Deutschland – Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte – RV Arbeitnehmerüberlassung im Umfeld Softwareentwicklung

730276-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte – RV Arbeitnehmerüberlassung im Umfeld Softwareentwicklung
OJ S 233/2024 29/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRV Arbeitnehmerüberlassung im Umfeld Softwareentwicklung
BeschreibungEs soll ein Rahmenvertrag mit dem Leistungsgegenstand Arbeitnehmerüberlassung im Umfeld der Softwareentwicklung geschlossen werden. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit dem Zuschlag und endet nach 3 Jahren, wobei der Auftraggeber den Vertrag einseitig um ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen verlängern kann. Der Beschaffungsgegenstand teilt sich dabei in drei Lose: Los 1: Softwareentwicklung Arbeitnehmerüberlassung für die Rollen und in Klammern mit den geschätzten Bedarfen (eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht) in Stunden über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. Verlängerungsoptionen: * Tester Testautomatisierung (Professional/Senior/Expert insgesamt 112.000 h) * Testmanager (Professional/Senior/Expert insgesamt 56.320 h) * Qualitätsmanager Fremdleistung (Professional/Senior/Expert insgesamt 70.400 h) * Softwareentwickler (Professional/Senior/Expert insgesamt 235.184 h) * DevOps-Engineer ((Professional/Senior/Expert insgesamt 176.928 h) * Software- und Lösungsarchitekt (Professional/Senior/Expert insgesamt 113.600 h) * Technical Writer (Professional/Senior/Expert insgesamt 7.200 h) * Data Scientist (Professional/Senior/Expert insgesamt 16.000 h) In Los 1 sollen fünf Bieter bezuschlagt werden. Bei Einzelabruf wird dann ein entsprechender Miniwettbewerb durchgeführt. Der Höchstwert von Los 1 beträgt: 130.000.000,00 (130 mio) € netto Los 2: Nicht-technische agile Rollen Arbeitnehmerüberlassung für die Rollen und in Klammern mit den geschätzten Bedarfen (eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht) in Stunden über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. Verlängerungsoptionen: * Agile Coach, Scrum Master (Professional/Senior/Expert insgesamt 49.600 h) * Product Owner (Professional/Senior/Expert insgesamt 107.460 h) In Los 2 sollen drei Bieter bezuschlagt werden. Bei Einzelabruf wird dann ein entsprechender Miniwettbewerb durchgeführt. Der Höchstwert von Los 2 beträgt: 38.000.000,00 (38 mio) € netto. Los 3: SAP-Entwickler Arbeitnehmerüberlassung für die Rolle und in Klammern mit dem geschätzten Bedarf (eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht) in Stunden über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. Verlängerungsoptionen: * SAP-Entwickler (Professional/Senior/Expert insgesamt 660 h) In Los 3 erhält ein Bieter den Zuschlag. Ein Miniwettbewerb entfällt folglich. Der Höchstwert von Los 3 beträgt: 125.000,00 (125 tsd) € netto
Kennung des Verfahrens9b85c52c-32cf-4832-831e-624185ca149c
Interne KennungDP-2024000041
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAltenholz und weitere Standorte
Postleitzahl24161
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenNeben Altenholz und den weiteren Standorten des Hauptbedarfsträgers kann Erfüllungsort auch ein Standort der übrigen Bedarfsträger sein.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Softwareentwicklung
Beschreibung: Arbeitnehmerüberlassung für die Rollen und in Klammern mit den geschätzten Bedarfen (eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht) in Stunden über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren: * Tester Testautomatisierung (Professional/Senior/Expert insgesamt 112.000 h) * Testmanager (Professional/Senior/Expert insgesamt 56.320 h) * Qualitätsmanager Fremdleistung (Professional/Senior/Expert insgesamt 70.400 h) * Softwareentwickler (Professional/Senior/Expert insgesamt 235.184 h) * DevOps-Engineer ((Professional/Senior/Expert insgesamt 176.928 h) * Software- und Lösungsarchitekt (Professional/Senior/Expert insgesamt 113.600 h) * Technical Writer (Professional/Senior/Expert insgesamt 7.200 h) * Data Scientist (Professional/Senior/Expert insgesamt 16.000 h) In Los 1 sollen fünf Bieter bezuschlagt werden. Bei Einzelabruf wird dann ein entsprechender Miniwettbewerb durchgeführt. Der Höchstwert von Los 1 beträgt: 130.000.000,00 (130mio) € netto.
