2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34992200 Verkehrsschilder
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schleswig-Holstein
Stadt: Flensburg
Postleitzahl: 24941
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schleswig-Holstein
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Betrugsbekämpfung: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.