1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Software für eine elektronische Korrekturanwendung zur Bewertung von Klausuren der juristischen Staatsprüfungen (E-Korrektur)
Beschreibung: Das Landesjustizprüfungsamt Sachsen (LJPA Sachsen) im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist als Prüfungsbehörde für die Organisation und geschäftsmäßige Durchführung der juristischen Prüfungen in Sachsen zuständig. Dabei werden jährlich jeweils zwei Prüfungskampagnen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit derzeit insgesamt mehr als 800 Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern durchgeführt. Hierzu gehört die Organisation und Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) im schriftlichen Teil der Prüfungen, welche in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits seit dem Jahr 2021 erfolgreich umgesetzt wird. Nahezu alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wählten in den vergangenen Prüfungskampagnen das elektronische Prüfungsformat. In der staatlichen Pflichtfachprüfung wird die E-Klausur ab Februar 2025 pilotiert werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll nun eine Softwarelösung für eine elektronische Korrekturfunktion (E-Korrektur) zur Bewertung der erstellten Freitextklausuren in den juristischen Prüfungen beschafft werden. Die Leistung soll als medienbruchfreier Anschlussprozess an die E-Klausur eine sichere Korrektur der Prüfungsarbeiten ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer der Korrekturfunktion sind die Prüferinnen und Prüfer der juristischen Prüfungen, welche sowohl am häuslichen Arbeitsplatz mit privaten Endgeräten oder am dienstlichen Arbeitsplatz die Korrekturen und Bewertungen vornehmen.
Kennung des Verfahrens: a429b3e8-3ee5-41a9-ac77-5d6f38d338e5
Interne Kennung: SID 2024-76 SMJus
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: (1) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). (2) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags. (3) Zu den Auswahlkriterien: Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der folgenden in Kapitel 6 der Vergabeunterlage für den Teilnahmewettbewerb genannten B-Kriterien aus: 3. Gesamtumsatz bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 5. durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 6. Gesamtanzahl der mit der zu beauftragenden Leistung vergleichbaren und bereits erbrachten Dienstleistungsaufträge der letzten drei Jahre 7. Referenzaufträge der letzten drei Jahre aus dem Bereich der Korrektursoftware von juristischen Prüfungen (Freitextklausuren) Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F 4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04 ) wie folgt bewertet: Kriterium 3 (Gesamtumsatz): 0 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz kleiner 1.000.000 Euro; 1 Punkt: durchschnittlicher Jahresumsatz zwischen 1.000.000 Euro und 3.000.000 Euro; 3 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz größer 3.000.000 Euro bis 5.000.000 Euro; 5 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz größer 5.000.000 Euro Kriterium 5 (Mitarbeiterzahl): 0 Punkte: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter unter 5; 1 Punkt: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter zwischen 5 und 20; 3 Punkte: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter zwischen 21 und 35; 5 Punkte: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter über 35 Kriterium 6 (Gesamtzahl vergleichbarer Dienstleistungsaufträge): 0 Punkte: 2 vergleichbare Dienstleistungsaufträge; 1 Punkt: 3 bis 4 vergleichbare Dienstleistungsaufträge; 3 Punkte: 5 bis 6 vergleichbare Dienstleistungsaufträge; 5 Punkte: mehr als 6 vergleichbare Dienstleistungsaufträge Kriterium 7 (Referenzaufträge): 0 Punkte: Der Referenzauftrag enthält einige geforderte Anforderungen, die Darstellung der Anforderungen ist qualitativ und inhaltlich unzureichend bzw. nicht nachvollziehbar. Die fachliche Abdeckung bzw. Eignung mit Bezug auf den Vergabegegenstand ist nicht gegeben.; 1 Punkt: Der Referenzauftrag enthält zum Großteil die geforderten Anforderungen, die Darstellung