5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schönberg
Postleitzahl: 24217
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 399028-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (ZK1)
Beschreibung: Honorar für Projektleiter/-in (sowie Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in, Abteilungsleiter/-in), sonstige Fachkraft (Projektassistenz) und sonstige Bürokraft/Assistenz.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK2.1)
Beschreibung: Darstellung der konzeptionellen Vorgehensweise, ausgehend vom konkreten Projekt, Erläuterung der vorgesehenen Teilschritte des Projektes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK2.2)
Beschreibung: Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK2.3)
Beschreibung: Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektsteuerung, Funktion der Projektleitung, Umgang mit unvorhersehbaren Problemstellungen, Methode der Lösungsfindung, Umgang mit Konfliktsituationen, Kommunikation mit der Auftraggeberin
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (ZK2.4)
Beschreibung: Darstellung der Vorgehensweise und der Instrumente bei der Einbindung von Politik, Verwaltung, betroffenen Eigentümer/-innen und Öffentlichkeit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK3.1)
Beschreibung: Angaben zum/zur vorgesehene/n Projektleiter/-in und Stellvertreter/-in, zur beruflichen Qualifikation der Mitglieder des Projektteams, zu persönlicher Berufserfahrung und Referenzen der Mitglieder des Projektteams
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK3.2)
Beschreibung: Angaben zur zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt (zeitlich als prozentualer Anteil an der Arbeitskraft), Anteil des Projektleiters / der Projektleiterin an der Leistungserbringung, örtlich nach Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort (im Auftragsfall, nicht notwendig schon vorhandene Niederlassung), Angaben zu Einsatzplanung und vorgesehene Maßnahmen bei außerplan-mäßigen Ausfällen von Teammitgliedern
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Managements von Fördermitteln (ZK4.1)
Beschreibung: Angaben zur Beratung zu Fördermög-lichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung (sowie zum Verhältnis zu anderen Programmen einschließlich der Fördermöglichkeiten für private Eigentümer/-innen) und zum Management von öffentlichen Fördermitteln von der Beratung über die Beantragung bis hin zur Abrechnung (Verwaltung) für die Kommune (unbeschadet der Anforderungen der Leistungsbeschreibung und der ohnehin zu beachtenden und nicht verhandelbaren Mindestanforderungen an den Umgang mit Städtebauförderungsmitteln nach BauGB und Städtebauförderungsrichtlinien SH)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik der Terminplanung und -sicherung (ZK4.2)
Beschreibung: Darstellung der Instrumente zur Terminplanung und der Maßnahmen zur Sicherung von vereinbarten oder vorgegebenen Terminen/Fristen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik der Kosteneinhaltung (ZK4.3)
Beschreibung: Darstellung der Methodik der Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kosteneinhaltung, z.B. Aufzeigen kostengünstiger Varianten, Vermeidung von Mehrkosten
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik der Abrechnung und des Nachweises des ent-standenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (ZK4.4)
Beschreibung: Darstellung der vorgesehenen Abrechnung und Dokumentation des Zeitaufwands und seiner Taktung (Einheiten) unter dem Aspekt der Prüfbarkeit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Schönberg - Der Bürgermeister
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)