Interne Kennung: 9b221e39-bf62-41bb-af2d-df31d1f03bc9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Entleiher hat das einseitige Optionsrecht, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen um ein Jahr zu verlängern. Dieses Optionsrecht muss bis zum TT.MM.JJJJ (sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit) gegenüber dem Verleiher schriftlich ausgeübt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Aus Platzmangel werden in diesem Feld die zusätzlichen Anforderungen an die Ausführung des Auftrages sowie weitere Bedingungen hinsichtlich der Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dargestellt. Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche be-sondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • Erforderlich ist eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) in seiner jeweils gel-tenden Fassung; diese Erlaubnis muss spätestens zum Zeitpunkt der Zu-schlagserteilung vorliegen. Im Falle von Bietergemeinschaften muss jedes Mit-glied über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH), • Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), • Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG) • Erklärungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG. Der Verleiher stellt dem Entleiher bis spätestens zum Zeitpunkt der Zu-schlagserteilung dieses Rahmenvertrages die folgenden Bescheinigungen, die im Zeitpunkt des Eingangs bei Dataport nicht älter als zehn Tage sein dürfen, in Kopie zur Verfügung:  Bescheinigungen der zehn Krankenkassen, bei denen die meisten Leih-arbeitnehmer des Verleihers beschäftigt sind, wonach sämtliche Sozial-versicherungsbeiträge vollständig geleistet worden sind,  Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, wonach die Un-fallversicherungsbeiträge für das vorhergehende Kalenderjahr sowie etwaige erhobene Abschlagszahlungen auf die Unfallversicherungsbei-träge für das laufende Kalenderjahr vollständig geleistet und nicht ge-stundet worden sind und  Bescheinigung des zuständigen Finanzamts, wonach sämtliche Lohn-, Kirchen- sowie sonstigen Steuern und Abgaben vollständig geleistet worden sind. Der Verleiher hat in der Folge jeweils jährlich unaufgefordert Kopien von aktualisierten Ausfertigungen der vorgenannten Bescheinigungen Dataport auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind die Origi-nale dieser Bescheinigungen auf Verlangen Dataport zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Verleiher stellt den Entleiher von sämtlichen Aufwendungen und Schä-den frei, die diesem infolge der nicht vollständigen und/oder nicht rechtzei-tigen Zahlung einer in dieser Ziffer 7.5 aufgeführten Beiträge, Steuern und/oder Abgaben entstehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungBetriebshaftpflichtversicherung
Beschreibunghttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d67d1b23-164d-4665-9e39-f6f8d801ce0a/suitabilitycriteria Mindestanforderungen an die Eignung Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit eines Bieters festgelegt: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. a) Betriebshaftpflichtversicherung [Auswertung der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung] Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit fol-genden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 2,5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio Euro für Vermögens-schäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadens-fälle. Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prog-nose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschlie-ßen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaft-pflichtversicherung) ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die obigen Mindestkriterien erfüllt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
Beschreibunga) Referenzen [Auswertung der ANLAGE Referenzen] Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehr-fach) einzureichen. Es ist pro Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, mindestens 1 im Wesent-lichen vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (ge-rechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlos-sen wurde oder das jetzt noch erbracht wird, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Im Wesentlichen Vergleichbar = Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, wenn es sich um die Arbeitnehmerüberlassung im Anwendbarkeitsbereich des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von folgenden beschaffungsgegenstandsrelevanten Personen:  Los 1: Tester Testautomatisierung oder Testmanager oder Qualitätsmanager Fremdleistung oder Softwareentwickler o-der DevOps-Engineer oder Software- und Lösungsarchitekt oder Technical Writer