Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Umsetzung HWSK 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3, NTV03

136600-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Umsetzung HWSK 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3, NTV03
OJ S 43/2025 03/03/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Umsetzung HWSK 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3, NTV03
Beschreibung: Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 — Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle.
Kennung des Verfahrens: 6e0c830a-9acc-4d67-8c60-9fef960d5f83
Interne Kennung: 45112949
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Umsetzung HWSK Nr. 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3
Beschreibung: Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9, der Örtlichen Bauüberwachung und der Ingenieurtechnischen Kontrolle nach Anlage 14 Leistungsphase 8 HOAI 2013 beauftragt. Die Änderungsleistungen bestehen aus geänderten und zusätzlichen Planungsleistungen. Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr. 3, Nr. 2a und b. Ein Wechsel des AN kann a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und b) wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifendes Hintergrundwissen. Ein Wechsel des AN würde neue Einarbeitungszeit in Anspruch nehmen, welche zu erheblichen Verzögerungen im Planungsprozess und Bauablauf, aufgrund der bereits laufenden Baustellen und somit zu Mehrkosten führen würde, welche aus wirt-schaftlichen Gründen zu vermeiden sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verlän-gerung der vereinbarten Bauzeit entsprechend der vorgenannten Ausführungen in dieser Form nicht vorhersehbar gewesen sind. Die Dauer vom Beginn der Genehmigungsplanung über den Planfeststellungsbeschluss und der baulichen Umsetzung machen es erforderlich die neuen Randbedingungen (Baugrundverhältnisse, Sicherung bestehende Gebäudesubstanz) sowie örtlichen Gegebenheiten (Betriebsbrücke Weserfenster zu berücksichtigen. Nur so kann ein technisch und wirtschaftliches Gesamtergebnis für das Ziel des Hochwasserschutzes in der OL Olbernhau sichergestellt werden.
Interne Kennung: 4500112949
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Olbernhau
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Lehmann + Partner
Angebot:
Kennung des Angebots: NTV03
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 99 720,48 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4500112949
Titel: Umsetzung HWSK Nr. 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3
Datum des Vertragsabschlusses: 19/12/2023
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014/2020)
Kennung der EU-Mittel: 5.231.6021.020, FV-Reg.-Nr. 102870052
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 383924-2020
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Das Nachtragsangebot 03 besteht aus den folgenden Teilen: Pos 1 - VGE 1.3.2 - öBÜ - Honorarfortschreibung Pos 2 - VGE 1.3.1 und 1.3.2 – Leistungen zur Sohlstrukturierung Pos 3 - VGE 1.3.2 – Erweiterung BT 3.40L Pos 4 - VGE 1.3.3 – BT 3.71L – Betriebsbrücke Weserfenster Pos 5 - VGE 1.3.2 – BT 3.30L - Gebäudesicherung Pos 6 - VGE 1.3.2 – BT 3.10L – Nachberechnung Anpralllasten Carport Pos 7 - VGE 1.3.1 – H1-Hauptprüfung Pos. 1:Die Honorarfortschreibung für die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung ergaben sich z.B. aus bauzeitverlängernden zusätzlichen Bauleistungen, die sich entweder aufgrund von Auftraggeberanordnungen oder durch längere Bauzeiten, z.B. infolge zu hoher Wasserstände als Ergebnis von Niederschlagsereignissen, an sich ergaben. Pos.2: In den Nebenbestimmungen des VZB sind im Punkt 7 die beim Umsetzen der Maßnahme zu beachtenden Aspekte des Fischschutzes benannt. Unter Punkt 7.2 wird dabei folgendes ausgeführt: Das Vorhaben ist unter entsprechender baubegleitender Überwachung eines Fischereisachverständigen durchzuführen. Pos.3: Mit Beginn der baulichen Umsetzung wurden Baugrundverhältnisse angetroffen, die eine Ausführung in der geplanten Art nicht zuließen. Aus den vorliegenden Baugrundgutachten sowie den Bestandsunterlagen war nicht erkennbar, dass die vorhandene Böschung nicht standsicher ist. Es wurden hierfür geänderte technische Planungen erforderlich. Pos.4: Die Betriebsbrücke Weserfenster stellt im Bestand eine Fließhindernis mit erheblicher Verklausungsgefahr dar. Die auf Basis der 4. Tektur (für einzelne Bauteile z.T. 3. Tektur) planfestge-stellte Lösung sieht daher einen Rückbau vor. Im ursprünglichen Planfeststellungsantrag war der Rückbau der Betriebsbrücke noch mit einem Ersatzneubau an gleicher Stelle verbunden. Aufgrund alternativer Querungsmöglichkeiten hatte die LTV mit der 3. Tektur den Ersatzneubau jedoch aus dem Projekt streichen können. Mit Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass ein reiner Rückbau umzusetzen ist. Damit sind zusätzliche Maßnahmen an den frei werdenden Auflagerbänken und an den Mauerfüßen vorzusehen. Diese sind durch eine Ergänzungs- und Änderungsplanung unter Berücksichtigung