2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223810 Fertigkonstruktionen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schönkirchen
Postleitzahl: 24232
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Amt Schrevenborn plant für die Gemeinde Schönkirchen die Sanierung des Schulzentrums Im Augustental in Schönkirchen. Für die Teilauslagerung der Klassenräume im 2. Bauabschnitt werden nördlich der Sporthalle auf dem Parkplatz der Schule 16 Klassenzimmer in Containerbauweise benötigt. Die Vertragsleistung beinhaltet die Errichtung von mobilen Gebäuden aus Containern für die Schulnutzung durch die Gemeinde. Elektrisch beheizbar, wärmegedämmt, Einzelcontainerlängen bis 6 m, Einzelcontainer-Breite bis 3,0 m, Standplatz auf vorhandenem tragfähigen ebenen Untergrund. Erfasst ist auch der Abbau nach voraussichtlich zweijähriger Standzeit. Die Container verbleiben im Eigentum der Gemeinde. Durch die Vorinformation mit der Nummer 484262-2024 wurde die Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens bereits angekündigt und die Angebotsfrist dadurch entsprechend verkürzt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB.
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.