oder Data Scientist  Los 2: Agile Coach und Scrum Master oder Product Owner  Los 3: SAP-Entwickler gehandelt hat. Dabei muss der Umfang über zusammengenommen max. 10 Referenzprojekte mit dem Leistungsgegenstand Arbeitnehmerüberlassung im Anwendungsbereich des deutschen AÜG pro Los folgenden Mindestumfang bezogen auf die – je nach Los - beschaffungsgegenstandsrelevanten Personen erreichen:  Los 1: 144.000 h  Los 2: 43.200 h  Los 3: 660 h Dabei kann eine Referenz für mehrere Lose eingereicht werden. Erfolgreich abgeschlossen = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig verlaufen ist und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte. Sind die Referenzprojekte noch nicht abgeschlossen, werden also noch erbracht, müssen diese gemessen bis zum Tage des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 3 Monaten bestehen und bereits im Wesentlichen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen im Umfang von 50% der für diese Referenz angegebenen Leistung bezogen auf die für das entsprechende Los relevanten beschaffungsgegenstandsrelevanten Personen erbracht worden sein, um hier berücksichtigt werden zu können. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit im Mindestkriterium „Referenzen“ eine Betrachtung von 1 Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle da-von ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes in Bezug auf das Mindestkriterium anerkennen zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Auswertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. 5.4.2.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig gemäß der oben beschriebenen Eignungsanforderungen ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Bieter nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Aufgrund des Staatsvertrages des Entleihers in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten des Entleihers sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Verleiher darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Mit Rücksicht auf die nach § 28e Abs. 2 SGB IV und § 42 d EStG bestehende Haftung des Entleihers für die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer der überlassenen Leiharbeitnehmer verpflichtet sich der Verleiher, eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts zur Verfügung zu stellen, um den Entleiher gegen die Haftungsrisiken aus § 28 e Abs. 2 SGV IV und § 42 d EStG abzusichern. Die Kosten für die Bürgschaft trägt der Verleiher. Die Bürgschaftshöhe beträgt 5 % des prognostizierten jährlichen Vergütungsumsatzes des im Preisblatt abgegebenen Angebots, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Ermittlung des prognostizierten jährlichen Vergütungsumsatzes ist die im Preisblatt bezifferte Gesamtauftragssumme zu vierteln. Die Bürgschaft ist Dataport vor Einsatzbeginn des ersten überlassenen Leiharbeitnehmers im Original zu übersenden. Die Bürgschaft verbleibt bei Dataport vier Jahre ab Ablauf des Jahres, in dem der letzte auf Grundlage dieses Rahmenvertrages geschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beendet worden ist. Wird die Bürgschaft nicht vor Einsatzbeginn des ersten überlassenen Leiharbeitnehmers übersandt, ist der Entleiher berechtigt, die Entgelte für das abgerufene und bereitgestellte Personal einzubehalten, bis die Bürgschaft vorliegt. Wird der Entleiher gemäß § 28e Abs. 2 SGB IV oder § 42 d EStG von der zu-ständigen Einzugsstelle oder dem zuständigen Lohnsteuerfinanzamt in Anspruch genommen, so ist er unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, gegen Gegenforderungen aufzurechnen und/oder die Bürgschaft i.S. d. Ziffer 15.1 zu ziehen, bis der Verleiher nachweist, dass er die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat.
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs wird aus Platzmangel auf das Feld BT-300 verwiesen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent-standen ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu sen-den. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDataport AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Nicht-technische agile Rollen
Beschreibung: Los 2: Nicht-technische agile Rollen Arbeitnehmerüberlassung für die Rollen und in Klammern mit den geschätzten Bedarfen (eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht) in Stunden über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren: * Agile Coach, Scrum Master (Professional/Senior/Expert insgesamt 49.600 h) * Product Owner (Professional/Senior/Expert insgesamt 107.460 h) In Los 2 sollen drei Bieter bezuschlagt werden. Bei Einzelabruf wird dann ein entsprechender Miniwettbewerb durchgeführt. Der Höchstwert von Los 2 beträgt: 38.000.000,00 (38 mio) € netto.
