Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – Finanzsoftware

776681-2024 - Ergebnis
Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – Finanzsoftware
OJ S 246/2024 18/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFinanzsoftware
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Überlassung, Pflege und Betrieb einer doppischen Finanzsoftware, Bauhof- und Liegenschaftsmanagement Lösung.
Kennung des Verfahrens7c27fa03-2cd9-4b6d-a57d-78322760a631
Vorherige Bekanntmachung: 521570-2020
Interne KennungKISA-110-2651
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des VerfahrensEs wurden Vertragsverhandlungen geführt, aufgrund der Änderung der Bedingungen durch den Vorlieferanten.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLeipzig
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung4 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6E56QX Auftragsbekanntmachung über das System "Finanz- und Geschäftsbuchhaltung" 2019-OJS145-356496-de Bekanntmachung des vergebenen Auftrags 2020-OJS213-521570-de 1. Änderung Bauhof 2022-OJS087-236325-de 2. Änderung Liegenschaftsmanagement 2022-OJS243-699542-de
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Finanzsoftware
Beschreibung: Die Parteien haben am 28. 10.2020 eine Rahmenvereinbarung über die Überlassung, Pflege und Betrieb der Standardsoftware Infoma newsystem für eine Finanzsoftware geschlossen, die zunächst um die Bauhof- (s. ABl. 2022/S 087-236325) und nachfolgend um die Liegenschaftsmanagement-Lösung (S. ABl. 2022/S 243-699542) erweitert wurde. Im Rahmen vorgenannter Vertragsänderungen ist der Höchstwert der Rahmenvereinbarung sukzessive auf 3 Mio. und später auf 4 Mio. Euro erhöht worden. Aufgrund vertraglicher Vorgaben des Vorlieferanten sowie geänderter Marktgegebenheiten werden im Wesentlichen die folgenden weiteren Änderungen / Anpassungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen: - Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet zum 31.12.2027. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung kann einvernehmlich um bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn bis zum 30.09.2027 so vereinbart. - Einzelabrufe können ab 01.04.2025 nicht mehr auf Dauer sondern als Mietmodell auf Basis des EVB-IT Überlassungsvertrages Typ B - die Cloud-Lösung Infoma Online wird ebenfalls von der Rahmenvereinbarung umfasst und die Nutzung erfolgt gem. EVB-IT Cloud-Vertrag. - Aufgrund der geänderten Lizenzbedingungen wird die Vergütung angepasst.
Interne Kennung: KISA-110-2651
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 12
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung kann einvernehmlich um bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn bis zum 30.09.2027 so vereinbart
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 521570-2020
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Qualität der Leistung ist ausschlaggebend.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Es handelt sich um die Änderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB einer bestehenden Rahmenvereinbarung, die vor eForms geschlossen wurde. Selbst wenn die Änderung jedoch als wesentliche Änderung gewertet wird, kann die Leistung nur von einem Unternehmen nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgVerbracht werden, da es sonst keine vernünftige Alternative gibt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren ist beendet. § 135 GWB bestimmt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
BeschaffungsdienstleisterRechtsanwältin Iris Argyriadou
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren4 000 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen4 000 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die bestehende Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, die nach Durchführung eines europaweiten Verfahrens erfolgte, ist noch nicht beendet. Die Rahmenvereinbarung läuft noch bis zum 31.12.2025 (s. ABl. 202/S-213-521570) und hatte einen Höchstwert von 2,75 Mio. Euro, die noch nicht erschöpft sind. Der Auftraggeber erweitert den Umfang und die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Es liegen technische und wirtschaftliche Gründe für die Unzumutbarkeit der Änderung des Auftragnehmers vor: - Es existiert eine bereits geschaffene, mehrjährig erprobte und bewährte Systemarchitektur, in die die Software integriert wird und, anders als Konkurrenzprodukte, zudem über Funktionalitäten verfügt, die der Auftraggeber als wesentlich erachtet, - Die Anbindung und Betreuung eines neuen/weiteren Systems für die Finanz- und Geschäftsbuchhaltung würde erhebliche technische und organisatorische Probleme hervorrufen, welche die Funktion der bereits im Einsatz befindlichen zwei unterschiedlichen Systeme gefährden würde. - eine anderweitige Beschaffung hätte einen unzumutbar hohen Schulungs- und Administrationsaufwand für das Personal, das die unterschiedlichen Systeme betreut. Dieser Umstand wäre nur mit massiven Neuinvestitionen in die Infrastruktur zu bewerkstelligen. Den Wert der Änderung in Bezug auf die ursprüngliche Beschaffung schätzt der Auftraggeber auf 1,25 Mio. Euro, so dass eine erneute Erhöhung des Höchstwerts über die bereits erreichten 4 Mio. hinaus nicht erforderlich ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung4 000 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung4 000 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersAxians Infoma GmbH
Offizielle BezeichnungAxians Infoma GmbH
Angebot
Kennung des Angebots110-2651.2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags110-2651.2
TitelErgänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag
Datum der Auswahl des Gewinners28/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses30/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
Registrierungsnummer: DE233504793
Postanschrift: Eilenburger Straße 1a  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04317
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 35186652-120
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwältin Iris Argyriadou
Registrierungsnummer: DE271211508
Postanschrift: Rathausstr. 13  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40373747-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Axians Infoma GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE147031815
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89081
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Telefon: +49 731 1551-0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 494149df-e895-400c-adb8-8d07a86a9eb5 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/12/2024 16:36:19 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 776681-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/12/2024

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Dahlen
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ebersbach
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Gersdorf
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Kurort Jonsdorf
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz