforderungsgerechten Einsatz im Zentrum für Membranbiochemie und Lipidforschung (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Dresden (ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden)
Registrierungsnummer: DE1883699914
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden / Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
Telefon: +49351 4582908
Fax: +49 3514588883509
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Postfach 101364, 04013 Leipzig
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bruker Daltonics GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE340390551
Postanschrift: Fahrenheitstraße 4 / Postfach 330126
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28331
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: pr@bruker.com
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9a517aea-a7f8-47b2-8f82-de4723d27c37 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2025 14:56:34 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 227869-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 70/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/04/2025

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