Deutschland – Straßenbauarbeiten – B 96, Ausbau nördlich Zittau 2.BA, Straßen- und Brückenbau

70279-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Straßenbauarbeiten – B 96, Ausbau nördlich Zittau 2.BA, Straßen- und Brückenbau
OJ S 22/2025 31/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: B 96, Ausbau nördlich Zittau 2.BA, Straßen- und Brückenbau
Beschreibung: B 96 Ausbau nördlich Zittau 2. BA, Straßen- und Brückenbau
Kennung des Verfahrens: 1b50ba4b-73be-4604-bacb-bb68b8dcb95f
Interne Kennung: 003/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: B 96 Ausbau nördlich Zittau 2. BA, Straßen- und Brückenbau
Postleitzahl: 02763/02791
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: "Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: B 96, Ausbau nördlich Zittau 2.BA, Straßen- und Brückenbau
Beschreibung: - Wurzelstöcke roden ca. 80 St - Fahrbahnaufbruch, Asphalt VWk A ca. 15.900 m² - Fahrbahnaufbruch, Natursteinpflaster ca. 15.900 m² - Bordsteine aufnehmen ca. 230 m - Gehwegbefestigung aufnehmen ca. 180 m² - Oberboden abtragen, lagern und andecken ca. 3.400 m³ - Oberboden abtragen und verwerten ca. 5.800 m³ - Boden abtragen, lagern und andecken ca. 2.800 m³ - Boden abtragen und verwerten ca. 34.500 m³ - Bodenverbesserung 30 cm dick herstellen ca. 15.650 m² - Geotextil verlegen ca. 3.000 m² - KBE - Stützkonstruktion bewehrter Damm herstellen ca. 220 m² - Frostschutzschichten 0/45 herstellen ca. 13.800 m³ - Einbau Asphalttragschicht AC 22 TL, 8 cm dick ca. 6.100 m² - Einbau Asphalttragschicht AC 22 TS, 12 cm dick ca. 16.740 m² - Einbau Asphaltbinder AC 16 B SG, 6 cm dick ca. 16.540 m² - Einbau Asphaltbeton AC 11 D SP, 4 cm dick ca. 16.380 m² - Einbau Asphaltbeton AC 5 DL, 3 cm dick ca. 6.020 m² - Einbau Asphalttragdeckschicht AC 16 TD, 10 cm dick ca. 550 m² - Betonsteinpflasterdecke 8 cm herstellen ca. 130 m² - Granitborde setzen ca. 1.160 m - Betonborde/Kantensteine setzen ca. 90 m - Bankett herstellen ca. 1.460 m³ - Entwässerungsrohrleitung DN 250 bis 500 ausbauen ca. 800 m - Betonfertigteilschächte ausbauen ca. 20 St. - Kunststoffrohrleitung DN 200-300 verlegen ca. 330 m - Huckepackleitung DN 300/100 verlegen ca. 1.020 m - Sickerrohrleitung DN 100 mit Sickerstrang herstellen ca. 2.870 m - Straßenabläufe mit Anschlussleitung DN 150 ca. 20 St - Fertigteilschächte DU 600-1000 einbauen ca. 60 St - RRB/Absetzbecken mit Drosselbauwerk herstellen ca. 1 St - Fahrzeugrückhaltesysteme N2/H1 einbauen ca. 1.600 m - Fahrbahnmarkierung aufbringen ca. 5.020 m - Beschilderung abbauen und neu aufstellen - Innerörtliche Verkehrssicherung/Umleitung und Bauprovisorien ca. 25 St - Vorbereitung Betonoberfläche mit partieller Betoninstandsetzung ca. 685 m2 - Aufbringen von Oberflächenschutzsystemen OS-F und OS-C ca. 685 m2 - Pflasterarbeiten aus Betonstein mit Stützkonstruktion ca. 75 m2 - Instandsetzung Fugenband Kappe mit Stahlbetonarbeiten ca. 15 m - Erneuerung/Neubau Stahlgeländer ca. 480 m - Erneuerung Böschungstreppe mit Betonstein ca. 28 m - Teilerneuerung Übergangskonstruktion D80B ca. 14 m - Instandsetzung Ablaufoberteil an Brückenentwässerung ca. 4 St.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: B 96 Ausbau nördlich Zittau 2. BA, Straßen- und Brückenbau
Postleitzahl: 02763/02791
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 25/09/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmer Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder sich das Unternehmen in der Liquidation befindet. Erklärung dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. Eigenerklärung Verordnung (EU) Nr. 833_2014 Nachweise dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden Nachweis dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist Nachweis zur Eintragung in das berufsregister des Sitzes oder Wohnsitz und in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industri- und Handwerkskammer Näheres gemäß Auftragsunterlagen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen a) Angaben des Mindestjahresumsatzes des Unternhemens b) Angaben des Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Von den AG bestätigte Angaben über die Ausführung von leistungen in den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist Angaben über dier Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen KalenderjJahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Angaben welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen im Verzeichnis der Unterauftragnehmer Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens Angabe der Namen und Vorlage der Verpflichutngserklärung der im entsprechenden Verzeichnis aufgeführten Unterauftragnehmer Näheres gemäß Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 89 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot vorzulegen: HVA B-StB Eigenerklärung Eignung mit den Angaben zur Eignung nach § 6a (2) VOB/A falls keine Eignung nach § 6b (1) VOB/A vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist oder alternativ einheitliche Europäische Eigenerklärung. HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe Bieterangabenverzeichnis Auf Verlangen der Vergabestelle: HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren) Ergänzung des Formblatts HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer Eigenerklärung Verordnung (EU) Nr. 833_2014 Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (2 Stück innerhalb der letzten 4 Jahre) Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer; Angaben nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmer. Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Angaben nach § 6a Abs. 2 VOB/A im Angebotsschreiben die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Besondere Erklärung des Bieters) Bietererklärung Markierungsstoffe Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" Nachweise der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)". Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen als Montagefachkraft nach ZTV FRS Nachweis zum RAL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen Nachweis der Qualifikation des ausführenden Personals gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)" bei inländischen Bietern wird eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats "Schutz und Instandsetzung im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (SIVV- Schein - Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) Nachweis der Qualifikation des Kolonnenführers gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten" (ZTV-ING): Dieser Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein. Dazu ist: - bei inländischen Bietern eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e. V. (KOR - Schein), - bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis vorzulegen. Nachweis Gütezeichen Kanalbau Weitere Nachweise: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Bautzen Käthe-Kollwitz-Straße 19 02625 Bautzen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: - Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. - Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/ oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: - Abschlagszahlungen und Schlusszahungen nach VOB/B Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: - Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Registrierungsnummer: 14-0706044LASUV02-47
Postanschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 19
Stadt: Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3591 6480
Fax: +49 35916841119
Internetadresse: www.lasuv.sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE 287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Registrierungsnummer: 14-0706044LASUV02-47_
Postanschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 19
Stadt: Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 35181391313
Fax: +49 35916841119
Internetadresse: www.lasuv.sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 81eaf8f1-c4a4-466b-b6a3-16d20328b774 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2025 11:09:32 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 70279-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 22/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/01/2025

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