5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45215000 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheits- und Sozialwesen, für Krematorien und öffentliche Toiletten, 45215100 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen, 45215130 Bau von Kliniken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. Diese Befähigung und Erlaubnis ist, sofern der Bewerber seinen Sitz in einem Staat hat, in welchem für die Berufsausübung die Eintragung in ein Berufsregister erforderlich ist, durch Vorlage der entsprechenden Eintragung als Nachweis vorzulegen; in anderen Fällen durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder der Eintragung in die Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung. Zudem ist die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Sollten ausländische Un-ternehmen aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit sein, haben sie nachzuweisen, dass sie in der Be-rufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung ihres Heimatlandes versichert sind. Sofern eine solche Befreiung nicht besteht haben ausländische Unternehmen für den Fall, dass ihr Angebot den Zuschlag erhalten soll, spätestens vor Erteilung des Zuschlags die Ver-sicherung in der deutschen Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Beschreibung: Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten folgende Mindestanforderungen: Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) des Bewerbers, welchen dieser mit im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren erzielt hat, muss EUR 30.000.000,00 betragen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine oder mehrere der nachfolgenden Bestätigungen zu verlangen: - entsprechende Bankerklärungen, - Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen aus Jahresabschlüssen, - eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, höchstens in den letzten drei Geschäftsjahren und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Das Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ (netto) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bau- und Lieferleistungen für die der Kostengruppe (KG) 300 der DIN 276-1/2018-12 zugehörigen Gewerken wird wie folgt gewertet: EUR 30.000.000,00 bis EUR 100.000.000,00 10 Punkte EUR 100.000.000,01 bis EUR 170.000.000,00 20 Punkte EUR 170.000.000,01 bis EUR 240.000.000,00 30 Punkte mehr als EUR 240.000.000,00 40 Punkte Die nach der o. g. Bewertung erreichte Punktzahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kri-terium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ erreichte Punktzahl mit dem Faktor 1,0 multi-pliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ x 1,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Um-satzes“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 40 Wertungspunkten möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestreferenzen
Beschreibung: Es sind zwei Referenzen (sog. „Mindestreferenzen) vorzulegen, welche jeweils die nachfol-genden Anforderungen erfüllen müssen: Mindestreferenz 1 Gebäudeart/Gebäudenutzung: komplexe Gebäudetypologien, Sonderbau wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Labore, komplexe Produktionsstätten usw. Erbrachte Leistungen: Rohbauleistungen Baukosten der KG 300: min. EUR 30.000.000,00 (netto) netto nach DIN 276-1 2018-12 (gem. Kostenfeststellung) Leistungserbringung: zwischen März 2020 und Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags Mindestreferenz 2 Gebäudeart/Gebäudenutzung: komplexe Gebäudetypologien, Sonderbau wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Labore, komplexe Produktionsstätte usw. Erbrachte Leistungen: Rohbauleistungen Baukosten der KG 300: min. EUR 25.000.000,00 (netto) netto nach DIN 276-1 2018-12 (gem. Kostenfeststellung) Leistungserbringung: zwischen März 2020 und Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags („Leistungserbringung“ ist die Ausführung wesentlicher Teile der Leistung einschließlich der Abnahme) Zum Nachweis hat der Bewerber die Vergabeunterlage Referenzen Teilnahmeantrag voll-ständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Referenzen sind unter-nehmensbezogen einzureichen. Hierbei wird die Gebäudegröße wird – je Mindestreferenzen – wie folgt gewertet: bis 10.000,00 m² BGF 1 Punkt von 10.000,01 m² BGF bis 30.000,00 m² BGF 2 Punkte von 30.000,01 m² BGF bis 50.000,00 m² BGF 3 Punkte von 50.000,01 m² BGF bis 70.000,00 m² BGF 4 Punkte mehr als 70.000,00 m² BGF 5 Punkte. Das Unterkriterium “Baukosten (Herstellkosten)” (KG 300) wird wie folgt gewertet: Mindestreferenz 1 von EUR 30.000.000,00 (netto) bis EUR 40.000.000,00 (netto) 1 Punkt von EUR 40.000.000,01 (netto) bis EUR 50.000.000,00 (netto) 2 Punkte von EUR 50.000.000,01 (netto) bis EUR 60.000.000,00 (netto) 3 Punkte von EUR 60.000.000,01 (netto) bis EUR 70.000.000,00 (netto) 4 Punkte mehr als EUR 70.000.000,00 (netto) 5 Punkte Mindestreferenz 2 von EUR 25.000.000,00 (netto) bis EUR 30.000.000,00 (netto) 1 Punkt von EUR 30.000.000,01 (netto) bis EUR 35.000.000,00 (netto) 2 Punkte von EUR 35.000.000,01 (netto) bis EUR 40.000.000,00 (netto) 3 Punkte von EUR 40.000.000,01 (netto) bis EUR 5.000.000,00 (netto) 4 Punkte mehr als EUR 50.000.000,00 (netto) 5 Punkte Im Unterkriterium „Umfang der erbrachten Leistungen“ werden für die Erbringung der Grün-dungs- und Rohbauleistungen und demnach den der KG 320, 330, 341, 343, 351, 352 und 355 nach DIN 276-1:2018/12 zugehörigen Gewerke keine Punkte vergeben, da dies als Min-desteignungskriterium vorausgesetzt wird. Der Bewerber kann jedoch – je Mindestreferenz – zusätzliche Punkte wir folgt erreichen: 5 zusätzliche Punkte bei Erbringung der Bau- und Lieferleistungen für das Dach (die der KG 360 nach DIN 276-1:2018/12 zugehörigen Gewerke) 5 zusätzliche Punkte bei Erbringung der Bau- und Lieferleistungen für die Fassade (die der KG 335, 337 und 338 nach DIN 276-1:2018/12 zugehörigen Gewerke) Um die obigen zusätzlichen Punkte zu erhalten, müssen die in den jeweiligen Klammerzusät-zen genannten Kostengruppen (die dazugehörigen Gewerke) insgesamt (kumulativ) erbracht worden sein. Da es sich um zusätzliche Punkte handelt, kann der Bewerber in der jeweiligen Mindestreferenz in diesem Unterkriterium insgesamt 10 Punkte erreichen, wenn er sämtliche o. g. Kostengruppen in der jeweiligen Mindestreferenz erbracht hat. Die o. g. Punkte in den einzelnen Unterkriterien werden für jede Mindestreferenz vergeben. Innerhalb der einzelnen „Mindestreferenz“ sind demnach maximal 20 Punkte möglich. Da die Punkte jeweils in beiden Mindestreferenzen vergeben werden, können im Kriterium „Mindestreferenzen“ zunächst insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden. Die von den Bietern in beiden „Mindestreferenzen“ erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies be-deutet, dass die im Kriterium „Mindestreferenzen“ insgesamt erreichte Punktzahl mit dem Fak-tor 2,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Mindestreferenzen“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Mindestreferenzen“ x 2,0 = Wer-tungspunktzahl). Im Kriterium „Mindestreferenzen“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 80 Wertungspunkten möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
Beschreibung: Die durchschnittliche Anzahl der beim Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren Beschäftigten der Lohngruppen des Bauhauptgewerbes einschließlich techni-schem Leitungspersonal im Leistungsbild der Kostengruppen (KG) 300 nach DIN 276-1:2018-12 muss 100 Beschäftigte betragen. Das Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ in den letzten drei (3) abge-schlossenen Geschäftsjahren wird wie folgt gewertet: 101 Beschäftigte bis 200 Beschäftigte 10 Punkte 201 Beschäftigte bis 300 Beschäftigte 20 Punkte 301 Beschäftigte bis 400 Beschäftigte 30 Punkte mehr als 400 Beschäftigte 40 Punkte Die nach der o. g. Bewertung erreichte Punktzahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kri-terium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ erreichte Punktzahl mit dem Faktor 1,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „An-zahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ x 1,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 40 Wer-tungspunkten möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Wertungskriterien
Beschreibung: Der Auftraggeber wird aus geeigneten und nicht gemäß §§ 123, 124 GWB auszuschließenden Teilnahmeanträgen drei (3) Bewerber (Mindestzahl ist gleich Höchstzahl) auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den nachfolgenden Auswahlkriterien: - Bewertung der Mindestreferenzen (Die von den Bietern in beiden „Mindestreferenzen“ erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet) - Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten (Die hier erreichte Punktzahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet) - Höhe des durchschnittlichen Umsatzes (Die hier erreichte Punktzahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet) - Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess (Die hier erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet) - Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen (Die hier erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet) - Erfahrung mit Lean-Construction und BIM (Die hier erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Näheres zur Bewertung der Eignung und der Gewichtung der Eignungskriterien ergibt sich aus der Anlage "Eignungskriterien und Wertung der Teilnahmeanträge".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/04/2025 08:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 9 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 16a EU VOB/A
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)