2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schleswig-Holstein
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24106
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Betrugsbekämpfung: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Entrichtung von Steuern: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Zahlungsunfähigkeit: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.