1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unterbringung Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern LOS1: In einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Zwickau mit Hauptstandort Zwickau-Neuplanitz LOS2: In einerzentral betriebenen GU im Gebiet der Gemeinde St. Egidien LOS3: In einer dezentral betriebenen GU im Planungsraum IV des LK Zwickau mit Hauptstandort Limbach-Oberfrohna
Beschreibung: Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen aus-ländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in drei LOSEN
Kennung des Verfahrens: 8f43b26c-9e90-482c-a415-da67cbf8c89b
Interne Kennung: 1225-2025-1001-OV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4-8
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schweres berufliches Fehlverhalten: Neben den Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LOS1
Beschreibung: Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft (Wohnprojekt) im Gebiet des Planungsraumes I des Landkreises Zwickau (Stadt Zwickau) mit Hauptstandort Zwickau/Neuplanitz
Interne Kennung: 1225-2025-1001-OV-LOS1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag hat eine Festlaufzeit bis 31.12.2030 mit der Option zur 5-maligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Option kann ausschließlich durch den AG und muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Darüber hinaus behält sich der AG das einseitige Optionsrecht vor, eine Erhöhung der Unterbringungsplätze in den dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkünften nach folgenden Erweiterungsstufen zu verlangen (siehe hierzu auch Teil III/Preisblätter – Kapazitätsangaben „bis zu … Plätze“): Los 1: - Stufe 2: bis zu 175 Unterbringungsplätze (Höchstkapazität)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Vollständige Aufstellung von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweislich erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Leistungsgegenstand, Ausführungszeitraum, Auftraggeber und Kontaktdaten der Auftraggeber (Referenzen), Erklärungen/Nachweise gemäß Teil IV der Vergabeunterlagen soweit zutreffend (F1 bis F12), Übersicht über den Bieter (F1), Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (F2), Angaben zum Bieter/Unterauftragnehmer (Unternehmensstruktur, Mitarbeiter, Umsätze) (F3), Erklärung des Bieters über erbrachte Dienstleistungen (F4), Erklärung des Bieters (F5), Erklärung der Bietergemeinschaft (F6), Eigenerklärung des Bieters (F7), Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (F7); Eigenerklärung zum Mindestlohn (F7), Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (F7a) Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (F8), Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (F9), Terminplan (F11), Personelle Ausstattung (F12), Führungszeugnisse (des Bieters, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. deren juristischen Vertretern, des Unterauftragnehmers) jeweils nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht (vom Bieter, von allen Bietern, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft), Betreuungskonzept, Sicherheitskonzept, Entwurf Haus-, Heimordnung, vereinfachter Hygieneplan (Wohnprojekte), Beschreibung der Organisation der Leistungserbringung (vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen), Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Gewichtung (Punkte, genau): 80
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 147 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Vergaberechts können geforderte Unterlagen, die zur Angebotsabgabe fehlen, nachgefordert werden, vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer
Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Beschaffungsdienstleister: Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: LOS2
Beschreibung: Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer zentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft (Wohnheim) im Gebiet der Gemeinde St. Egidien
Interne Kennung: 1225-2025-1001-OV-LOS2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag hat eine Festlaufzeit bis 31.12.2030 mit der Option zur 5-maligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Option kann ausschließlich durch den AG und muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Vollständige Aufstellung von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweislich erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Leistungsgegenstand, Ausführungszeitraum, Auftraggeber und Kontaktdaten der Auftraggeber (Referenzen), Erklärungen/Nachweise gemäß Teil IV der Vergabeunterlagen soweit zutreffend (F1 bis F12), Übersicht über den Bieter (F1), Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (F2), Angaben zum Bieter/Unterauftragnehmer (Unternehmensstruktur, Mitarbeiter, Umsätze) (F3), Erklärung des Bieters über erbrachte Dienstleistungen (F4), Erklärung des Bieters (F5), Erklärung der Bietergemeinschaft (F6), Eigenerklärung des Bieters (F7), Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (F7); Eigenerklärung zum Mindestlohn (F7), Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (F7a), Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (F8), Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (F9), Gebäudebeschreibung (F10), Terminplan (F11), Personelle Ausstattung (F12), Führungszeugnisse (des Bieters, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. deren juristischen Vertretern, des Unterauftragnehmers) jeweils nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht (vom Bieter, von allen Bietern, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft), Betreuungskonzept, Sicherheitskonzept, Entwurf Haus-, Heimordnung, Hygieneplan (Wohnheim), Beschreibung der Organisation der Leistungserbringung (vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen), Wohngruppenkonzept einschl. Lageplan/Grundrisse/Gebäudezuschnitte/Geschosspläne mit Bezeichnung und Nummerierung der einzelnen Zimmer (Wohnheim), soweit vom AG nicht bereits vorgegeben. Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Gewichtung (Punkte, genau): 80
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 147 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Vergaberechts können geforderte Unterlagen, die zur Angebotsabgabe fehlen, nachgefordert werden, vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer
Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
Beschaffungsdienstleister: Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: LOS3
Beschreibung: Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft (Wohnprojekt) im Gebiet des Planungsraumes IV des Landkreises Zwickau (Städte und Gemeinden Bernsdorf, Callenberg, Gersdorf, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Limbach-Oberfrohna, Niederfrohna, Oberlungwitz, St. Egidien) mit Hauptstandort Limbach-Oberfrohna
Interne Kennung: 1225-2025-1001-OV-LOS3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag hat eine Festlaufzeit bis 31.12.2030 mit der Option zur 5-maligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Option kann ausschließlich durch den AG und muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Darüber hinaus behält sich der AG das einseitige Optionsrecht vor, eine Erhöhung der Unterbringungsplätze in den dezentralen Gemeinschaftsunterkünften nach folgenden Stufen zu verlangen - siehe hierzu Teil III/Preisblätter – Kapazitätsangaben „bis zu … Plätze“: LOS 3: Stufe 4: bis zu 450 Unterbringungsplätze (Höchstkapazität)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Vollständige Aufstellung von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweislich erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Leistungsgegenstand, Ausführungszeitraum, Auftraggeber und Kontaktdaten der Auftraggeber (Referenzen), Erklärungen/Nachweise gemäß Teil IV der Vergabeunterlagen soweit zutreffend (F1 bis F12), Übersicht über den Bieter (F1), Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (F2), Angaben zum Bieter/Unterauftragnehmer (Unternehmensstruktur, Mitarbeiter, Umsätze) (F3), Erklärung des Bieters über erbrachte Dienstleistungen (F4), Erklärung des Bieters (F5), Erklärung der Bietergemeinschaft (F6), Eigenerklärung des Bieters (F7), Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (F7); Eigenerklärung zum Mindestlohn (F7), Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (F7a), Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (F8), Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (F9), Terminplan (F11), Personelle Ausstattung (F12), Führungszeugnisse (des Bieters, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. deren juristischen Vertretern, des Unterauftragnehmers) jeweils nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht (vom Bieter, von allen Bietern, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft), Betreuungskonzept, Sicherheitskonzept, Entwurf Haus-, Heimordnung, vereinfachter Hygieneplan (Wohnprojekte), Beschreibung der Organisation der Leistungserbringung (vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen), Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Gewichtung (Punkte, genau): 80
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: In die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 147 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Vergaberechts können geforderte Unterlagen, die zur Angebotsabgabe fehlen, nachgefordert werden, vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer
Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Beschaffungsdienstleister: Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Registrierungsnummer: DE161461766
Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4-8
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
Telefon: 0375440221764
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer
Registrierungsnummer: 03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: +49 341977-1040
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
Registrierungsnummer: DE161461767
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
Telefon: 0375440221765
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cb3976e6-acb6-430c-ad9f-e765441917a8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/01/2025 10:28:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 58771-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 19/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/01/2025