1. Beschaffer
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Finanzsoftware
    
    
     Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Überlassung, Pflege und Betrieb einer doppischen Finanzsoftware, Bauhof- und Liegenschaftsmanagement Lösung.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 7c27fa03-2cd9-4b6d-a57d-78322760a631
    
    
     Vorherige Bekanntmachung: 521570-2020
    
    
     Interne Kennung: KISA-110-2651
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     Zentrale Elemente des Verfahrens: Es wurden Vertragsverhandlungen geführt, aufgrund der Änderung der Bedingungen durch den Vorlieferanten.
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Leipzig
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.3. 
     
     
      Wert
     
     
      Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 000 000,00 EUR
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6E56QX Auftragsbekanntmachung über das System "Finanz- und Geschäftsbuchhaltung" 2019-OJS145-356496-de Bekanntmachung des vergebenen Auftrags 2020-OJS213-521570-de 1. Änderung Bauhof 2022-OJS087-236325-de 2. Änderung Liegenschaftsmanagement 2022-OJS243-699542-de
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Finanzsoftware
    
    
     Beschreibung: Die Parteien haben am 28. 10.2020 eine Rahmenvereinbarung über die Überlassung, Pflege und Betrieb der Standardsoftware Infoma newsystem für eine Finanzsoftware geschlossen, die zunächst um die Bauhof- (s. ABl. 2022/S 087-236325) und nachfolgend um die Liegenschaftsmanagement-Lösung (S. ABl. 2022/S 243-699542) erweitert wurde. Im Rahmen vorgenannter Vertragsänderungen ist der Höchstwert der Rahmenvereinbarung sukzessive auf 3 Mio. und später auf 4 Mio. Euro erhöht worden. Aufgrund vertraglicher Vorgaben des Vorlieferanten sowie geänderter Marktgegebenheiten werden im Wesentlichen die folgenden weiteren Änderungen / Anpassungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen: - Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet zum 31.12.2027. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung kann einvernehmlich um bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn bis zum 30.09.2027 so vereinbart. - Einzelabrufe können ab 01.04.2025 nicht mehr auf Dauer sondern als Mietmodell auf Basis des EVB-IT Überlassungsvertrages Typ B - die Cloud-Lösung Infoma Online wird ebenfalls von der Rahmenvereinbarung umfasst und die Nutzung erfolgt gem. EVB-IT Cloud-Vertrag. - Aufgrund der geänderten Lizenzbedingungen wird die Vergütung angepasst.
    
    
     Interne Kennung: KISA-110-2651
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Leipzig
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 36 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 12
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung kann einvernehmlich um bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn bis zum 30.09.2027 so vereinbart
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen: 
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 521570-2020
      
      
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Qualität
      
      
       Beschreibung: Die Qualität der Leistung ist ausschlaggebend.
      
      
       Rangfolge: 1
      
      
     
      Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Es handelt sich um die Änderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB einer bestehenden Rahmenvereinbarung, die vor eForms geschlossen wurde. Selbst wenn die Änderung jedoch als wesentliche Änderung gewertet wird, kann die Leistung nur von einem Unternehmen nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgVerbracht werden, da es sonst keine vernünftige Alternative gibt.
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren ist beendet. § 135 GWB bestimmt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
     
     
      Beschaffungsdienstleister: Rechtsanwältin Iris Argyriadou
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    6. Ergebnisse
   
   
    
     Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 4 000 000,00 EUR
    
    
   
    Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 4 000 000,00 EUR
   
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
    
    
     Sonstige Begründung: Die bestehende Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, die nach Durchführung eines europaweiten Verfahrens erfolgte, ist noch nicht beendet. Die Rahmenvereinbarung läuft noch bis zum 31.12.2025 (s. ABl. 202/S-213-521570) und hatte einen Höchstwert von 2,75 Mio. Euro, die noch nicht erschöpft sind. Der Auftraggeber erweitert den Umfang und die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Es liegen technische und wirtschaftliche Gründe für die Unzumutbarkeit der Änderung des Auftragnehmers vor: - Es existiert eine bereits geschaffene, mehrjährig erprobte und bewährte Systemarchitektur, in die die Software integriert wird und, anders als Konkurrenzprodukte, zudem über Funktionalitäten verfügt, die der Auftraggeber als wesentlich erachtet, - Die Anbindung und Betreuung eines neuen/weiteren Systems für die Finanz- und Geschäftsbuchhaltung würde erhebliche technische und organisatorische Probleme hervorrufen, welche die Funktion der bereits im Einsatz befindlichen zwei unterschiedlichen Systeme gefährden würde. - eine anderweitige Beschaffung hätte einen unzumutbar hohen Schulungs- und Administrationsaufwand für das Personal, das die unterschiedlichen Systeme betreut. Dieser Umstand wäre nur mit massiven Neuinvestitionen in die Infrastruktur zu bewerkstelligen. Den Wert der Änderung in Bezug auf die ursprüngliche Beschaffung schätzt der Auftraggeber auf 1,25 Mio. Euro, so dass eine erneute Erhöhung des Höchstwerts über die bereits erreichten 4 Mio. hinaus nicht erforderlich ist.
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     Rahmenvereinbarung: 
     
      Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 000 000,00 EUR
     
     
      Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 4 000 000,00 EUR
     
     
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Leiter des Bieters: Axians Infoma GmbH
     
     
      Offizielle Bezeichnung: Axians Infoma GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: 110-2651.2
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
     
     
      Konzession – Wert: 
      
       Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
      
      
       Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
      
      
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: 110-2651.2
      
      
       Titel: Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag
      
      
       Datum der Auswahl des Gewinners: 28/11/2024
      
      
       Datum des Vertragsabschlusses: 30/11/2024
      
      
     
    
     
      6.1.4. 
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
      
      
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
    
    
     Registrierungsnummer: DE233504793
    
    
     Postanschrift: Eilenburger Straße 1a  
    
    
     Stadt: Leipzig
    
    
     Postleitzahl: 04317
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
      
       Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
      
      
       Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
      
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwältin Iris Argyriadou
    
    
     Registrierungsnummer: DE271211508
    
    
     Postanschrift: Rathausstr. 13  
    
    
     Stadt: Hamburg
    
    
     Postleitzahl: 20095
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffungsdienstleister
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
    
    
     Registrierungsnummer: keine Angabe
    
    
     Postanschrift: Braustraße 2  
    
    
     Stadt: Leipzig
    
    
     Postleitzahl: 04107
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Fax: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Axians Infoma GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: DE147031815
    
    
     Stadt: Ulm
    
    
     Postleitzahl: 89081
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 731 1551-0
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
      Federführendes Mitglied
     
     
      Wirtschaftlicher Eigentümer: 
      
       Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
      
      
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0001
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    11. Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 494149df-e895-400c-adb8-8d07a86a9eb5 - 01
    
    
     Formulartyp: Ergebnis
    
    
     Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 29
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/12/2024 16:36:19 (UTC+1)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 776681-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 18/12/2024