1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Kreis Rendsburg-Eckernförde
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Linienverkehr mit Bussen und Linienbedarfsverkehr mit PKW und Kleinbussen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Beschreibung: Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in den Stadtverkehren Rendsburg und Eckernförde
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Verfahrensart ist ein "Offenes Verfahren". Aufgrund eingeschränkter Auswahlmöglichkeiten im Veröffentlichungsportal wurde die obige Verfahrensart "Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007) ausgewählt. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirt schaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen innerhalb des Bündels beziehen oder die in diesem Dokument beschriebenen Standards nicht oder unvollständig erfüllen, sind gem. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Die Frist wird durch die hier vorliegende Vorinformation ausgelöst. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Fahrpläne zu beachten: https://nahsh.sharefile.eu/public/share/web-sf86c9bcc93c04b199952c52d046608b1 Bei der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im Rahmen des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist zu beachten: § 4 Abs. 2 VGSH verpflichtet den Bieter dazu, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der hier vergabegegenständlichen Leistung mindestens das in SchleswigHolstein für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentati ven, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsausführung nachzuvollziehen. Als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VGSH gelten die in der Anlage zu § 1 der Landesverordnung zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (ReprTVVO) vom 3. Juni 2020 aufgeführten repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe zu erklären, dass er für den Fall der Ausführung übernommener Leistungen von Nachunternehmern oder bei Beschäftigung von entliehenen Arbeitnehmern auch von seinen Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Tariftreueerklärung im Sinne des § 4 VGSH fordern wird.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
§ 15 VGV -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadtverkehr Rendsburg
Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen, Kleinbussen und PKW im Stadtverkehr Rendsburg. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Die Linien im Stadtverkehr Rendsburg: 1/2/3, 5/6/7, 8, 10/11/12, 14, 15, 16, 17, 19. Der Umfang beträgt ca. 1,203 Mio. Fahrplankilometer zuzüglich Linienbedarfsverkehre mit Anmeldeerfordernis in den Zeiten von freitags und samstags zwischen 21:00 Uhr und 03:00 Uhr und sonntags zwischen 21:00 Uhr und 00:00 Uhr innerhalb des Wirtschaftsraumes Rendsburg. Für den Linienverkehr Stadtverkehr Rendsburg ist der Einsatz von 12 Meter Niederflurbussen vorgesehen, für den Linienbedarfsverkehr mindestens sieben PKW oder Kleinbusse (inkl. Reserve) mit bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen. Für die Organisation, Buchung und Bearbeitung der Fahrwünsche im Linienbedarfsverkehr ist das vom Kreis zur Verfügung gestellte Hintergrundsystem (inkl. Fahrer und Kunden App) zu nutzen. Bei dem Einsatz von sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist das Saubere Fahrzeuge Beschaffungs Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge im Linienverkehr barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 2.5 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Die Fahrzeuge im Linienbedarfsverkehr müssen über eine Klimaanlage verfügen, dürfen maximal 10 Jahre alt sein und müssen nach den Anforderungen des Kreises gestaltet sein. Mindestens ein Fahrzeug im Linienbedarfsverkehr muss für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 120 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Rendsburg-Eckernförde
TED eSender: Publications Office of the European Union
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Stadtverkehr Eckernförde
Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Stadtverkehr Eckernförde. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Die Linien im Stadtverkehr Eckernförde: 1, 2, 3, 4, 7. Der Umfang beträgt ca. 0,478 Mio. Fahrplankilometer. Für den Stadtverkehr Eckernförde ist der Einsatz von 12 Meter Niederflurbussen vorgesehen. Bei dem Einsatz von sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist das Saubere Fahrzeuge Beschaffungs Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im NAH.SHDesign gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 2.5 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 120 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Rendsburg-Eckernförde
TED eSender: Publications Office of the European Union
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Rendsburg-Eckernförde
Registrierungsnummer: 0
Abteilung: Fachdienst Regionalentwicklung und Mobilität
Postanschrift: Kaiserstraße 10
Stadt: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Telefon: 043166019449
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3dbf028f-e964-4de2-a9bd-0b64c6c7588b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/10/2024 11:27:45 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 651429-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/10/2024