1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wismut GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Zement (lose)
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 25.410 Zement (lose)
Kennung des Verfahrens: 67b19cda-11c6-45b1-b723-aaec83b8095f
Interne Kennung: 1816995-U28
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111200 Zement
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Greiz (DEG0L)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 07580 Ronneburg 07580 Zwirtzschen 08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 714 850,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von Zement für die Wasserbehandlungsanlage Ronneburg
Beschreibung: Lieferung und Entladung von bis zu 23.200 Tonnen Hochofenzement CEM III/A 32,5 N-LH/NA nach DIN EN 197-1 „Chromatarm“ (lose) oder alternativ Lieferung und Entladung von bis zu 23.200 Tonnen Portlandkompositzement CEM II/C-M (S-LL) 42,5 N nach DIN EN 197-5 „Chromatarm“ (lose) Die geforderten Eigenschaften des Zements müssen eingehalten werden. Alle Qualitätsanforderungen sind dem Auftraggeber bei jeder Lieferung durch entsprechende Papiere nachzuweisen. Der Zement muss hinsichtlich der zu prüfenden Eigenschaften die Anforderungen der EN 197-1 bzw. EN 197-5 in der jeweils aktuellen Fassung und die technischen Anforderungen der DIN 1164-10 oder gleichwertig erfüllen. Die Anlieferung ist mittels Firmenfahrzeugen des Auftragnehmers oder Fahrzeugen eines beauftragten, zugelassenen Transportunternehmens, entsprechend den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften über den Transport derartiger Güter „Frei Bestimmungsort“ zu erbringen. Der Beförderer übernimmt die Entladepflichten entsprechend GGVSEB, §23a. Die Entladung ist durch den Lieferanten und mit Personal durchzuführen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist, um Anweisungen, Belehrungen und Unterweisungen verstehen zu können. Mögliche Wartezeiten gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung sind grundsätzlich einzukalkulieren. Die Anlieferung muss in Silofahrzeugen mit einem Ladevolumen bis zu 30 t erfolgen. Eine Anlieferung in kleineren Chargen ist möglich, erfolgt aber zu Lasten des Auftragnehmers. Die Entladung ist durch den Lieferanten durchzuführen, ausschließlich die Silofreigabe erfolgt durch den Auftraggeber (Anschluss an das Zement-Silo – Storz Festkupplung B).
Interne Kennung: 1816995-U28 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111200 Zement
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schmirchauer Straße 20
Stadt: Ronneburg
Postleitzahl: 07580
Land, Gliederung (NUTS): Greiz (DEG0L)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wasserbehandlungsanlage Ronneburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2025 zum 31.12.2025) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Wismut GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Lieferung von Zement für die Wasserbehandlungsanlage Seelingstädt
Beschreibung: Lieferung und Entladung von bis zu 1.790 Tonnen Hochofenzement CEM III/A 32,5 N-LH/NA nach DIN EN 197-1 „Chromatarm“ (lose) oder alternativ Lieferung und Entladung von bis zu 1.790 Tonnen Portlandkompositzement CEM II/C-M (S-LL) 42,5 N nach DIN EN 197-5 „Chromatarm“ (lose) Die geforderten Eigenschaften des Zements müssen eingehalten werden. Alle Qualitätsanforderungen sind dem Auftraggeber bei jeder Lieferung durch entsprechende Papiere nachzuweisen. Der Zement muss hinsichtlich der zu prüfenden Eigenschaften die Anforderungen der EN 197-1 bzw. EN 197-5 in der jeweils aktuellen Fassung und die technischen Anforderungen der DIN 1164-10 oder gleichwertig erfüllen. Die Anlieferung ist mittels Firmenfahrzeugen des Auftragnehmers oder Fahrzeugen eines beauftragten, zugelassenen Transportunternehmens, entsprechend den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften über den Transport derartiger Güter „Frei Bestimmungsort“ zu erbringen. Der Beförderer übernimmt die Entladepflichten entsprechend GGVSEB, §23a. Die Entladung ist durch den Lieferanten und mit Personal durchzuführen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist, um Anweisungen, Belehrungen und Unterweisungen verstehen zu können. Mögliche Wartezeiten gemäß Ziffer 5 gemäß Leistungsbeschreibung sind grundsätzlich einzukalkulieren. Die Anlieferung muss in Silofahrzeugen mit einem Ladevolumen bis zu 30 t erfolgen. Eine Anlieferung in kleineren Chargen ist möglich, erfolgt aber zu Lasten des Auftragnehmers. Die Entladung ist durch den Lieferanten durchzuführen, ausschließlich die Silofreigabe erfolgt durch den Auftraggeber (Anschluss an das Zement-Silo – Storz Festkupplung B).
