1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg - Schwangerschaftskonfliktberatung
Beschreibung: Gegenstand des offenen Verfahrens sind soziale Beratungsleistungen in der Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5 SchKG, das Gesetz zur Förderung von Beratungsstellen in freier Trägerschaft nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Schleswig-Holstein und das GDG SH ausgeschrieben, die den Betrieb einer Beratungsstelle bzw. die Durchführung von Außensprechstunden an mehreren Standorten im Kreis Segeberg beinhaltet. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre mit Beginn 01.01.2026 bis Ende 31.12.2030.
Kennung des Verfahrens: 51e87336-9788-4a57-8fbb-89398f88fb0c
Interne Kennung: SE30.00.20250002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen, 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beratungsleistungen sind an mehreren Standorten im Kreisgebiet Segeberg anzubieten und durchzuführen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYTYQFDRU4 Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: gemäß §§ 123,124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß §§ 123,124 GWB
Korruption: gemäß §§ 123,124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß §§ 123,124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß §§ 123,124 GWB
Betrugsbekämpfung: gemäß §§ 123,124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß §§ 123,124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: gemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß §§ 123,124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: gemäß §§ 123,124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß §§ 123,124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß §§ 123,124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: gemäß §§ 123,124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: gemäß §§ 123,124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß §§ 123,124 GWB
Entrichtung von Steuern: gemäß §§ 123,124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gemäß §§ 123,124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg - Schwangerschaftskonfliktberatung
Beschreibung: Gegenstand des offenen Verfahrens sind soziale Beratungsleistungen in der Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5 SchKG, das Gesetz zur Förderung von Beratungsstellen in freier Trägerschaft nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Schleswig-Holstein und das GDG SH ausgeschrieben, die den Betrieb einer Beratungsstelle bzw. die Durchführung von Außensprechstunden an mehreren Standorten im Kreis Segeberg beinhaltet. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre mit Beginn 01.01.2026 bis Ende 31.12.2030.
Interne Kennung: SE30.00.20250002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen, 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beratungsleistungen sind an mehreren Standorten im Kreisgebiet Segeberg anzubieten und durchzuführen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (Anlage 05) zu erklären. Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 200.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht oder Erklärung, eine solche für den Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Unter Verwendung der Vordrucke ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen (unter Verwendung der Anlage 01) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit Angaben zum Auftragsjahr und -umfang sowie zu Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 154 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband oder vergleichbar einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Segeberg - Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 010600000
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 45519519618
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d909d1f0-6f53-4e25-8928-d45439e5e2cc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/01/2025 07:33:51 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 30699-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 11/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/01/2025