der Anforderungen ist im Gesamten mangelhaft und verfügt über keine hinreichende fachlich-inhaltliche Qualität. Die fachliche Abdeckung bzw. Eignung mit Bezug auf den Vergabegegenstand ist nur mit Einschränkungen gegeben.; 3 Punkte: Der Referenzauftrag enthält alle geforderten Anforderungen, welche zum Großteil eine hohe fachlich-inhaltliche Qualität aufweisen, sodass die Darstellung der Anforderungen im Wesentlichen den Anforderungen des Auftraggebers entspricht. Die fachliche Abdeckung bzw. Eignung mit Bezug auf den Vergabegegenstand ist mit leichten Einschränkungen gegeben.; 5 Punkte: Der Referenzauftrag enthält alle geforderten Anforderungen in einer besonders hohen fachlich-inhaltlichen Qualität, die den Erwartungen des Aufraggebers in allen Punkten voll entspricht. Die fachliche Abdeckung bzw. Eignung mit Bezug auf den Vergabegegenstand ist ohne Einschränkungen gegeben. Es werden maximal 2 Referenzen bei der Punktevergabe im Kriterium 7 berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal drei Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die im Kriterium 7 erreichte Punktzahl (Entscheidungskriterium). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Software für eine elektronische Korrekturanwendung zur Bewertung von Klausuren der juristischen Staatsprüfungen (E-Korrektur)
Beschreibung: Das Landesjustizprüfungsamt Sachsen (LJPA Sachsen) im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist als Prüfungsbehörde für die Organisation und geschäftsmäßige Durchführung der juristischen Prüfungen in Sachsen zuständig. Dabei werden jährlich jeweils zwei Prüfungskampagnen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit derzeit insgesamt mehr als 800 Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern durchgeführt. Hierzu gehört die Organisation und Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) im schriftlichen Teil der Prüfungen, welche in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits seit dem Jahr 2021 erfolgreich umgesetzt wird. Nahezu alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wählten in den vergangenen Prüfungskampagnen das elektronische Prüfungsformat. In der staatlichen Pflichtfachprüfung wird die E-Klausur ab Februar 2025 pilotiert werden. Die E-Klausur wird dabei hinsichtlich der Software, Hardware und für den Vor-Ort-Support an den Prüfungstagen durch einen extern beauftragten Dienstleister unterstützt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll nun eine Softwarelösung für eine elektronische Korrekturfunktion (E-Korrektur) zur Bewertung der erstellten Freitextklausuren in den juristischen Prüfungen beschafft werden. Die Leistung soll als medienbruchfreier Anschlussprozess an die E-Klausur eine sichere Korrektur der Prüfungsarbeiten ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer der Korrekturfunktion sind die Prüferinnen und Prüfer der juristischen Prüfungen, welche sowohl am häuslichen Arbeitsplatz mit privaten Endgeräten oder am dienstlichen Arbeitsplatz die Korrekturen und Bewertungen vornehmen. Bewertungsgegenstand sind die Bearbeitungen der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Klausuren), die nach der Prüfung als PDF-Datei inhaltlich unveränderbar in der zu beschaffenden Korrektursoftware bereitgestellt werden sollen. Dabei wird jede Klausur durch zwei Prüferinnen oder Prüfer bewertet. Diese werden nacheinander tätig, wobei die Zweitprüferin bzw. der Zweitprüfer die Bewertung durch die Erstprüferin bzw. den Erstprüfer einsehen soll. Die Administration der zu korrigierenden Klausuren und die Zuordnung dieser zu den jeweiligen Erst- und Zweitprüferinnen und -prüfern soll unter Steuerung des LJPA mittels geeigneter Übertragungs- oder Schnittstellenfunktion erfolgen. Neben der Korrekturfunktion zur Bewertung der Klausuren ist auch die Notenvergabe und die Begründung der Bewertung als Freitext Teil der zu beschaffenden Leistung. Weitere Leistungsbestandteile sind die Bereitstellung einer Online-Ansichtsmöglichkeit der Korrektursoftware als Demonstrationsportal, die Mitwirkung an und inhaltliche Umsetzung von niederschwelligen Grundlagenschulungen