Deutschland – Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung – Leistungen zur Umsetzung eines Quartiersmanagements im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP)

632294-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung – Leistungen zur Umsetzung eines Quartiersmanagements im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP)
OJ S 204/2024 18/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Hohnstein
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLeistungen zur Umsetzung eines Quartiersmanagements im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP)
BeschreibungLeistungen zur Umsetzung eines Quartiersmanagements im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP)
Kennung des Verfahrens01926b2b-2775-4757-8aed-d0f3c05ac630
Interne KennungLZP2024/QM/001
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71410000 Stadtplanung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRathausstraße 10  
StadtHohnstein
Postleitzahl01848
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.270 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 39) geändert worden ist
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschriftnicht zutreffend
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann1
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Absprachen können zum Ausschluss des Angebots führen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Person, die dem Unternehmen (Bieter) zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen des folgenden Straftatbestandes und gegen den Bieter keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Person, die dem Unternehmen (Bieter) zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen des folgenden Straftatbestandes und gegen den Bieter keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Person, die dem Unternehmen (Bieter) zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen des folgenden Straftatbestandes und gegen den Bieter keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen oder § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
BetrugsbekämpfungMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Person, die dem Unternehmen (Bieter) zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen des folgenden Straftatbestandes und gegen den Bieter keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
KorruptionMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Person, die dem Unternehmen (Bieter) zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen des folgenden Straftatbestandes und gegen den Bieter keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) oder § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) oder Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Person, die dem Unternehmen (Bieter) zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen des folgenden Straftatbestandes und gegen den Bieter keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels)
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat und nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden ist.
KonkursMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer ver-gleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen hat und Auskünfte nicht zurückhält und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen 1. nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzu-lässiger Weise zu beeinflussen, 2. nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - keine Ausschlussgründe entsprechend Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Zif-fer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegen.
Entrichtung von SteuernMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeMit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
ZahlungsunfähigkeitDie Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDie Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist einzureichen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Leistungen zur Umsetzung eines Quartiersmanagements im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP)
Beschreibung: Die Stadt Hohnstein wurde mit dem Fördergebiet “Burgareal und historische Altstadt“ per Bescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) 2021 in das Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP) aufgenommen. Die zukünftige Auftragnehmerin soll Leistungen zur Umsetzung eines Quartiersmanagements ab dem Jahr 2025 erbringen. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis vorerst 2030 vorgesehen. Aktuell ist ein Quartiersmanagement als Dienstleistungsauftrag bis zum 31.12.2024 beauftragt. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen zur Umsetzung eines Quartiersmanagements für die Stadt Hohnstein im Fördergebiet „Burgareal und historische Altstadt“ im Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem Verfahrensleitfaden als Anlage 2 beigefügt. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2025 mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertrags-partner vorzeitig gekündigt wird. Eine Verlängerung kann maximal bis zum voraussichtlichen geplanten Ende des Durchführungszeitraumes des zu Grunde liegenden Förderverfahrens erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach jeweiligem Jahresablauf besteht nicht. Leistungsbeschreibung 1. Quartiersmanagement 1.1 Organisation nichtinvestiver Aktivitäten • Abstimmung von Zielen sowie Strategie- und Konzeptentwicklung mit der Stadt • Erstellung von Zeit-, Finanzierungs- und Maßnahmeplänen für die verschiedenen Aufgabenbereiche im nicht-investiven Bereich • Initiierung und inhaltliche Durchführung von Projekten zur Altstadtbelebung • Fachliche Begleitung der langjährigen Baumaßnahme „Sanierung der Burg Hohnstein inkl. Burggarten“ zum Zwecke der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung • Durchführung von baustellenbegleitenden Aktionen, Informationsveranstaltungen, etc. sowie Bespielung von Altstadt, Burg und Burggarten während und nach den Baumaßnahmen, vorrangig unter Einbindung von Partner/Initiativen/Vereinen/etc. • Dokumentation aller Vorgänge, die das Quartiersmanagement betreffen • Mitwirkung bei der Programmevaluation 1.2 Etablierung und Umsetzung Quartiersmanagement • Sicherstellung einer erforderlichen Vor-Ort-Präsenz eines Quartiersmanagers/einer Quartiersmanagerin im Umfang von 20 Wochenarbeitsstunden im Fördergebiet. Im Honorarsatz „Quartiersmanagement“ sind u. a. die Personalkosten für eine 50%-Stelle mit einem Arbeitsumfang von 20 Wochenstunden mindestens auf Basis einer der TVöD-10-vergleichbaren