Interne Kennung: 1816995-U28 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111200 Zement
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der B 175 Ortsausgang Richtung Berga
Stadt: Zwirtzschen
Postleitzahl: 07580
Land, Gliederung (NUTS): Greiz (DEG0L)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wasserbehandlungsanlage Seelingstädt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2025 zum 31.12.2025) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Wismut GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Lieferung von Zement für die Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf
Beschreibung: Lieferung und Entladung von bis zu 420 Tonnen Hochofenzement CEM III/A 32,5 N-LH/NA nach DIN EN 197-1 „Chromatarm“ (lose) oder alternativ Lieferung und Entladung von bis zu 420 Tonnen Portlandkompositzement CEM II/C-M (S-LL) 42,5 N nach DIN EN 197-5 „Chromatarm“ (lose) Die geforderten Eigenschaften des Zements müssen eingehalten werden. Alle Qualitätsanforderungen sind dem Auftraggeber bei jeder Lieferung durch entsprechende Papiere nachzuweisen. Der Zement muss hinsichtlich der zu prüfenden Eigenschaften die Anforderungen der EN 197-1 bzw. EN 197-5 in der jeweils aktuellen Fassung und die technischen Anforderungen der DIN 1164-10 oder gleichwertig erfüllen. Die Anlieferung ist mittels Firmenfahrzeugen des Auftragnehmers oder Fahrzeugen eines beauftragten, zugelassenen Transportunternehmens, entsprechend den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften über den Transport derartiger Güter „Frei Bestimmungsort“ zu erbringen. Der Beförderer übernimmt die Entladepflichten entsprechend GGVSEB, §23a. Die Entladung ist durch den Lieferanten und mit Personal durchzuführen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist, um Anweisungen, Belehrungen und Unterweisungen verstehen zu können. Mögliche Wartezeiten gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung sind grundsätzlich einzukalkulieren. Die Anlieferung muss in Silofahrzeugen mit einem Ladevolumen bis zu 30 t erfolgen. Eine Anlieferung in kleineren Chargen ist möglich, erfolgt aber zu Lasten des Auftragnehmers. Die Entladung ist durch den Lieferanten durchzuführen, ausschließlich die Silofreigabe erfolgt durch den Auftraggeber (Anschluss an das Zement-Silo – Storz Festkupplung B).
Interne Kennung: 1816995-U28 Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111200 Zement
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Crimmitschauer Straße gegenüber Abzweig Hartmannsdorf
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08058
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wasserbehandlungsanlage Seelingstädt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2025 zum 31.12.2025) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Wismut GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 3 714 850,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 393 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Thomas Zement GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1816995-U28 Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 403278-01
Datum des Vertragsabschlusses: 18/11/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Wismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 260 550,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Thomas Zement GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1816995-U28 Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 403278-02
Datum des Vertragsabschlusses: 18/11/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Wismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 61 300,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Thomas Zement GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1816995-U28 Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 403278-03
Datum des Vertragsabschlusses: 18/11/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Wismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Wismut GmbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE140856559
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Telefon: +493718120431
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: unbekannt
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 49 228 94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thomas Zement GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE150619466
Postanschrift: In der Oberaue
Stadt: Dornburg-Camburg
Postleitzahl: 07774
Land, Gliederung (NUTS): Saale-Holzland-Kreis (DEG0J)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4d8fe895-9d35-4b44-ae86-1db3adbf4927 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 744678-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 237/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/12/2024