im Onlineformat für die Nutzerinnen und Nut-zer der Software sowie Leistungen für den softwareseitigen Support sowie die Bereitstellung von Lizenzen für die Prüferinnen und Prüfer. Die Leistung soll gemeinsam mit dem Auftragnehmer entwickelt werden. Die Leistungsbestandteile sind in beiden juristischen Prüfungen identisch. Geplant ist, die Funktion schrittweise in den Klausurdurchgängen zu pilotieren, um langfristig ein durchgängig elektronisches Prüfungs- und Korrekturformat in den juristischen Prüfungen zu etablieren. Geplant ist der Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ A mit Pflege für die reinen "Softwareleistungen" sowie der Abschluss eines ergänzenden EVB-IT Dienstvertrags für die Leistungsbestandteile Onlineberatung und Support. Die geplante Vertragslaufzeit ist ab dem Zuschlag bis zum 31.12.2026, jeweils mit der Option der einmaligen Verlängerung bis zum 31.12.2027, vorgesehen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, eine einmalige Verlängerung bis zum 31.12.2027 vorzunehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 4. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden: jeweils mind. 1.000.000 EUR Vermögensschäden: 1.000.000 EUR
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 5. Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023. 6. Geben Sie bitte die Gesamtanzahl der mit der zu beauftragenden Leistung vergleichbaren und bereits erbrachten Dienstleistungsaufträge (Bereitstellung von Korrektursoftware) innerhalb der letzten drei Jahre an. Dazu ist die Benennung der Dienstleistungsaufträge in Kurz-/Listenform mit folgenden Angaben erforderlich: • Name und vollständige Anschrift des Referenzauftraggebers • Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. • Kurztitel des Referenzprojektes • Inhalt der Leistung sowie Umfang (anhand der verwalteten Prüfungen und der verwalteten Zugriffe von Prüfern je Auftrag) • Erbringungszeitraum (Beginn und -ggfs. geplantes - Ende, falls die Leistung noch erbracht wird) Mindestanforderung: Es müssen mindestens zwei vergleichbare Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten drei Jahre mit den vollständigen Inhaltsanforderungen vorliegen. 7. Weisen Sie bitte zwei geeignete Referenzaufträge der letzten drei Jahre aus dem Bereich der Korrektursoftware von juristischen Prüfungen (Freitextklausuren) nach. Bitte beschreiben Sie die Referenzprojekte mit folgenden Inhalten: 1. Name und vollständige Anschrift des Referenzauftraggebers 2. Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. 3. Kurztitel des Referenzprojektes 4. Ausgangssituation und Ziele des Auftrages 5. Inhalt, Art und Umfang Ihrer Leistungen, insbesondere: - Anzahl der Prüfungen sowie der Nutzenden des Korrektursystems - Kurze Beschreibung des Funktions-umfangs im Korrektursystem 6. Erbringungszeitraum (Beginn und Ende; bei laufendem Auftrag voraussichtliches Ende) 7. Umfang Ihrer Leistung (in Euro) 8. Eingesetzte Technologien 9. Angaben zur technischen Ausstattung, um die Verfügbarkeit der Software zu gewährleisten 10. Aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen Mindestanforderung: Zwei Referenzaufträge werden nachgewiesen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • Einreichung der vollständig ausgefüllten Vertraulichkeitsvereinbarung unmittelbar nach Zuschlagserteilung • Abgabe der "Verpflichtungserklärung Datenschutzrecht" durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung • Unterzeichnung eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Zuschlagserteilung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Hansastraße 4
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: 00000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 351 3264 5101
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 351 3264 5101
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: k. A.
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6d1c0a98-3a47-4f9b-b6ac-3b1a8a571cc8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 07:53:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 782712-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/12/2024