1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
Beschreibung: Die Beschaffung umfasst die Erweiterung des bestehenden Nexus-Systems. Die Erweiterung dient der Modernisierung / Digitalisierung und Automatisierung der Pathologie, um den steigenden Anforderungen durch anwachsende Krebsfälle und Fachkräftemangel gerecht zu werden. Beschafft werden: 1 Stück Histojet One Kassetten-Laserdrucker, 16 Stück Nexus Objektträgerdrucker ESPO, 1 Stück NEXUS/PAT Spracherkennung sowie jeweils eine Lizenz für Labormanagement und Prozesssteuerung
Kennung des Verfahrens: 22ce740d-f35f-4311-87bf-480fe778c7d9
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
Beschreibung: Beschaffung einer Erweiterung des Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
Interne Kennung: Erweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 GWB (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung). Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Leistung aufgrund der unter Punkt 6 "Ergebnisse" / "Begründung der Direktvergabe" dargestellten Gründe nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und deshalb die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem in dieser Bekanntmachung benannten Unternehmen abzuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht vor Ablauf dieser Wartefrist. Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) § 135 Abs. 1 GWB sieht vor, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam ist, wenn der öffentliche Auftraggeber (Nr. 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (Nr. 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Absatz 1 Nr. 2 tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 nicht ein, wenn (Nr. 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (Nr. 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), und (Nr. 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen den beabsichtigten Vertragsschluss / die Auftragserteilung wendet, muss insofern innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB gilt (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB); interessierte Unternehmen, die in der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt haben, trifft keine Rügeobliegenheit i.S.d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 - 3 GWB. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 07.10.2024)).
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Produkt "Nexus Histojet Labordrucker" als Erweiterung zum bestehenden Nexus-Laborsystem inkl. Software des Unternehmens „Nexus / Digital Patholgy GmbH“ in Betracht. Diese Erweiterung des Gesamtsystems kann nur durch den Hersteller des bisherigen Systems erfolgen. Die erweiternden Komponenten kann nur der Hersteller bereitstellen. Etwaige funktional gleichwertige Ersatzlösungen existieren nicht. Dies aus den im Folgenden aufgeführten Gründen: Neue Softwareelemente und zusätzliche Hardwarekomponenten werden bei laufendem Betrieb in das bestehende System integriert, ohne dass es zu einem Ausfall des Routinebetriebs kommen darf. Damit ergibt sich im Anschluss ein erweitertes Gesamtsystem, worüber die Gesamtverantwortung für Verfügbarkeit, Befundrelevanz und Funktionalität aller Komponenten miteinander der Hersteller trägt. Das wäre mit einem alternativen Anbieter nicht gegeben. Ziel und geplanter Einsatz dieser neuen Software- und Hardwareerweiterung des Nexus-Systems in der Pathologie ist es, die Pathologie auf einen zeitgemäßen technischen Stand zu bringen, damit eine Digitalisierung und Automatisierung der Pathologie in den ersten Schritten erfolgen kann. Zudem soll ein erstes Fundament gelegt werden, für die Integration von auf Künstlicher Intelligenz (Kl)-basierenden Assistenzwerkzeugen für Pathologen. Hinsichtlich der geplanten Verwendung der Künstlichen Intelligenz (KI) sei das Folgende erwähnt: • Das Institut ist ein universitäres Referenzzentren für die Austestung von auf KI basierenden Assistenzsystem für die histopathologische Befundung. Dieses sogenannte EMPAIA-Projekt wird auch weiterhin am Institut fortgesetzt. • Nexus und die EMPAIA-Initiative haben dabei eine Schnittstelle geschaffen, damit über die EMPAIA-Plattform verschiedene KI-Assistenzsoftwares angeboten werden können und damit für das Universitätsklinikum Dresden über das Nexus-LIS sehr leicht zugänglich werden. Kein anderer Anbieter weist diese Schnittstelle aktuell auf. Es ist beabsichtigt, KIs auch über EMPAIA zu verwenden und mittelfristig in den Routinebetrieb zu integrieren. Sonstige Anbieter stehen derzeit nicht in realistischen Zeiträumen dafür zur Verfügung. Es ist somit vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet und ermöglicht ausschließlich die Beschaffung der Erweiterung des bestehenden Nexus-Laborsystem inkl. Software einen anforderungsgerechten Einsatz beim Auftraggeber (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: NEXUS / DIGITAL PATHOLOGY GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Erweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Erweiterung Nexus-System (Software und Hardware) im Institut für Pathologie
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/09/2024
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NEXUS / DIGITAL PATHOLOGY GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE121534341
Stadt: Donaueschingen
Postleitzahl: 78166
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: 0771229600
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
Telefon: +49 351 4582908
Fax: +49 351 4588883509
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d62ad912-b5f0-4ac0-94c0-b21b5c7985d3 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 603980-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/10/2024