der Begleitmaßnahmen umzusetzen. Pos.5:Durch die innerörtliche Lage des Vorhabens mit einer unmittelbaren Bebauung bis an den Gewässerrand, die oft auf die alten Uferwände aufgesetzt wurde, sind Risiken an der vorhandenen Bausubstanz gerade während der Bauausführung trotz vorherigen Erkundungsmaßnahmen nie gänzlich auszuschließen. Dies zeigt sich vor allem darin, dass es in einigen Fällen keine bzw. nur unzureichende Bestandsunterlagen der alten Uferwände gibt und somit deren Geometrie sowie deren konkrete örtliche Ausprägung im Vorfeld nicht abschließend ermittelbar waren bzw. sind. Bei den Aushubarbeiten für die Fundamente am Bauteil 3.30L wurde eine Baugrundsituation vorgefunden, welche aus den vorliegenden Bestandsunterlagen sowie Baugrunduntersuchungen nicht erkennbar war. Diese erforderte eine vorher nicht geplante Gebäudesicherung. Pos.6.Für die Baufreiheit zur Errichtung der Hochwasserschutzwand auf dem Flurstück 364a, war der bauzeitliche Rückbau und anschließenden Wiedererrichtung eines Carports auf dem Flurstück 364a der Fam. Geyer erforderlich. Der Rückbau und die Wiederherstellung sind Bestandteil der Forderungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.03.2020. Auf Grund des Prüfergebnisses des Prüfstatikers waren ergänzende Angaben zur Aussteifung, Zugbändern, Gründungen und Verbindungsmitteln zu erarbeiten und beim Prüfstatiker vorzulegen. Pos.7:Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzwand müssen diese regelmäßig einer Prüfung hinsichtlich der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit unterzogen werden. Hierbei gilt die DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung) als Orientierung. Für die Übernahme in die Bauwerksunterhaltung durch die Flussmeistereien, stellt die nach DIN 1076 vorgesehene erste Hauptprüfung (H1) eine Grundlage dar, die den Bauwerkszustand zum Zeitpunkt vor der VOB-Abnahme dokumentiert.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Pos.1: Leistungen der örtlichen Bauüberwachung ergaben sich z.B. aus bauzeitverlängernden zusätzlichen Bauleistungen, die sich entweder aufgrund von Auftraggeberanordnungen oder durch längere Bauzeiten, z.B. infolge zu hoher Wasserstände als Ergebnis von Niederschlagsereignissen, an sich ergaben. Pos.2: Es musste ein Sachverständiger für Fischerei und Fischschutz vertraglich sowie in die regelmäßige Baubegleitung eingebunden werden. Pos.3: Für die lt. Planfeststellungbeschluss vorgesehene Böschungslösung zwischen dem Bauteil 3.40L und dem Gebäude Lebenshilfe wurde aufgrund unzureichender Baugrundverhältnisse eine geänderte Lösung erforderlich. Bei der Erweiterung des Bauteils 3.40L bis an das Gebäude der Lebenshilfe, handelt es sich um eine Erweiterung des bisherigen Planungsumfangs, der entsprechende Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3-6 erforderte. Pos.4: Mit Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass ein reiner Rückbau umzusetzen ist. Damit sind zusätzliche planerische Maßnahmen an den frei werdenden Auflagerbänken und an den Mauerfüßen vorzusehen. Diese sind durch eine Ergänzungs- und Änderungsplanung unter Berücksichtigung der Begleitmaßnahmen umzusetzen. Pos. 5: Bei den Aushubarbeiten für die Fundamente am Bauteil 3.30L wurde eine Baugrundsituation vorgefunden, welche aus den vorliegenden Bestandsunterlagen sowie Baugrunduntersuchungen nicht erkennbar war. Diese erforderte eine vorher nicht geplante Gebäudesicherung. Der AN hat für die Gebäudesicherung Planungsleistungen erbracht. Pos.6: Für die Baufreiheit zur Errichtung der Hochwasserschutzwand auf dem Flurstück 364a, war der bauzeitliche Rückbau und anschließenden Wiedererrichtung eines Carports auf dem Flurstück 364a erforderlich. Auf Grund des Prüfergebnisses des Prüfstatikers waren ergänzende Angaben zur Aussteifung, Zugbändern, Gründungen und Verbindungsmitteln zu erarbeiten und beim Prüfstatiker vorzulegen. Diese Leistungen wurden dem AN-Ing übertragen. Pos.7: Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzwand müssen diese regelmäßig einer Prüfung hinsichtlich der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit unterzogen werden. Die Leistungen der 1. Hauptprüfung nach DIN 1076 sind durch den AN Ing zu erbringen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Stadt: Marienberg
Postleitzahl: 09496
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
Telefon: +49 37367 310 100
Fax: +49 37367 310 130
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Lehmann + Partner
Registrierungsnummer: DE247978606
Stadt: Burkhardtsdorf
Postleitzahl: 09235
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
Telefon: +49372160050
Internetadresse: https://www.ib-lehmann.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9d564d2f-0ef4-496e-b8f7-7d37d7c8f5bb - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 11:29:13 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 136600-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 43/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025

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