Deutschland – Kugelschreiber – Neuausschreibung Werbemittel für die EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021- 2027)

636546-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Kugelschreiber – Neuausschreibung Werbemittel für die EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021- 2027)
OJ S 205/2024 21/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNeuausschreibung Werbemittel für die EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021- 2027)
BeschreibungKommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds 2021- 2027 im Freistaat Sachsen Los: Werbemittel für die EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021- 2027)
Kennung des Verfahrens46e9910c-edd4-4fbc-b5c2-3114bad81cc4
Interne Kennung13-0452/266
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30192121 Kugelschreiber
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39295200 Regenschirme, 30192130 Bleistifte
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDresden
Postleitzahl01097
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung157 371,49 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§§ 123,124 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Neuausschreibung Werbemittel für die EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021- 2027)
Beschreibung: Im neuen Förderzeitraum der Europäischen Union von 2021 bis 2027 erhält der Freistaat Sachsen rund 3,1 Mrd. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).Die Europäische Kommission und der Freistaat Sachsen legen Wert darauf, dass möglichst viele potenzielle Nutzer über die Fördermöglichkeiten informiert sind und die Erfolge und Ergebnisse der Förderung für die Bürger sichtbar gemacht werden. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, sind bei den beiden Verwaltungsbehörden für den EFRE/JTF sowie den ESF im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) auch Aufgaben zur Kommunikation angesiedelt. Werbemittel haben unterstützende Funktion für zahlreiche Kommunikationsmaßnahmen und werden beispielsweise bei Messen, Veranstaltungen und Gewinnspielen eingesetzt. Vorgesehen ist der Einsatz nachhaltiger Werbemittel im Sinne einer langen Nutzungsdauer und guter Multiplikatorwirkung. Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beinhaltet die Lieferung von Werbemitteln (Holz-Handyhalterung, Holzkugelschreiber, Lautsprecher, Shoppertasche, Einkaufswagen-Chip, Gummiball, Luftballon, Mini-Taschenschirm, Sitzkissen, Trinkflasche Edelstahl, Lunchbox Edelstahl, Tasse, Bienenhotel, Bleistift, Solar-Powerbank und Buntstifteset) einschließlich Branding und Verpackung.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30192121 Kugelschreiber
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39295200 Regenschirme, 30192130 Bleistifte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftragszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31. Dezember 2025 unabhängig vom Zeitraum der Auftragserteilung. Es besteht die Option, die Rahmenvereinbarung einmalig um zwölf Monate zu verlängern, sodass die Gesamtlaufzeit spätestens am 31. Dezember 2026 endet.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Der oben angegebene Eintrag zum Beginn der Vertragslaufzeit 15. Januar 2025 (Ende der Bindefrist) ist lediglich technisch bedingt und stellt nicht den verbindlichen Beginn der Vertragslaufzeit dar.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungErklärung zu unternehmensbezogenen Angaben, Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten, Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB i.V.m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integrationvon Ausländern im Bundesgebiet, § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei mit den Vergabegegenständen vergleichbare Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen vorzulegen. Die Aufträge, die als mit dem Auftrag vergleichbare Referenz herangezogen werden können, müssen somit die Lieferung und das individuelle Branding von Werbemitteln (Give-Aways) betreffen, erstellt für Unternehmen oder Behörden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit. Mindestens eine vorgelegte Referenz muss als Auftraggeber eine Behörde (jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt) aufweisen. Mindestens eine vorgelegte Referenz muss einen Mindestauftragswert i.H.v. 50.000 Euro brutto aufweisen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand des Preises ermittelt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/11/2024 10:10:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 351 45100889080
Internetadresse: www.smwa.sachsen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Braustraße 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung336c346b-ce54-4b0c-a066-131d073e6e03-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungVerlängerung der Angebotsfrist sowie des Termins der geplanten Angebotsöffnung. Angebotsgebotsfrist bisher: 25. Oktober 2024; 10:00 Uhr, aktualisiert:: 8. November 2024; 10:00 Uhr. geplante Angebotsöffnung bisher : 25. Oktober 2024; 10:10 Uhr, aktualisiert:: 8. November 2024; 10:10 Uhr.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85d46cae-8f7e-4928-9ccd-2104cc7ee88b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/10/2024 11:22:12 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 636546-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/10/2024

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