Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Telemonitoring für die Herzzentren

117770-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Telemonitoring für die Herzzentren
OJ S 37/2025 21/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Telemonitoring für die Herzzentren
Beschreibung: Beschaffung von einem Telemonitoring
Kennung des Verfahrens: 4e8d502a-0687-46b9-89bf-45e5810a2b34
Interne Kennung: UKSH-WuV-2024-0007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23538
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Arnold-Heller-Str. 3
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: §124 I Nr.2 GWB
Korruption: §123 I Nr.6 GWB; §123 I Nr.7 GWB; §123 I Nr.8 GWB; §123 I Nr.9 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: §123 I Nr.1 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: §124 I Nr.4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: §124 I Nr.1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: §123 I Nr.2 GWB; §123 I Nr.3 GWB
Betrugsbekämpfung: §123 I Nr.4 GWB; §123 I Nr.5 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §123 I Nr.10 GWB
Zahlungsunfähigkeit: §124 I Nr.2 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: §124 I Nr.1 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: §124 I Nr.2 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: §124 I Nr.8 GWB; §124 I Nr.9 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: §124 I Nr.5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: §124 I Nr.6 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: §124 I Nr.3 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: §124 I Nr.7 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: §124 I Nr.1 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: §123 IV Nr.1 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 122 II Nr. 1 GWB
Entrichtung von Steuern: §123 IV Nr.1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §123 I Nr.1 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: TeleMonitoring ext. Messgeräte
Beschreibung: TeleMonitoring ext. Messgeräte
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, sofern keiner der Vertragsparteien kündigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23538
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ~ Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. ~ Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. ~ Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschluss-grund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnah-me von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. ~ Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftragung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversiche-rungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000 EUR, für Vermögensschäden min-destens 3.000.000 EUR pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Mindeststandard ist die Ausführung von mindestens zwei Aufträgen für unterschiedliche Auftraggeber, die - zumindest kumulativ - nach Größe (Zahl der jährlichen Behandlungsfälle) und Leistungsspektrum (Spektrum der Behandlungsfälle und der sonstigen erbrachten Leistungen) dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, innerhalb des Referenzzeitraums der letzten drei Jahre (Erbringung der Leistungen für mindestens ein Jahr innerhalb des Zeitraums).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.uksh.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 23:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: TeleMonitoring kardiale Aggregate
Beschreibung: TeleMonitoring kardiale Aggregate
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, sofern keiner der Vertragsparteien kündigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23538
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ~ Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. ~ Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. ~ Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschluss-grund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnah-me von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. ~ Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftragung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversiche-rungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000 EUR, für Vermögensschäden min-destens 3.000.000 EUR pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Mindeststandard ist die Ausführung von mindestens zwei Aufträgen für unterschiedliche Auftraggeber, die - zumindest kumulativ - nach Größe (Zahl der jährlichen Behandlungsfälle) und Leistungsspektrum (Spektrum der Behandlungsfälle und der sonstigen erbrachten Leistungen) dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, innerhalb des Referenzzeitraums der letzten drei Jahre (Erbringung der Leistungen für mindestens ein Jahr innerhalb des Zeitraums).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.uksh.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 23:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummer: DE814167313
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23538
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat Wirtschaft und Versorgung
Telefon: +49 43150011662
Internetadresse: https://vergabe.uksh.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.uksh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2d359257-b0d1-4fe6-abbc-fc15f992b9ec - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/02/2025 15:27:52 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 117770-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 37/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/02/2025

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