1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Harrislee
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau Schwimmhalle in Harrislee - Bauphysik - Bau- und Raumakustik
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen des HOAI-Leistungsbildes Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik - für den Neubau der Schwimmhalle in Harrislee. Näheres zu Art und Umfang der Leistung ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: a144dcdf-ed72-462a-bd22-153fa652c7f0
Interne Kennung: 035-B001-2024/04
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Alt Frösleer Weg 22, 22a
Stadt: Harrislee
Postleitzahl: 24955
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DYBH1D0
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neubau Schwimmhalle in Harrislee - Bauphysik - Bau- und Raumakustik
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Interne Kennung: 035-B001-2024/04
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Alt Frösleer Weg 22, 22a
Stadt: Harrislee
Postleitzahl: 24955
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungskriterien/Mindestanforderungen
Beschreibung: 1. Zulassungsbereich: Zum Vergabeverfahren zugelassen sind Bieter, die Ihren Firmensitz in EWR-Mitgliedstaaten oder in Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA haben. 2. Erlaubnis zur Berufsausübung: Das Unternehmen muss nach den Anforderungen an die jeweilige Rechtsform wirksam gegründet worden sein. Falls die jeweilige Rechtsform dies erfordert, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister notwendig. 3. Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen: Gegen den Bieter darf kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegen, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor. Wenn gegen den Bieter ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, hat die Auftraggeberin im Wege der Ermessensausübung zu entscheiden, ob der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor. Gegen den Bieter dürfen zudem keine Ausschlussgründe gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) und nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen. Der Bieter darf gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, kein russischer Staatsangehöriger, keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung sein oder mit solchen rechtlich verbunden sein. Die vollständige Regelung hierzu findet sich in den Vergabeunterlagen. 4. Berufshaftpflichtversicherungsschutz: Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einen Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes in einer Deckungshöhe von mindestens 1.500.000 Euro EUR je Personenschaden und mindesten 500.000 Euro EUR je sonstigem Schaden, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr, vorzuweisen. Alternativ kann ein Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird, vorgelegt werden. 5. Unternehmensumsatz: Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einen gemittelten jährlichen Unternehmensumsatz von mindestens 80.000 EUR (netto) aufweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die Beträge in der Summe der Partner. 6. Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen: Der Bieter muss in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) jeweils eine Mindestanzahl von drei im Unternehmen beschäftigten Personen (einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen) aufweisen. Im Falle der Bietergemeinschaft gelten die Zahlen in der Summe der Partner. 7. Unternehmensreferenzen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zum Nachweis der Eignung zwei Unternehmensreferenzen vorzulegen, aus denen ein vergleichbarer Leistungsumfang zu den ausgeschriebenen Leistungen erkennbar werden soll. Es ist jeweils eine Referenz für das Leistungsbild Bauakustik (Schallschutz) und eine für das Leistungsbild Raumakustik vorzulegen. Bei den Referenzen sind die nachfolgenden Mindestanforderungen zu erfüllen. Das Nicht-Erfüllen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Mindestanforderungen Referenz Bauakustik (Schallschutz): - Leistungsbild Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz) - nach Anlage 1 (§ 3 Abs. 1) Ziffer 1.2 HOAI - Leistungsphasen 1 bis 7 - Leistungserbringung innerhalb der letzten fünf Jahre (2019 bis 2024) - Mindestauftragswert (brutto) von 15.000 EUR Mindestanforderungen Referenz Raumakustik: - Leistungsbild Bauphysik - Raumakustik - nach Anlage 1 (§ 3 Abs. 1) Ziffer 1.2 HOAI - Leistungsphasen 1 bis 7 - Leistungserbringung innerhalb der letzten fünf Jahre (2019 bis 2024) - Mindestauftragswert (brutto) von 15.000 EUR
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wird allein das Honorarangebot gewertet. Für das Honorarangebot ist das Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage 2) zu verwenden und vollständig auszufüllen. Bei den im Preisblatt anzugebenden Preisen für die Grundleistungen handelt es sich jeweils um Pauschalpreise.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten die Angebotsunterlagen unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; die Auftraggeberin hat jedoch das Recht, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen und fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen vom Bieter nachzufordern. Ausgeschlossen ist die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, es sei denn es handelt sich um Preisangaben, die unwesentliche Einzelpositionen betreffen. Aus Verfahrensgründen ist die Auftraggeberin gezwungen, dem Bieter kurze Fristen (i. d. R wenige Tage) für die Erfüllung eventueller Nachforderungen zu setzen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/11/2024 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Harrislee
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Harrislee
Registrierungsnummer: DE 134878308
Postanschrift: Kleiner Kuhberg 22-26
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sven Rathje
Telefon: +49 (0)40 593 636 216
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: keine Angabe möglich
Postanschrift: 24105
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: 04319884542
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0928c03-7854-423b-9822-9777aab83830 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2024 15:27:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 649575-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/10/2024