Deutschland – Fuhrparkverwaltung – Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing

762062-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Fuhrparkverwaltung – Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing
OJ S 242/2024 12/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLeipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing
BeschreibungAusschreibung einer Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing an Mobilitätsstationen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB).
Kennung des Verfahrens11fb0eae-eb6d-4d9d-8737-19026b4e0802
Interne Kennung2024-SB-06-01
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLeipzig
Postleitzahl04103
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenJeder Bieter kann den Zuschlag nur für maximal ein Los erteilt bekommen. Die Auswertung der Lose erfolgt in der aufsteigenden Reihenfolge ihrer Nummerierung (1 dann 2 dann 3). Ist ein Bieter für das Los auf der vorangegangenen Stufe für den Zuschlag vorgesehen, wird er bei den nachfolgenden Losen nicht mehr berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn er für die nachfolgenden Angebote der einzige Bieter ist. Wenn es weniger als drei erfolgreiche Bieter gibt, werden die verbleibenden Stellflächen unter den erfolgreichen Bietern aufgeteilt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB. Darüber hinaus berücksichtigt der Auftraggeber die §§ 19 Abs. 3 MiLoG, 21 Abs. 3 AEntG, 21 SchwarzArbG und 98c AufenthaltsG nach denen Unternehmen von der Teilnahme an Wettbewerben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Daneben ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Stellflächen
Beschreibung: Anzahl der Stellflächen wird anhand des Drawverfahrens defniert. Beim Draw-Verfahren "ziehen" (= wählen) die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete aus der Gesamtmenge der von dem Konzessionsgeber vorab inhaltlich festgelegten Stellflächenpakete, die jeweils aus einer in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anzahl von Stellflächen bestehen. Die Lose 1 - 3 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 zieht/wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Dieses ausgewählte Stellflächenpaket wird dann abschließend diesem Los zugeordnet. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Zuschlag erfolgt anhand von Qualitätskriterien. Diese befinden sich in den Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungDie Bewerber müssen mit ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Handelsregisterauszug beibringen. Dieser darf nicht vor dem 01.09.2024 datiert sein. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bewerbern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Handelsregisterauszug für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Es ist ein Mindestumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren von jeweils mindestens 600.000,00 Euro nachzuweisen. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharing-Anbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs tätig war. Dabei muss der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens - in zwei verschiedenen Städten oder Gemeinden ein stationsbasiertes oder stationsunabhängiges Carsharing-Angebot betrieben haben und - sein stationsbasiertes oder stationsunabhängiges Carsharing-Angebot auf mindestens 50 Carsharing-Fahrzeuge (gleichzeitig) erstreckt (ggf. über mehrere Städte oder Gemeinden addiert) Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrern/innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer/innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens). - Ein Carsharing-Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das in einem Carsharing-Angebot eingesetzt wird. - Stationsbasiert ist ein Carsharing-Angebot, wenn es auf vorab reservierbaren Fahrzeugen und örtlich festgelegten Abhol- oder Rückgabestellen beruht. - Stationsunabhängig ist ein Carsharing-Angebot, wenn die Nutzung des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf vorab örtlich festgelegte Abhol- und Rückgabestellen begonnen und beendet werden kann. Der Nachweis der Referenzen erfolgt durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordruck. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die die gemäß Vordruck 2 nachzuweisenden Referenzen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 17 Abs. 3 Carsharing-Vertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch, Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Bewerbergemeinschaften Beschreibung: Die Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf einem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Carsharing-Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechperson dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): - die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Vordruck 1) - die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4) - die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 5 Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 2 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 2 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 17 Abs. 3 Carsharing-Vertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Eignungsleihe Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für die Konzession erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für die Konzession erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 18 Abs. 3 Carsharing-Vertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Konzessionsgebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Konzessionsdurchführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für die Konzession erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Konzessionsgeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Konzessionsgeber zu setzenden Frist zu ersetzen. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragss. Leistungsbeschreibung
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLeipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLeipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Stellflächen
Beschreibung: Anzahl der Stellflächen wird anhand des Draw verfahrens defniert. Beim Draw-Verfahren "ziehen" (= wählen) die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete aus der Gesamtmenge der von dem Konzessionsgeber vorab inhaltlich festgelegten Stellflächenpakete, die jeweils aus einer in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anzahl von Stellflächen bestehen. Die Lose 1 - 3 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 zieht/wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Dieses ausgewählte Stellflächenpaket wird dann abschließend diesem Los zugeordnet. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Zuschlag erfolgt anhand von Qualitätskriterien. Diese befinden sich in den Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungDie Bewerber müssen mit ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Handelsregisterauszug beibringen. Dieser darf nicht vor dem 01.09.2024 datiert sein. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bewerbern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Handelsregisterauszug für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Es ist ein Mindestumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren von jeweils mindestens 600.000,00 Euro nachzuweisen. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharing-Anbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs tätig war. Dabei muss der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens - in zwei verschiedenen Städten oder Gemeinden ein stationsbasiertes oder stationsunabhängiges Carsharing-Angebot betrieben haben und - sein stationsbasiertes oder stationsunabhängiges Carsharing-Angebot auf mindestens 50 Carsharing-Fahrzeuge (gleichzeitig) erstreckt (ggf. über mehrere Städte oder Gemeinden addiert) Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrern/innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer/innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens). - Ein Carsharing-Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das in einem Carsharing-Angebot eingesetzt wird. - Stationsbasiert ist ein Carsharing-Angebot, wenn es auf vorab reservierbaren Fahrzeugen und örtlich festgelegten Abhol- oder Rückgabestellen beruht. - Stationsunabhängig ist ein Carsharing-Angebot, wenn die Nutzung des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf vorab örtlich festgelegte Abhol- und Rückgabestellen begonnen und beendet werden kann. Der Nachweis der Referenzen erfolgt durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordruck. