1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVAS)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0
Beschreibung: BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0
Kennung des Verfahrens: 0190fde7-1af3-4b44-bb34-2af0437a8652
Interne Kennung: BZVAS_2024-01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wurde (vorsorglich) als Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach GWB und Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV, beruhend auf Richtlinie 2014/23/EU) geführt. Wegen technischer Einschränkungen der e-Vergabe-Plattform wird dort teilweise auf die VgV und die Richtlinie 2014/24/EU Bezug genommen, das ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich. Das Verfahren wird zweistufig geführt (Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren). Das Verfahren wurde zweistufig geführt (Teilnahmewettbewerb, anschließendes Verhandlungsverfahren). Einzelheiten können der ursprünglichen Bekanntmachung entnommen werden, die unter der Nummer 2024-OJS153-00474502 am 07.08.2024 veröffentlicht wurde.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 010 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgte nach GWB und KonzVgV (Richtlinie 2014/23/EU). Nur wegen technischer Einschränkungen der e-Vergabe- Plattform werden dort tw. Bezüge zur VgV und zur Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Die Angabe zum "geschätzten Gesamtwert" bezieht sich daher auf den Vertragswert nach Maßgabe von § 2 KonzVgV (Umsätze des Konzessionärs über die gesamte Vertragslaufzeit); die Methode zur Ermittlung wurde in den Vergabeunterlagen (Verfahrensregeln) erläutert.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
konzvgv - Richtlinie 2014/23/EU. Bezugnahmen auf die Richtlinie 2014/24/EU sind lediglich durch technische Einschränkungen der verwendeten eVergabe-Plattform bedingt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren betrifft die Breitbandversorgung durch Betrieb einer (vom BZVS als Erweiterung eines bestehenden, bereits verpachteten Netzes noch zu errichtenden) Breitband-Netzinfrastruktur für insgesamt 617 Adresspunkte in noch unterversorgten "grauen Flecken" gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes im Zielgebiet. Ausstattung mit aktiver Technik, Sicherstellung der Breitbandversorgung. Das Projekt soll aus Mitteln des Bundes (Gigabit-Richtlinie 2.0) und des Landes Schleswig-Holstein gefördert werden. Der Betreiber hat das Breitbandnetz auf eigenes Risiko zu betreiben (Betreibermodell im Sinne von § 3 Abs.1 Buchst. b Gigabit-Rahmenregelung). Der Betreiber hat eine gigabitfähige Breitbandanbindung mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch im Rahmen des Netzes flächendeckend zu gewährleisten.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 16 Jahre
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 010 000,00 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe des Pachtentgelts
Beschreibung: 1. Höhe des Pachtentgelts
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Höhe der garantierten Basispacht
Beschreibung: 2. Höhe der garantierten Basispacht
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Versorgung
Beschreibung: 3. Qualität der Versorgung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Qualität des Diensteangebots und Endkundenpreise
Beschreibung: 4. Qualität des Diensteangebots und Endkundenpreise
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Qualität des Vertriebs- und Servicekonzepts
Beschreibung: 5. Qualität des Vertriebs- und Servicekonzepts
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt nach Auffassung des BZVAS grundsätzlich den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016). Es wird darauf hingewiesen, dass in der nationalen Rechtsprechung z.T. entschieden wurde, ein Vergabeverfahren betreffend eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung unterliege aufgrund von § 149 Nr. 8 GWB nicht dem förmlichen Konzessionsvergaberecht, weil die Konzession hauptsächlich dazu diene, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze zu ermöglichen. Der BZVAS ist der Auffassung, dass diese Rechtsprechung auf ein Betreibermodell der vorliegenden Art nicht zu übertragen ist, weil der BZVAS vorliegend lediglich eine passive Netzinfrastruktur zur Verfügung stellt und betreiben lässt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Streitfall eine Vergabenachprüfungsinstanz ihre Zuständigkeit verneinen würde. Ausgehend von der Rechtsauffassung des BZVAS, dass das Verfahren dem Konzessionsvergaberecht des GWB unterliegt, ist zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die in der Bekanntmachung angegebene Vergabekammer. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB unberührt bleibt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers - hier: des Konzessionsgebers -, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i. V. m. § 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i. V. m. § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gemäß § 134 GWB oder wegen unzulässig unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzessions-) Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - die Auftragsvergabe - hier: Konzessionsvergabe - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVAS)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVAS)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVAS)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Vodafone GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: BZVAS - Betreibermodell Gigabit 2.0
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 28/01/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVAS)
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVAS)
Registrierungsnummer: 046417879
Postanschrift: team Allee 22
Stadt: Süderbrarup
Postleitzahl: 24392
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt Süderbrarup - Kevin Endom u. Wiebke Möller
Telefon: +4946417852
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0101
Offizielle Bezeichnung: Vodafone GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: USt-ID 103/5700/1789
Postanschrift: Ferdinand-Braun-Platz 1
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Jörg Skrotzki
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0102
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0194b816-7a75-4ec8-9ec0-cd3b397fd769 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/02/2025 08:42:57 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 113695-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 36/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/02/2025