5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Harrislee
Postleitzahl: 24955
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag soll für die Laufzeit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Holmberg" vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung des IEK, die über- oder unterschritten werden kann.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 375806-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (ZK 1)
Beschreibung: Höhe des Honorars
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK 2.1)
Beschreibung: Darstellung der konzeptionellen Vorgehensweise, ausgehend vom konkreten Projekt, Erläuterung der vorgesehenen Teilschritte des Projektes, inkl. Darstellung von konkreten Umsetzungsstrategien.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK 2.2)
Beschreibung: Dauer bis zum Beginn der Projektbearbeitung nach Zuschlagserteilung
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK 2.3)
Beschreibung: Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektsteuerung, Funktion der Projektleitung, Umgang mit unvorhersehbaren Problemstellungen, Methode der Lösungsfindung, Umgang mit Konfliktsituationen, Kommunikation mit der Auftraggeberin
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einbindung bzw. Aktivierung von Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Bewohner/-innen, Öffentlichkeit, sonstige Akteure) (ZK 2.4)
Beschreibung: Darstellung der Vorgehensweise und der Instrumente bei der Einbindung bzw. Aktivierung von Politik, Verwaltung, betroffenen Eigentümer/-innen, Bewohner/-innen, Öffentlichkeit und sonstiger Akteure
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektleitungsteams (ZK 3.1)
Beschreibung: Angaben zum Projektleitungsteam, insb. jeweils zur beruflichen Qualifikation, der persönlichen Berufserfahrung und persönlichen Referenzen
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation des Projektleitungsteams
Beschreibung: Angaben zur örtlichen Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektleitungsteams nach Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort (im Auftragsfall, nicht notwendig schon vorhandene Niederlassung), Angaben zu Einsatzplanung und vorgesehene Maßnahmen bei außerplanmäßigen Ausfällen von Mitgliedern des Projektleitungsteams
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Finanzierungs- bzw. Fördermanagements (ZK 4)
Beschreibung: Angaben zur Beratungstätigkeit zu den unterschiedlichen öffentlichen und/oder privaten Förder- bzw. Finanzierungsquellen) und zum Management derselben und zwar der von der Mitwirkung an der Akquise über die Beantragung bis hin zur Abrechnung (Verwaltung) für die Kommune (unbeschadet etwaig zu beachtender und/oder nicht verhandelbarer (gesetzlicher) Mindestanforderungen an den Umgang mit Förder- und Finanzierungsmitteln)
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Controlling der Zielsetzungen und Maßnahmen des IEK (ZK 5)
Beschreibung: Evaluierung und Monitoring der Zielsetzungen der Maßnahmen des IEK nebst Darstellung der Messmethoden, Dokumentation, Erarbeitung und Vorstellung von Lösungsansätzen bei Zielverfehlung, anlassbezogener Berichterstattung zum Umsetzungsstand und allgemeine Berichterstattung.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Quartiersmanagers (ZK 6)
Beschreibung: Darstellung der vorgesehenen Abrechnung und Dokumentation des Zeitaufwands und seiner Taktung (Einheiten) unter dem Aspekt der Prüfbarkeit
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Harrislee
Beschaffungsdienstleister: WEISSLEDER EWER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)