5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Borna
Postleitzahl: 04552
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine Beauftragung der LPH 6 bis 9 erfolgt optional. Stufe 1: Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - LPH 5: Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans gemäß § 26 HOAI Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - LPH 8: Ökologische Baubegleitung gemäß den allgemein geltenden rechtlichen und fachlichen Standards - LPH 8: Mitwirkung und Koordinierung des Busbetriebes während der Bauzeit
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Das Kriterium 1 "Vorstellung der Projektdurchführung" fließt mit einer Wichtung von 25,00 % in die Wertung ein.
Beschreibung: Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung (25,00 %) Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 07/2026 fertiggestellt zu haben. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt im laufenden Betrieb unter Nutzung von Ersatzhaltestellen. Die Koordinierung dieser Haltstellen ist zu berücksichtigen. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der - Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, - Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und Organisation von Baustelleneinrichtung, Baustellenbetrieb unter parallelem Betrieb der Ersatzhaltestellen - Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind Der Bieter hat eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen einzureichen. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereich-ten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unter-lagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsan-satz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufge-zeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Das Kriterium 2 "Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung" fließt mit einer Wichtung von 30,00 % in die Wertung ein.
Beschreibung: Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 3) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenz-projektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftrag-geber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind Der Bieter hat eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen einzureichen. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Dar-stellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständ-lich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Das Kriterium 3 "Projektanalyse" fließt mit einer Wichtung von 25,00 % in die Wertung ein.
Beschreibung: Gefordert ist eine Erläuterung zum Vorgehen auf maximal drei Seiten DIN A4. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden nicht gewertet. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Komplexität der Gesamtanlage bzw. der im Projekt erforderlichen Schnittstellen und der untrennbaren Verknüpfung der Verkehrsanlage mit den technischen Anlagen in der Planungs- und Bauphase verschaffen. Dafür soll der Bieter unter Berücksichtigung der Projektbeschreibung (siehe Kapitel 2) darlegen, welche möglichen Problematiken und Schwierigkeiten in Hinblick auf die erforderlichen Schnittstellen der zu bearbeitenden Leistungsbilder Verkehrsplanung und Elektrotechnik im Projekt erwartet werden können und wie diese minimiert bzw. gelöst werden können. Hierbei soll der Bieter einerseits den Fokus auf die im Projekt zu errichtenden Fahrgastunterstände und das hierin integrierte DFI-System sowie die Beleuchtung in Hinblick auf die Berechnung der Ausleuchtung der Gesamtanlage, auch unter Berücksichtigung der Wirkung auf sehbehinderte und seheingeschränkte Personen, Barrierefreiheit im Allgemeinen und die Trassierung der Kabel und Informationsleitungen eingehen. Es wird eine schriftliche Ausar-beitung durch den Bieter erwartet, welche mit Blick auf die zuvor genannten Aspekte möglicherweise zu erwartende Schwierigkeiten, Hindernisse und Konfliktpotenziale in der Planung und Ausführung darstellt und Lösungsansätze zur Minimierung dieser Konflikt-potenziale darstellt. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nach folgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die einge-reichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwor-tung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Das Kriterium 4 "Kosten" fließt mit einer Wichtung von 20,00 % in die Wertung ein.
Beschreibung: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: 1. Anrechenbare Kosten: Die dem Angebot zugrunde zu legenden anrechenbaren Kosten basieren auf der vorliegenden Kostenberechnung (siehe nachfolgende Tabelle). HG1: 4.000,00 Euro netto HG 2: 126.761,00 Euro netto HG 3: 49.710,00 Euro netto HG 4: 487.444,00 Euro netto HG 5: 1.220.450,00 Euro netto HG 6: Entfällt HG 7: 27.003,00 Euro netto HG 8: 56.440,00 Euro netto HG 9: 694.186,00 Euro netto Die Angaben beruhen auf der Fortgeschriebenen Kostenberechnung nach AKVS 2014, G.U.B. Ingenieur AG, 2023. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 3,220 Mio. Euro brutto über die Hauptgruppen 1 bis 9 anzunehmen. Eine Detaillierung der Hauptgruppen ist der Anlage A zu entnehmen. Die daraus abgeleiteten Anrechenbaren Kosten sind für das Los 1 wie folgt vorgegeben: Anrechenbare Kosten der HG 1 bis 9, absolut (netto): 2.240.133,49 Euro Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): 67.204,00 Euro 2. Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. 3. Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Die Umgestaltung der Busbahnhof ist ein Umbau nach § 2 Abs. 5 HOAI. Daher ist für das Los 1 eine mitzuverarbeitende Bausubstanz zu vereinbaren. Diese wird mit 3 % der Anrechenbaren Bausubstanz im Los 1 vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden: Los 1: 3,00 % der Anrechenbaren Bausubstanz, also 67.204,00 Euro netto. Veränderliche Honorarparameter: 1. Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI Bei dem Bauvorhaben handelt es sich mit Blick auf die Leistungen zur Verkehrsplanung um einen Umbau gemäß § 2 Abs. 5 HOAI. Daher ist für das Los 1 ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist für das Los 1 im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Im Los 2 wird kein Umbauzuschlag veranschlagt. 2. Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. 3. Stundensätze und Pauschalen: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 24 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2 (entspricht der Gewichtung von 20,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 4, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunter-lagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon +49 341 977 3800 E-Mail post@lds.sachsen.de Internet http://www.lds.sachsen.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Große Kreisstadt Borna
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Große Kreisstadt Borna
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