5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kappeln
Postleitzahl: 24376
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag soll für die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Es wird eine angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowohl bei einer Fortschreibung des IEK als auch bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen erwartet.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (ZK 1)
Beschreibung: Höhe des Honorars (Punkteskala von 5 - 1; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK 2.1)
Beschreibung: Darstellung der konzeptionellen Vorgehensweise, ausgehend vom konkreten Projekt, Erläuterung der vorgesehenen Teilschritte des Projektes (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK 2.2)
Beschreibung: Dauer bis zum Beginn der Projektbearbeitung nach Zuschlagserteilung (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK 2.3)
Beschreibung: Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektsteuerung, Funktion der Projektleitung, Umgang mit unvorhersehbaren Problemstellungen, Methode der Lösungsfindung, Umgang mit Konfliktsituationen, Kommunikation mit der Auftraggeberin (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (ZK 2.4)
Beschreibung: Darstellung der Vorgehensweise und der Instrumente bei der Einbindung von Politik, Verwaltung, betroffenen Eigentümer/-innen und Öffentlichkeit (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes/der Klimafolgenanpassung (ZK 2.5)
Beschreibung: Darstellung der Vorgehensweise und der Instrumente zur Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes/der Klimafolgenanpassung (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation (ZK 3.1)
Beschreibung: Angaben zum/zur vorgesehene/n Projektleiter/-in und Stellvertreter/-in, zur beruflichen Qualifikation der Mitglieder des Projektteams, zu persönlicher Berufserfahrung und Referenzen der Mitglieder des Projektteams. (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation des Projektteams (ZK 3.2)
Beschreibung: Angaben zur zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt (zeitlich als prozentualer Anteil an der Arbeitskraft), Anteil des Projektleiters / der Projektleiterin an der Leistungserbringung, örtlich nach Anfahrts-zeit vom angebotenen Büro-Standort (im Auftragsfall, nicht notwendig schon vorhandene Niederlassung), Angaben zu Einsatzplanung und vorgesehene Maßnahmen bei außerplan-mäßigen Ausfällen von Teammitgliedern (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Managements von Fördermitteln (ZK 4.1)
Beschreibung: Angaben zur Beratung zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung (sowie zum Verhältnis zu anderen Programmen einschließlich der Fördermöglichkeiten für private Eigentümer/-innen) und zum Management von öffentlichen Fördermitteln von der Beratung über die Beantragung bis hin zur Abrechnung (Verwaltung) für die Kommune (unbeschadet der Anforderungen der Leistungsbeschreibung und der ohnehin zu beachtenden und nicht verhandelbaren Mindestanforderungen an den Umgang mit Städtebauförderungsmitteln nach BauGB und Städtebauförderungsrichtlinien SH) (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik der Terminplanung und -sicherung (ZK 4.2)
Beschreibung: Darstellung der Instrumente zur Terminplanung und der Maßnahmen zur Sicherung von vereinbarten oder vorgegebenen Terminen/Fristen (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik der Kosteneinhaltung (ZK 4.3)
Beschreibung: Darstellung der Methodik der Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kosteneinhaltung, z.B. Aufzeigen kostengünstiger Varianten, Vermeidung von Mehrkosten (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (ZK 4.4)
Beschreibung: Darstellung der vorgesehenen Abrechnung und Dokumentation des Zeitaufwands und seiner Taktung (Einheiten) unter dem Aspekt der Prüfbarkeit (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kappeln
Beschaffungsdienstleister: WEISSLEDER EWER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)