2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hainichener Straße 4-6
Stadt: Mittweida
Postleitzahl: 09648
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot ist ein Abbruchkonzept zu der vom Auftragnehmer vorgesehenen Abbruchtechnologie vorzulegen, mit dem nachzuweisen ist, dass die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und insbesondere der Statik eingehalten werden. Angebote deren Abbruchkonzepte Abweichungen oder die Nichteinhaltung der Anforderungen erkennen lassen, werden ausgeschlossen (§ 16 EU Nr. 2 i. V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A). Um die Ausschreibungskonformität des Angebotes beurteilen zu können, müssen im Abbruchkonzept mindestens Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein: - Erläuterung der Abbruchtechnologie und wie mit dieser alle Forderungen gem. FLB und Anlagen eingehalten werden - Bauzeitenplan zum Abbruchkonzept - Auflistung aller zum Abbruch eingesetzten Baumaschinen, Werkzeuge sowie Transport- und Hilfsmittel - Nachweis der Aufstell- und Bewegungsflächen für Baumaschinen, Transport- und Hilfsmittel auf der Grundlage des Baustelleneinrichtungsplanes - Offenlegung des Personaleinsatzes, Nachweis der Qualifikation des Personals hinsichtlich des Abbruches von Schadstoffen - Darstellung der Maßnahmen zum Erschütterungsschutz - Darstellung der Maßnahmen zum Lärm- und Staubschutz, z.B. Dauerberegnung Das Abbruchkonzept ist integraler Bestandteil des Angebotes. Es wird im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil und ist dementsprechend umzusetzen. Es ist vorgesehen, im Anschluss an die Submission Präsentationstermine durchzuführen, in welchen die Bieter Gelegenheit erhalten, ihr Konzept zu erläutern und Fragen zu beantworten. Grundlage der Bewertung der Angebotskonformität ist das schriftlich eingereichte Konzept. Änderungen oder Ergänzungen des eingereichten Abbruchkonzeptes in den Präsentationsterminen sind unzulässig und werden im Hinblick auf das im offenen Verfahren geltende Verhandlungsverbot (§ 15 EU Abs. 3 VOB/A) in der Bewertung nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen nur mit denjenigen Bietern durchzuführen, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Die Präsentationen der Abbruchkonzepte werden voraussichtlich in der 45. Kalenderwoche 2024 stattfinden. Änderungen im Zeitplan behält sich der Auftraggeber vor. Die genauen Termine für ihre Präsentationen werden den Bietern nach Submission mitgeteilt. - Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Russland Sanktionen" vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, so ist das Formblatt auch für jedes dieser anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf Angebote von Bietern, die einen Bezug zu Russland im Sinne der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) haben, wird wegen des gem. Art. 5k der Sanktions-VO geltenden Zuschlagsverbotes der Zuschlag nicht erteilt. - Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte / Informationen sind bis spätestens 24.10.2024 über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gem. §6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gem. §6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gem. §6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Betrugsbekämpfung: gem. §6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 4 u. Nr. 5, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Korruption: gem. §6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gem. §6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
Entrichtung von Steuern: gem. §6e EU VOB/A Abs. 4, Abs. 5
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: gem. §6e EU VOB/A Abs. 4, Abs. 5
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1
Zahlungsunfähigkeit: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2
Konkurs: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 3
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 4
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 5
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 6
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 7
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 8 u. Nr. 9
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gem. §6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1