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die die gemäß Vordruck 2 nachzuweisenden Referenzen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 17 Abs. 3 Carsharing-Vertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch, Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Bewerbergemeinschaften Beschreibung: Die Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf einem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Carsharing-Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechperson dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): - die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Vordruck 1) - die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4) - die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 5 Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 2 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 2 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 17 Abs. 3 Carsharing-Vertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Eignungsleihe Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für die Konzession erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für die Konzession erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 18 Abs. 3 Carsharing-Vertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Konzessionsgebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Konzessionsdurchführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für die Konzession erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Konzessionsgeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Konzessionsgeber zu setzenden Frist zu ersetzen. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragss. Leistungsbeschreibung
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLeipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLeipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Stellflächen
Beschreibung: Anzahl der Stellflächen wird anhand des Draw verfahrens defniert. Beim Draw-Verfahren "ziehen" (= wählen) die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete aus der Gesamtmenge der von dem Konzessionsgeber vorab inhaltlich festgelegten Stellflächenpakete, die jeweils aus einer in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anzahl von Stellflächen bestehen. Die Lose 1 - 3 repräsentieren dabei Zugpositionen, d. h. der Gewinner des Loses 1 zieht/wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Dieses ausgewählte Stellflächenpaket wird dann abschließend diesem Los zugeordnet. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111100 Fuhrparkverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Zuschlag erfolgt anhand von Qualitätskriterien. Diese befinden sich in den Vergabeunterlagen. Soweit in dieser Bekanntmachung von "Käufer" die Rede ist, handelt es sich hierbei um einen von dem Formular unveränderlich vorgegeben Begriff. Gemeint ist "Konzessionsgeber"
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungDie Bewerber müssen mit ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Handelsregisterauszug beibringen. Dieser darf nicht vor dem 01.09.2024 datiert sein. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bewerbern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Handelsregisterauszug für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus der hiesigen Konzession erfüllen wird. Es ist ein Mindestumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren von jeweils mindestens 600.000,00 Euro nachzuweisen. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt zu erbringen. Zudem behält sich der Konzessionsgeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bewerber dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Carsharing-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Carsharing-Anbieters unter Beachtung der für das Carsharing geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Carsharing-Angebots vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs tätig war. Dabei muss der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens - in zwei verschiedenen Städten oder Gemeinden ein stationsbasiertes oder stationsunabhängiges Carsharing-Angebot betrieben haben und - sein stationsbasiertes oder stationsunabhängiges Carsharing-Angebot auf mindestens 50 Carsharing-Fahrzeuge (gleichzeitig) erstreckt (ggf. über mehrere Städte oder Gemeinden addiert) Dabei muss jede der Referenzen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: - Buchbarkeit der Fahrzeuge mittels App Im Zusammenhang mit den oben genannten Referenzen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: - Ein Carsharing-Angebot ist ein dauerhaftes Angebot, bei dem eine unbestimmte Anzahl von Fahrern/innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife Kraftfahrzeuge mieten kann, wobei diese selbstständig reserviert und genutzt werden können. Nicht umfasst sind Angebote, bei denen der Kreis der Fahrer/innen vorab begrenzt ist, z. B. sogenanntes Peer-2-Peer-Carsharing (zwischen Privatpersonen) oder Corporate-Carsharing (innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens). - Ein Carsharing-Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das in einem Carsharing-Angebot eingesetzt wird. - Stationsbasiert ist ein Carsharing-Angebot, wenn es auf vorab reservierbaren Fahrzeugen und örtlich festgelegten Abhol- oder Rückgabestellen beruht. - Stationsunabhängig ist ein Carsharing-Angebot, wenn die Nutzung des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf vorab örtlich festgelegte Abhol- und Rückgabestellen begonnen und beendet werden kann. Der Nachweis der Referenzen erfolgt durch Eigenerklärung auf einem mit den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordruck. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die die gemäß Vordruck 2 nachzuweisenden Referenzen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 17 Abs. 3 Carsharing-Vertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch, Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Bewerbergemeinschaften Beschreibung: Die Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf einem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Carsharing-Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechperson dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): - die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Vordruck 1) - die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4) - die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 5 Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 2 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 2 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 17 Abs. 3 Carsharing-Vertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Eignungsleihe Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für die Konzession erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für die Konzession erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 18 Abs. 3 Carsharing-Vertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Konzessionsgebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Konzessionsdurchführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für die Konzession erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Konzessionsgeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Konzessionsgeber zu setzenden Frist zu ersetzen. siehe ebenfalls Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragss. Leistungsbeschreibung
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLeipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLeipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik
Registrierungsnummer: Ust-IdNr. DE141482754
Postanschrift: Teslastraße 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf und Logistik
Telefon: +49 341492-1761
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 9770
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung9a0a61d1-6c61-4c7f-869a-aeb833e8c28a-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungVerlängerung Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
Abschnittskennung: LOT-0003
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 28f2d7bc-7dee-475a-b467-f0b7e7f1cccd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/12/2024 11:56:44 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 762062-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 242/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/12/2024

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