Interne Kennung: c653d914-1f7f-4573-97f4-a752023d4d47
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Entleiher hat das einseitige Optionsrecht, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen um ein Jahr zu verlängern. Dieses Optionsrecht muss bis zum TT.MM.JJJJ (sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit) gegenüber dem Verleiher schriftlich ausgeübt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Aus Platzmangel werden in diesem Feld die zusätzlichen Anforderungen an die Ausführung des Auftrages sowie weitere Bedingungen hinsichtlich der Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dargestellt. Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche be-sondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • Erforderlich ist eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) in seiner jeweils gel-tenden Fassung; diese Erlaubnis muss spätestens zum Zeitpunkt der Zu-schlagserteilung vorliegen. Im Falle von Bietergemeinschaften muss jedes Mit-glied über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH), • Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), • Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG) • Erklärungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG. Der Verleiher stellt dem Entleiher bis spätestens zum Zeitpunkt der Zu-schlagserteilung dieses Rahmenvertrages die folgenden Bescheinigungen, die im Zeitpunkt des Eingangs bei Dataport nicht älter als zehn Tage sein dürfen, in Kopie zur Verfügung:  Bescheinigungen der zehn Krankenkassen, bei denen die meisten Leih-arbeitnehmer des Verleihers beschäftigt sind, wonach sämtliche Sozial-versicherungsbeiträge vollständig geleistet worden sind,  Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, wonach die Un-fallversicherungsbeiträge für das vorhergehende Kalenderjahr sowie etwaige erhobene Abschlagszahlungen auf die Unfallversicherungsbei-träge für das laufende Kalenderjahr vollständig geleistet und nicht ge-stundet worden sind und  Bescheinigung des zuständigen Finanzamts, wonach sämtliche Lohn-, Kirchen- sowie sonstigen Steuern und Abgaben vollständig geleistet worden sind. Der Verleiher hat in der Folge jeweils jährlich unaufgefordert Kopien von aktualisierten Ausfertigungen der vorgenannten Bescheinigungen Dataport auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind die Origi-nale dieser Bescheinigungen auf Verlangen Dataport zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Verleiher stellt den Entleiher von sämtlichen Aufwendungen und Schä-den frei, die diesem infolge der nicht vollständigen und/oder nicht rechtzei-tigen Zahlung einer in dieser Ziffer 7.5 aufgeführten Beiträge, Steuern und/oder Abgaben entstehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungBetriebshaftpflichtversicherung
Beschreibunghttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d67d1b23-164d-4665-9e39-f6f8d801ce0a/suitabilitycriteria Mindestanforderungen an die Eignung Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit eines Bieters festgelegt: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. a) Betriebshaftpflichtversicherung [Auswertung der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung] Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit fol-genden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 2,5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio Euro für Vermögens-schäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadens-fälle. Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prog-nose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschlie-ßen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaft-pflichtversicherung) ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die obigen Mindestkriterien erfüllt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
Beschreibunga) Referenzen [Auswertung der ANLAGE Referenzen] Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehr-fach) einzureichen. Es ist pro Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, mindestens 1 im Wesent-lichen vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (ge-rechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlos-sen wurde oder das jetzt noch erbracht wird, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Im Wesentlichen Vergleichbar = Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, wenn es sich um die Arbeitnehmerüberlassung im Anwendbarkeitsbereich des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von folgenden beschaffungsgegenstandsrelevanten Personen:  Los 1: Tester Testautomatisierung oder Testmanager oder Qualitätsmanager Fremdleistung oder Softwareentwickler o-der DevOps-Engineer oder Software- und Lösungsarchitekt oder Technical Writer oder Data Scientist  Los 2: Agile Coach und Scrum Master oder Product Owner  Los 3: SAP-Entwickler gehandelt hat. Dabei muss der Umfang über zusammengenommen max. 10 Referenzprojekte mit dem Leistungsgegenstand Arbeitnehmerüberlassung im Anwendungsbereich des deutschen AÜG pro Los folgenden Mindestumfang bezogen auf die – je nach Los - beschaffungsgegenstandsrelevanten Personen erreichen:  Los 1: 144.000 h  Los 2: 43.200 h  Los 3: 660 h Dabei kann eine Referenz für mehrere Lose eingereicht werden. Erfolgreich abgeschlossen = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig verlaufen ist und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte. Sind die Referenzprojekte noch nicht abgeschlossen, werden also noch erbracht, müssen diese gemessen bis zum Tage des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 3 Monaten bestehen und bereits im Wesentlichen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen im Umfang von 50% der für diese Referenz angegebenen Leistung bezogen auf die für das entsprechende Los relevanten beschaffungsgegenstandsrelevanten Personen erbracht worden sein, um hier berücksichtigt werden zu können. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit im Mindestkriterium „Referenzen“ eine Betrachtung von 1 Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle da-von ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes in Bezug auf das Mindestkriterium anerkennen zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Auswertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. 5.4.2.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig gemäß der oben beschriebenen Eignungsanforderungen ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Bieter nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Aufgrund des Staatsvertrages des Entleihers in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten des Entleihers sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Verleiher darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Mit Rücksicht auf die nach § 28e Abs. 2 SGB IV und § 42 d EStG bestehende Haftung des Entleihers für die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer der überlassenen Leiharbeitnehmer verpflichtet sich der Verleiher, eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts zur Verfügung zu stellen, um den Entleiher gegen die Haftungsrisiken aus § 28 e Abs. 2 SGV IV und § 42 d EStG abzusichern. Die Kosten für die Bürgschaft trägt der Verleiher. Die Bürgschaftshöhe beträgt 5 % des prognostizierten jährlichen Vergütungsumsatzes des im Preisblatt abgegebenen Angebots, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Ermittlung des prognostizierten jährlichen Vergütungsumsatzes ist die im Preisblatt bezifferte Gesamtauftragssumme zu vierteln. Die Bürgschaft ist Dataport vor Einsatzbeginn des ersten überlassenen Leiharbeitnehmers im Original zu übersenden. Die Bürgschaft verbleibt bei Dataport vier Jahre ab Ablauf des Jahres, in dem der letzte auf Grundlage dieses Rahmenvertrages geschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beendet worden ist. Wird die Bürgschaft nicht vor Einsatzbeginn des ersten überlassenen Leiharbeitnehmers übersandt, ist der Entleiher berechtigt, die Entgelte für das abgerufene und bereitgestellte Personal einzubehalten, bis die Bürgschaft vorliegt. Wird der Entleiher gemäß § 28e Abs. 2 SGB IV oder § 42 d EStG von der zu-ständigen Einzugsstelle oder dem zuständigen Lohnsteuerfinanzamt in Anspruch genommen, so ist er unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, gegen Gegenforderungen aufzurechnen und/oder die Bürgschaft i.S. d. Ziffer 15.1 zu ziehen, bis der Verleiher nachweist, dass er die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat.