Eingruppierung (Stufe 3 inkl. Sonderzahlung) enthalten. An diesem Stunden- und Tarifvolumen muss sich die Honorarkalkulation orientieren. (nicht enthalten ist die Anmietung eines Vor-Ort-Büros sowie dessen Möblierung und IT-Ausstattung) • Nutzung eines Vor-Ort-Büros im Fördergebiet mit ausreichend großen Räumlichkeiten für einen Arbeitsplatz als Standort für das Quartiersmanagement (bereitgestellt durch die Stadt) • Durchführung von Sprechstunden bzw. individuellen Vor-Ort-Terminen • Aktive Teilnahme an Aktivitäten/Veranstaltungen im Fördergebiet sowie an Sitzun-gen von Vereinen/Institutionen/Akteuren • Initiierung und Bewirtschaftung eines möglichen Verfügungsfonds inkl. Abrechnung (Hilfestellung bei der Erstellung von Verfügungsfondsanträgen und Verwendungs-nachweisen, Prüfung von Antragsunterlagen, Abstimmung der Vergabe von Zuwen-dungen mit dem Verfügungsfondsgremium, Erstellung von Vorhabenssteckbriefen) • Aktivierung von lokalen Akteuren und privatem Kapital (Suche von Sponsoren) und intensives Einbeziehen der vor Ort am Prozess Beteiligten • Aktivierung von Vereinen und Institutionen zum Engagement im Fördergebiet • Beratung/Koordinierung von Aktionen aus Händlerschaft und Gastronomie zur Alt-stadtbelebung, Kundengewinnung und Tourismus-/Wirtschaftsförderung • Gewährleistung einer regelmäßigen Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen z. B. durch Ein- bzw. Anbindung an bestehende Formate (Websites, Presse), Information städtischer Gremien, Durchführung von Bürgerbeteiligung und -mitwirkung 2. Fallweise Leistung: Ausstattung des Quartiersmanagements mit IT-Hard- und Software • Ausstattung eines Vor-Ort-Büros mit der für die Auftragserbringung notwendigen IT-Hard- und Software (Laptop, Maus, Docking Station, Bildschirm, Drucker/Scanner-Einheit und Netzwerk-Anbindung an Auftragnehmerin) über die Vertragslaufzeit (als einmaliger Honorarsatz)
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71410000 Stadtplanung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2025 mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner vorzeitig gekündigt wird. Eine Verlängerung kann maximal bis zum voraussichtlichen geplanten Ende des Durchführungszeitraumes des zu Grunde liegenden Förderverfahrens erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach jeweiligem Jahresablauf besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausstraße 10  
Stadt: Hohnstein
Postleitzahl: 01848
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
Laufzeit6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2025 mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner vorzeitig gekündigt wird. Eine Verlängerung kann maximal bis zum voraussichtlichen geplanten Ende des Durchführungszeitraumes des zu Grunde liegenden Förderverfahrens erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach jeweiligem Jahresablauf besteht nicht.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.270 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDie Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschä-den oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungNachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder eines in Regelungstiefe und -breite vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems Bietergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bieterge-meinschaften zusammenschließen. Bietergemeinschaften stehen Einzelbewer-bern gleich. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzu-weisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Eignungsnachweise sind dem Angebotsformular (Anlage 1) zu entnehmen. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft zudem eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Einen Vordruck für die Erklärung einer Bietergemeinschaft ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Anlage 1). Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Ist ein Unternehmen – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Angeboten beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/ Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen. Eignungsleihe: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Ist ein Unternehmen – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Angeboten beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/ Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen. Nachunternehmer: Im Angebot ist weiter zu erklären, ob der Bieter sämtliche Leistungen selbst er-bringen oder Teilleistungen an andere Unternehmen („Nachunternehmer“) ver-geben will. Auf Verlangen sind die jeweiligen Unternehmen der Vergabestelle im Rahmen der Angebotsbewertung zu benennen. Ein Wechsel von Nachunternehmern bzw. die erstmalige Einbindung von Nach-unternehmern nach Vertragsabschluss ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftragsgebers zulässig.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung- Referenz über vergleichbare Leistungen: Nachweis von Erfahrungen im Bereich Quartiersmanagement im Rahmen von Städtebaufördermaßnahmen im Freistaat Sachsen. Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von vier Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Umsetzung eines mindestens 20 Wochenarbeitsstunden umfassenden Quartiersmanagements im Rahmen von Städtebaufördermaßnahmen im Freistaat Sachsen, davon mindestens zwei Referenzen, bei denen die Umsetzung eines Quartiersmanagements mit einer/m Quartiersmanager/in mit Bürositz im Fördergebiet kombiniert wird bzw. wurde. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31.12.2020 abgeschlossen worden sein. Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten: - Angaben zum Auftraggeber - Umfang der Leistungserbringung - Zeitraum der Leistungserbringung - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild - sofern vorhanden: Darstellung der qualitativen und termingetreuen Erbringung von Leistungen des Quartiersmanagements, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die qualitative und termingetreue Erbringung der Leistungen des Quartiers-managements kurzfristig bestätigen kann. Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. - Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Es gilt folgende Mindestforderung: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 500.000 Euro netto betragen. - Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Es gilt folgende Mindestforderung: Die durchschnittliche Beschäftigungszahl der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 5 Mitarbeiter betragen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Bewertung des Kriteriums Preis: Der Angebotspreis berechnet sich als Summe des im Preisblatt (Anlage 3) unter der Ziffer 2 angegebenen Einzelhonorars addiert mit der dreifachen Summe des im Preisblatt (Anlage 3) unter der Ziffer 1 angegebenen jährlichen Honorarsatzes. In die Wertung geht das Kriterium „Preis“ mit maximal 24 Wertungspunkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung der Angebotspreisbewertung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,0 %) ein. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,5-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Bewertung des Kriteriums Konzeptbeschreibung Umsetzung und Vorgehensweise: Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Konzeptbeschreibung Umsetzung und Vorgehensweise“. Der Bieter hat eine Konzeptbeschreibung vorzulegen, die die beabsichtigte Vorgehensweise des Quartiersmanagements in Bezug auf die Abläufe, das Termincontrolling, die Erreichbarkeit vor Ort sowie die Kommunikation und das Berichtswesen umfasst. Die Bewertung der Konzeptbeschreibung erfolgt in Bezug auf die Beantwortung folgender Fragen: - Wie erfolgt die Anwendung von Maßnahmen und Erfahrungen zur Absicherung eines reibungslosen Projektablaufs und welche Methoden und Maßnahmen werden angewendet? - Wie erfolgt eine termintreue Leistungserbringung? - Wie ist geplante Erreichbarkeit des Quartiersmanagers bzw. der Quartiersmanagerin sowie des Projektleiters bzw. der Projektleiterin vor Ort vorgesehen? - Wie erfolgt die Etablierung und Umsetzung des Quartiersmanagements und wie ist die Einbindung des Quartiersmanagers/der Quartiersmanagerin in das Projektteam geplant? - Welche Maßnahmen sind zur Kommunikation und zum Berichtswesen vorgesehen? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Bewertung erfolgt auf Basis der eingereichten Konzeptbeschreibung. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48 Wertungspunkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung der Bewertung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung durch das Wertungsgremium erfolgt durch Punktevergabe wie folgt: 12 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Der aufgezeigte Umsetzungs- und Lösungsansatz ist für alle Punkte sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt, der aufgezeigte Umsetzungs- und Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6 Punkte (50 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Umsetzungs- und Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Umsetzungs- und Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0 Punkte (0 %): Kein Konzept vorgelegt.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Bewertung des Kriteriums Personalkonzept: Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Personalkonzept“. Der Bieter hat eine Konzeptbeschreibung vorzulegen, die die Darstellung eines Organigramms und die Aufgabenverteilung im Projektteam darstellt. Des Weiteren ist die beabsichtigte Vorgehensweise in Bezug auf die Besetzung und Umsetzung des Quartiersmanagements darzustellen. Auch soll auf die Aufgabenverteilung im Projektteam sowie das Personalkonzept im Projektverlauf eingegangen werden. Die Bewertung der Konzeptbeschreibung erfolgt in Bezug auf die Beantwortung folgender Fragen: - Welches nachvollziehbare und dauerhafte Personalkonzept ist für Projektlaufzeit vorgesehen? - Welche für die Leistungserbringung erforderlichen Projektteam-Mitglieder werden dem Projekt zugeordnet und wie findet die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung statt? Wie wird die Vertretung im Krankheitsfall abgesichert? - Welche Vorgehensweise ist für die örtliche Besetzung der Quartiersmanagement-Stelle laut Leistungsbeschreibung vorgesehen? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung des Personalkonzepts gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Bewertung erfolgt auf Basis der eingereichten Konzeptbeschreibung. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48 Wertungspunkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung der Bewertung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastel-len gerundet. Die Bewertung durch das Wertungsgremium erfolgt durch Punktevergabe wie folgt: 12 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Der aufgezeigte Umsetzungs- und Lösungsansatz ist für alle Punkte sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt, der aufgezeigte Umsetzungs- und Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6 Punkte (50 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Umsetzungs- und Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Umsetzungs- und Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0 Punkte (0 %): Kein Konzept vorgelegt.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/11/2024 13:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen (vgl. § 56 VgV). Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/11/2024 13:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformUnternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Bietergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Eignungsnachweise sind dem Angebotsformular (Anlage 1) zu entnehmen. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft zudem eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Einen Vordruck für die Erklärung einer Bietergemeinschaft ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Anlage 1).
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) der Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon +49 341 977 3800 E-Mail post@lds.sachsen.de Internet http://www.lds.sachsen.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Hohnstein
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Hohnstein
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Hohnstein
Registrierungsnummer: 14628190-SV01-61
Postanschrift: Rathausstraße 10  
Stadt: Hohnstein
Postleitzahl: 01848
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadtverwaltung Hohnstein
Telefon: +49 35975-868-0
Fax: +49 35975-868-10
Internetadresse: https://www.hohnstein.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 977 3800
Fax: +49 341 977 1049
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 01926b2c-e1a3-4494-b1c3-d6979c670565 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/10/2024 12:18:46 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 632294-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 204/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/10/2024

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