2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist technisch bedingt anzugeben. Es gilt gemäß Vergabeunterlagen als Erfüllungsort für das Los Fahrzeug das Herstellerwerk des Bieters. Die Überführung an den Standort der Feuerwehr erfolgt nach mangelfreier Abnahme durch die Auftraggeberin.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYD2YT6SWMXDZ Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin ist die auffordernde Stelle. Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind. Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Dieses Verfahren ist das angekündigte neue offene Verfahren des zuvor aufgehobenen Verfahrens 2024-031-Los1 (Aufhebung vom 06.02.2025).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Korruption: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Betrugsbekämpfung: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Zahlungsunfähigkeit: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Entrichtung von Steuern: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.