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs wird aus Platzmangel auf das Feld BT-300 verwiesen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent-standen ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu sen-den. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDataport AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: SAP-Entwickler
Beschreibung: Arbeitnehmerüberlassung für die Rolle und in Klammern mit dem geschätzten Bedarf (eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht) in Stunden über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren: * SAP-Entwickler (Professional/Senior/Expert insgesamt 660 h) In Los 3 erhält ein Bieter den Zuschlag. Ein Miniwettbewerb wird nicht durchgeführt. Der Höchstwert von Los 1 beträgt: 125.000,00 (125 tsd) € netto.
Interne Kennung: be92df1e-6f72-43ee-bb4c-0e2f5bd3dd28
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Entleiher hat das einseitige Optionsrecht, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen um ein Jahr zu verlängern. Dieses Optionsrecht muss bis zum TT.MM.JJJJ (sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit) gegenüber dem Verleiher schriftlich ausgeübt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Aus Platzmangel werden in diesem Feld die zusätzlichen Anforderungen an die Ausführung des Auftrages sowie weitere Bedingungen hinsichtlich der Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dargestellt. Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche be-sondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • Erforderlich ist eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) in seiner jeweils gel-tenden Fassung; diese Erlaubnis muss spätestens zum Zeitpunkt der Zu-schlagserteilung vorliegen. Im Falle von Bietergemeinschaften muss jedes Mit-glied über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH), • Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), • Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG) • Erklärungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG. Der Verleiher stellt dem Entleiher bis spätestens zum Zeitpunkt der Zu-schlagserteilung dieses Rahmenvertrages die folgenden Bescheinigungen, die im Zeitpunkt des Eingangs bei Dataport nicht älter als zehn Tage sein dürfen, in Kopie zur Verfügung:  Bescheinigungen der zehn Krankenkassen, bei denen die meisten Leih-arbeitnehmer des Verleihers beschäftigt sind, wonach sämtliche Sozial-versicherungsbeiträge vollständig geleistet worden sind,  Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, wonach die Un-fallversicherungsbeiträge für das vorhergehende Kalenderjahr sowie etwaige erhobene Abschlagszahlungen auf die Unfallversicherungsbei-träge für das laufende Kalenderjahr vollständig geleistet und nicht ge-stundet worden sind und  Bescheinigung des zuständigen Finanzamts, wonach sämtliche Lohn-, Kirchen- sowie sonstigen Steuern und Abgaben vollständig geleistet worden sind. Der Verleiher hat in der Folge jeweils jährlich unaufgefordert Kopien von aktualisierten Ausfertigungen der vorgenannten Bescheinigungen Dataport auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind die Origi-nale dieser Bescheinigungen auf Verlangen Dataport zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Verleiher stellt den Entleiher von sämtlichen Aufwendungen und Schä-den frei, die diesem infolge der nicht vollständigen und/oder nicht rechtzei-tigen Zahlung einer in dieser Ziffer 7.5 aufgeführten Beiträge, Steuern und/oder Abgaben entstehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungBetriebshaftpflichtversicherung
Beschreibunghttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d67d1b23-164d-4665-9e39-f6f8d801ce0a/suitabilitycriteria Mindestanforderungen an die Eignung Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit eines Bieters festgelegt: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. a) Betriebshaftpflichtversicherung [Auswertung der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung] Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit fol-genden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 2,5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio Euro für Vermögens-schäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadens-fälle. Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prog-nose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschlie-ßen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaft-pflichtversicherung) ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die obigen Mindestkriterien erfüllt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
Beschreibunga) Referenzen [Auswertung der ANLAGE Referenzen] Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehr-fach) einzureichen. Es ist pro Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, mindestens 1 im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde oder das jetzt noch erbracht wird, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Im Wesentlichen Vergleichbar = Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, wenn es sich um die Arbeitnehmerüberlassung im Anwendbarkeitsbereich des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von folgenden beschaffungsgegenstandsrelevanten Personen:  Los 1: Tester Testautomatisierung oder Testmanager oder Qualitätsmanager Fremdleistung oder Softwareentwickler o-der DevOps-Engineer oder Software- und Lösungsarchitekt oder Technical Writer oder Data Scientist  Los 2: Agile Coach und Scrum Master oder Product Owner  Los 3: SAP-Entwickler gehandelt hat. Dabei muss der Umfang über zusammengenommen max. 10 Referenzprojekte mit dem Leistungsgegenstand Arbeitnehmerüberlassung im Anwendungsbereich des deutschen AÜG pro Los folgenden Mindestumfang bezogen auf die – je nach Los - beschaffungsgegenstandsrelevanten Personen erreichen:  Los 1: 144.000 h  Los 2: 43.200 h  Los 3: 660 h Dabei kann eine Referenz für mehrere Lose eingereicht werden. Erfolgreich abgeschlossen = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig verlaufen ist und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte. Sind die Referenzprojekte noch nicht abgeschlossen, werden also noch erbracht, müssen diese gemessen bis zum Tage des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 3 Monaten bestehen und bereits im Wesentlichen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen im Umfang von 50% der für diese Referenz angegebenen Leistung bezogen auf die für das entsprechende Los relevanten beschaffungsgegenstandsrelevanten Personen erbracht worden sein, um hier berücksichtigt werden zu können. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit im Mindestkriterium „Referenzen“ eine Betrachtung von 1 Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle da-von ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes in Bezug auf das Mindestkriterium anerkennen zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Auswertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. 5.4.2.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig gemäß der oben beschriebenen Eignungsanforderungen ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Bieter nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Aufgrund des Staatsvertrages des Entleihers in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten des Entleihers sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Verleiher darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Mit Rücksicht auf die nach § 28e Abs. 2 SGB IV und § 42 d EStG bestehende Haftung des Entleihers für die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer der überlassenen Leiharbeitnehmer verpflichtet sich der Verleiher, eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts zur Verfügung zu stellen, um den Entleiher gegen die Haftungsrisiken aus § 28 e Abs. 2 SGV IV und § 42 d EStG abzusichern. Die Kosten für die Bürgschaft trägt der Verleiher. Die Bürgschaftshöhe beträgt 5 % des prognostizierten jährlichen Vergütungsumsatzes des im Preisblatt abgegebenen Angebots, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Ermittlung des prognostizierten jährlichen Vergütungsumsatzes ist die im Preisblatt bezifferte Gesamtauftragssumme zu vierteln. Die Bürgschaft ist Dataport vor Einsatzbeginn des ersten überlassenen Leiharbeitnehmers im Original zu übersenden. Die Bürgschaft verbleibt bei Dataport vier Jahre ab Ablauf des Jahres, in dem der letzte auf Grundlage dieses Rahmenvertrages geschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beendet worden ist. Wird die Bürgschaft nicht vor Einsatzbeginn des ersten überlassenen Leiharbeitnehmers übersandt, ist der Entleiher berechtigt, die Entgelte für das abgerufene und bereitgestellte Personal einzubehalten, bis die Bürgschaft vorliegt. Wird der Entleiher gemäß § 28e Abs. 2 SGB IV oder § 42 d EStG von der zu-ständigen Einzugsstelle oder dem zuständigen Lohnsteuerfinanzamt in Anspruch genommen, so ist er unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, gegen Gegenforderungen aufzurechnen und/oder die Bürgschaft i.S. d. Ziffer 15.1 zu ziehen, bis der Verleiher nachweist, dass er die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat.
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs wird aus Platzmangel auf das Feld BT-300 verwiesen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent-standen ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu sen-den. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDataport AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14  
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Internetadresse: http://www.dataport.de
Profil des Erwerbers: https://vergabeverfahren.dataport.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung3e281aa2-df20-455a-9cfa-d59d301f2846-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e2ed3372-5800-4f52-965d-43d87e9fd642 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/11/2024 15:56:14 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 730276-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 233/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/11/2024

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