1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bezahlkarte
Beschreibung: Dataport führt dieses Vergabeverfahren im Auftrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen durch, welche Bedarfsträger sind. Diesem Vergabeverfahren liegt ein Beschluss der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über ein Modell für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards zugrunde, die für den Einsatz einer Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen maßgeblich sind. In dem Beschluss wurden Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie zu berücksichtigende Mindeststandards konsentiert. Die Anforderungen an die Bezahlkarte sind den Teilnahmeunterlagen zur Information als Anlage „Anforderungen an die Bezahlkarte“ beigefügt. Dieses Vergabeverfahren wird unter Berücksichtigung dieses Modells für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards durchgeführt. Die Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie die bundeseinheitlichen Mindeststandards selbst sind keine Mindestanforderungen im Sinne des Vergaberechts. Diese Anlage ist ausschließlich aus Gründen der Transparenz Teil dieser Teilnahmeunterlagen. Vorgesehen ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung einer Bezahlkarte insbesondere für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die abrufberechtigten Stellen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung sind abhängig von den haushälterischen Ermächtigungen des jeweiligen Landes. Die Auftragnehmer müssen sich bereit erklären, ihr System etwa bei Gesetzesänderungen anzupassen. Die erstmalige Kartenausgabe und Leistungserbringung müssen spätestens vier Wochen nach Abruf durch eine abrufberechtigte Stelle erfolgen. Durch den Einsatz von neutral und diskriminierungsfrei layouteten Bezahlkarten sollen bestehende Fachverfahren z. B. im Asylbewerberleistungsbereich bzw. bestehende Rechnungslegungssysteme ergänzt werden. Ziel ist u. a., die Kartenausgabe so zu gestalten, dass eine Vorhaltung von Bargeld ausgeschlossen werden kann (z. B. über Blankokarten, die bei Bedarf von der Behörde aktiviert werden können). Diese Ausschreibung zielt im ersten Schritt nicht auf zusätzliche Schnittstellen zu den in den Ländern und Kommunen eingesetzten Fachverfahren oder Rechnungslegungssystemen ab, sondern erwartet das Angebot einer Dienstleistung zur Zahlungsabwicklung über eine Bezahlkarte. Jede abrufende Stelle muss auf das System des Auftragnehmers zugreifen können, ohne dass gesonderte technische Schnittstellen nötig werden. Eine Anpassung von Fachverfahren oder eine Integration der Anwendung des Auftragnehmers in die bestehenden Systeme ist zu Vertragsbeginn nicht vorgesehen. Eine Integration in die Fachverfahren der Leistungsbehörden zur Vermeidung von doppeltem Erfassungsaufwand, muss in einem zweiten Schritt anbieterseitig über eine Standardschnittstelle möglich sein. Fortsetzung der Beschreibung im Bekanntmachungstext im Abschnitt Los Nr. 5.1.6, "Zusätzliche Informationen".
Kennung des Verfahrens: 225d52ec-0e7c-4041-bdf0-38fdf52b0e91
Interne Kennung: DP-2024000014
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66110000 Bankdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30162000 Chipkarten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte können in den Ländern Baden-Württemberg (NUTS-Code DE1), Berlin (NUTS-Code DE3), Brandenburg (NUTS-Code DE4), Bremen (NUTS-Code DE5), Hamburg (NUTS-Code DE6), Hessen (NUTS-Code DE7), Niedersachsen (NUTS-Code DE9), Nordrhein-Westfalen (NUTS-Code DEA), Rheinland-Pfalz (NUTS-Code DEB), Saarland (NUTS-Code DEC), Sachsen NUTS-Code DED), Sachsen-Anhalt (NUTS-Code DEE), Schleswig-Holstein (NUTS-Code DEF) und Thüringen (NUTS-Code DEG) liegen. Insofern steht der vorstehende Erfüllungsort DE111: Stuttgart, Stadtkreis nur stellvertretend für die möglichen Erfüllungsorte.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen: Als Höchstwert der Rahmenvereinbarung werden in diesem Vergabeverfahren 200% des Auftragswertes/Angebotspreises des bezuschlagten Angebotes festgesetzt. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (siehe Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen an die Eignung gem. Teil A - Teilnahmeunterlage, Abschnitt 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter Eignugskriterien dargestellten Bewertungskriterien und der Rangfolge, die auf Basis der erreichten Punktzahl gebildet wird (s.a. Teil A - Teilnahmeunterlage, Abschnitt 5.4.2). Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber/Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem je nach Verfahrensstand in den Abschnitten "Veröffentlichungstexte Teilnahmewettbewerb" oder "Projektinformation" der Teilnahme-/Vergabeunterlagen als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern unaufgefordert an dem genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber/Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber/Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber/Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers/Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerber-/Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bezahlkarte
