2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Stadt: Radeberg
Postleitzahl: 01454
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYT5P91PJH Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (TNW): Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Teilnahmeantrag (TA) mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Für den TNW wurde das Vertragsmuster zur Information beigelegt. Honorarangebot und Handout sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bieter zu erstellen. Elektr. Bewerbungsabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 16a EU VOB/A vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. TA d. Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im TA zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 6d EU VOB/A der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft mit Unterschrift in Textform. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bewerber" oder "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die BG.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.