Beschreibung: Dataport führt dieses Vergabeverfahren im Auftrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen durch, welche Bedarfsträger sind. Diesem Vergabeverfahren liegt ein Beschluss der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über ein Modell für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards zugrunde, die für den Einsatz einer Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen maßgeblich sind. In dem Beschluss wurden Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie zu berücksichtigende Mindeststandards konsentiert. Die Anforderungen an die Bezahlkarte sind den Teilnahmeunterlagen zur Information als Anlage „Anforderungen an die Bezahlkarte“ beigefügt. Dieses Vergabeverfahren wird unter Berücksichtigung dieses Modells für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards durchgeführt. Die Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie die bundeseinheitlichen Mindeststandards selbst sind keine Mindestanforderungen im Sinne des Vergaberechts. Diese Anlage ist ausschließlich aus Gründen der Transparenz Teil dieser Teilnahmeunterlagen. Vorgesehen ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung einer Bezahlkarte insbesondere für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die abrufberechtigten Stellen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung sind abhängig von den haushälterischen Ermächtigungen des jeweiligen Landes. Die Auftragnehmer müssen sich bereit erklären, ihr System etwa bei Gesetzesänderungen anzupassen. Die erstmalige Kartenausgabe und Leistungserbringung müssen spätestens vier Wochen nach Abruf durch eine abrufberechtigte Stelle erfolgen. Durch den Einsatz von neutral und diskriminierungsfrei layouteten Bezahlkarten sollen bestehende Fachverfahren z. B. im Asylbewerberleistungsbereich bzw. bestehende Rechnungslegungssysteme ergänzt werden. Ziel ist u. a., die Kartenausgabe so zu gestalten, dass eine Vorhaltung von Bargeld ausgeschlossen werden kann (z. B. über Blankokarten, die bei Bedarf von der Behörde aktiviert werden können). Diese Ausschreibung zielt im ersten Schritt nicht auf zusätzliche Schnittstellen zu den in den Ländern und Kommunen eingesetzten Fachverfahren oder Rechnungslegungssystemen ab, sondern erwartet das Angebot einer Dienstleistung zur Zahlungsabwicklung über eine Bezahlkarte. Jede abrufende Stelle muss auf das System des Auftragnehmers zugreifen können, ohne dass gesonderte technische Schnittstellen nötig werden. Eine Anpassung von Fachverfahren oder eine Integration der Anwendung des Auftragnehmers in die bestehenden Systeme ist zu Vertragsbeginn nicht vorgesehen. Eine Integration in die Fachverfahren der Leistungsbehörden zur Vermeidung von doppeltem Erfassungsaufwand, muss in einem zweiten Schritt anbieterseitig über eine Standardschnittstelle möglich sein. Fortsetzung der Beschreibung im Bekanntmachungstext im Abschnitt Los Nr. 5.1.6, "Zusätzliche Informationen".
Interne Kennung: 8cca61ec-5793-4dc9-95e6-d752f68f45fe
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66110000 Bankdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30162000 Chipkarten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Nachfolgend Fortsetzung des Beschreibungstextes: Die Bezahlkarte muss als physische und auch möglichst digitale, auf dem Smartphone verfügbare, guthabenbasierte Debitkarte, d. h. als Bargeldsurrogat und nicht als Kontoersatz, an die Leistungsempfänger:innen oder Verwaltungsmitarbeitende ausgegeben werden können, so dass Überziehungen per se ausgeschlossen sind. Sie muss eine Bargeldabhebung an Geldautomaten und eine bargeldlose Zahlung im Einzelhandel und im Internet ermöglichen, wobei individuelle Einschränkungsmöglichkeiten hierfür vorhanden sein müssen, insbesondere: • Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von Onlinekäufen innerhalb und außerhalb der EU und von Money Transfer Services • Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von PLZ-Gebieten (z. B. nur Inland, regionale Einschränkungen) • Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von Merchant Category Codes. • Es ist eine technische Möglichkeit anzubieten, Bargeldabhebungen auszuschließen oder in der Höhe zu begrenzen. Die bargeldlose Bezahlfunktion der Bezahlkarten muss wie bei handelsüblichen Karten ausgestaltet sein (PIN als Missbrauchs- und Diebstahlschutz). Um die Akzeptanz der Karten im Handel zu unterstützen, sind Consumer Cards anzubieten und keine Commercial Cards oder Konstrukte wie „Limited Network Exclusion“. Zur Infrastruktur der Karten ist eine breite Akzeptanz im deutschen stationären Einzelhandel sowie an Bankautomaten und im Onlinebetrieb sicherzustellen. Das Anfallen möglicher zusätzlicher Gebühren für die Nutzung der Karte durch die Leistungsberechtigten muss vermieden werden können. Sofern dennoch Gebühren durch die Nutzung der Karte durch die Leistungsberechtigten entstehen, sollen diese je nach Entscheidung der abrufenden Stelle entweder den Leistungsberechtigten oder der abrufenden Stelle in Rechnung gestellt werden können. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, an welches allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem die angebotene Bezahlkarte angebunden ist. Wenn das angeschlossene Debitzahlungssystem oder ein anderer Bestandteil der Leistungserstellungskette seinen Betrieb einstellen sollte, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich so unverzüglich an ein anderes Zahlungsverbundsystem oder die entsprechende Infrastrukturkomponente anzuschließen, dass dies vor Betriebseinstellung des Anbieters abgeschlossen ist. Eine Unterbrechung der vertragsgegenständlichen Leistung ist auszuschließen. Anzubieten ist eine Debitkarte, die über eine virtuelle IBAN verfügt, die 1:1 einem Karteninhaber zugeordnet ist. Damit wird ermöglicht, dass die Länder und Kommunen aus ihren bestehenden Anwendungen heraus auf eine IBAN anordnen können und der Betrag die Empfänger erreicht wie bei einer normalen SEPA-Überweisung für Einmalzahlungen oder wiederkehrende Zahlungen einschließlich Überweisungen, die zu einer unmittelbaren Gutschrift auf der Karte führen. Der Dienstleister muss eine Lösung für solche Ad-hoc-Überweisungen ermöglichen. Zudem soll damit sichergestellt werden, dass für abrufende Stellen der Bezahlkarte eine Option besteht, die es ermöglicht, die Karte nach Umzug des Karteninhabers oder bei Zuweisung von Asylbewerbern aus Erstaufnahmeeinrichtungen eines Landes in ein anderes Land oder in Kommunen unmittelbar weiter zu nutzen. Die Karten dürfen nur eine Kartennummer ausweisen. Die IBAN darf weder darauf noch gegenüber den Karteninhabern angegeben und bekannt gemacht werden, um Missbrauch auszuschließen. Damit wird sichergestellt, dass mit der guthabenbasierten Debitkarte mangels Kenntnis eines der IBAN zugeordneten Kontos keine Überweisungen im Inland oder ins Ausland oder von einer Karte zu einer anderen Karte möglich sind. Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass Zahlungen nur von einem zuvor durch den Auftraggeber autorisierten Konto auf die jeweiligen IBAN/Karte entgegengenommen werden. Weiterhin stellt der Auftragnehmer sicher, dass Verfügungen über den der IBAN zugeordneten Geldbetrag ausschließlich über die Bezahlkarte möglich sind. Die anzubietenden Karten müssen jederzeit gesperrt werden können. Eine Einsicht in den Guthabenstand sowie die Umsätze durch die Karteninhaber muss möglich sein. Die Einsicht in den Guthabenstand durch Berechtigte muss technisch möglich sein. In dem System des Auftragnehmers sind von diesem einheitlich in der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung weitere Felder und Funktionalitäten bei Bedarf einzubauen, in denen die Auftraggeber Daten speichern können. Schulungen, ein mehrsprachiger Support 24/7 für die Karteninhaber, mehrsprachige Kundeninformationen bzw. Kartennutzungsinformationen, Kundenbetreuung insbesondere in den Sprachen der Hauptherkunftsländer Asylsuchender, eine zielführende Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern und Leistungsbehörden sowie eine Anpassung der Dienstleistung an sich ändernde rechtliche Gegebenheiten sowie eine zentrale Benutzerverwaltung und dezentrale Rechteverwaltung werden inkludiert vorausgesetzt. Vom Auftragnehmer werden eine Zahlungsgarantie und eine Schadensabsicherung erwartet. Der Kartenherausgeber muss sich vertraglich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: secupay AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024132552
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - secupay AG
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/07/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 25/09/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer: 4
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 35f9bf21-a5aa-4a50-820f-938436957bc5
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: secupay AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: c7825697-34ea-426c-800a-639b63b18646
Postanschrift: Goethestraße 6
Stadt: Pulsnitz
Postleitzahl: 01896
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: secupayAG
Telefon: 0000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6b40d58c-0a9e-4660-887d-486af11cb949 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2024 14:39:56 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 643206-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 207/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/10/2024