5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24111600 Wasserstoff
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Los 4 beinhaltet den optionalen Rohrvortrieb einer H2-Leitung mittels Produktrohrpressung und die Verlegung einer H2-Leitung DN400 auf einer Länge von ca. 30m. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der optionalen Leistung besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote; 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen; 6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Sonderbauwerke Los 1/2/3/4/5“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 14. Oktober 2024 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer; 17. Die Auftraggeberin behält sich vor auch ohne Verhandlung den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen; 18. Die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase bleibt vorbehalten. 19. Objektive Kriterien für die Auwahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (Auswahlkriterien) I. Qualifikation des Projektteams (30 Punke) 1) Berufserfahrung des Bauleiters (10 Punkte) 2) Berufserfahrung des Poliers (10 Punkte) 3) Berufserfahrung des Schweißfachingenieurs (10 Punkte) II. Referenzen (80 Punkte) 1) Anzahl unterschiedlicher vergleichbarer Referenzprojekte mit bestimmten Anforderungen (10 Punkte) 2) Referenz 1 vergleichbares Projekt Rohrleitungsbau Fernwärme innerhalb der 8 letzen Jahre (10 Punkte) 3) Referenz 2 vergleichbares Projekt Spezialtiefbau innerhalb der letzten 3 Jahre (20 Punkte) 4) Referenz 3 vergleichbares Projekt Vortriebsverfahren (bemanntes Teilschnittverfahren) innerhalb der letzten 5 Jahre ( 20 Punkte) 5) Referenz 4 vergleichbares Projekt Vortiebsverfahren Horizontales Pressbohrverfahren (bemanntes Teilschnittverfahren) innerhalb der letzten 5 Jahre (20 Punkte). 20. Sofern ein Bieter für mehrere Lose ein Angebot einreicht, kann er einen Rabatt für den Fall anbieten, dass ihm der Zuschlag auf zwei, drei, vier oder fünf Lose erteilt wird („Kopplungsrabatt“).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen: 4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder); 5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Nachweis des Versicherungsschutzes, der sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt: 3.1 Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den (Mindest-) Deckungssummen in Höhe von 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Umwelt-, Sach- und Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert p.a.). 3.2. Umweltschadensversicherung (mit industriell üblichen Standards) mit einer (Mindest-) Deckungssumme in Höhe von 5 Mio. € je Fall für Umweltschäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Geforderte Mindeststandards: zu 1. Gesamtumsatz: Im weiteren Verfahren werden nur diejenigen Bewerber berücksichtigt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Nettogesamtumsatz von mindestens 1,5 Mio. € (je Geschäftsjahr) erzielt haben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Tabellarische Aufstellung der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Fertigstellung von Herstellung und Inbetriebnahme; 2. Namentliche Benennung und Organigramm des/ der für die Auftragsausführung vorgesehenen Bauleiters inklusive Lebenslauf nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnisse, sowie Vorlage von mind. einer persönlichen Referenz; 3. Namentliche Benennung und Organigramm des/ der für die Auftragsausführung vorgesehenen Bauleiters Wasserstoff inklusive Lebenslauf nebst Angaben zur beruflichen Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnisse, sowie Vorlage von mind. einer persönlichen Referenz; 4. Namentliche Benennung und Organigramm des/ der für die Auftragsausführung vorgesehenen Schweißfachingenieurs inklusive Lebenslauf nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnisse, sowie Vorlage von mind. einer persönlichen Referenz; 5. Namentliche Benennung und Organigramm des/ der für die Auftragsausführung vorgesehenen Poliers inklusive Lebenslauf nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnisse; 6. Namentliche Benennung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Schweißaufsicht nebst Vorlage eines gültigen Zertifikats zum Schweißfachingenieur gemäß der Norm DIN EN ISO 14731 in Verbindung mit DIN SPEC 35236; 7. Namentliche Benennung der für die Auftragsausführung vorgesehenen stellvertretenden Schweißaufsicht nebst Vorlage eines gültigen Zertifikats zum Schweiß-fachingenieur gemäß der Norm DIN EN ISO 14731 in Verbindung mit DIN SPEC 35236; 8. Nachweis (Zertifikat) eines in der EU akkreditierten Unternehmens über die Einrichtung eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig; 9. Nachweis (Zertifikat) eines in der EU akkreditierten Unternehmens über die Einrichtung eines anerkannten Umweltmanagementsystems entsprechend der Norm ISO 14001 oder EMAS Umweltmanagement oder gleichwertig; 10. Eigenerklärung über das Vorhandensein von Zertifizierungen des Unternehmens und ggf. Vorlage eines entsprechenden Nachweises zu folgenden Zertifizierungssystemen: Zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach AMS BAU, SCC, SCP, OS-HAS 18001 oder DIN ISO 45001 oder gleichwertig; 11. Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens als Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Vorlage eines gültigen, durch eine anerkannte SVO oder GÜG gemäß §§ 52 und 57 AwSV, ausgestellten Zertifikats oder gleichwertig; 12. Nachweis der Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301 G/W1 (Qualifikationskriterien für Rohrleitungsbauunternehmen) durch Vorlage eines gültigen Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens oder gleichwertig; 13. Nachweis der Zertifizierung nach AGFW-Arbeitsblatt FW 601: „FW1 st“ durch Vorlage eines gültigen Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens oder gleichwertig; 14. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts und der Kommunikation in deutscher Sprache; 15. Eigenerklärung über die elektronische Angebotsbearbeitung mit GAEB XML 16. Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken; 17. Fachkundenachweis/ Zertifikat für Betonarbeiten der Überwachungsklasse 2 entsprechend der Norm DIN 1045-3 oder gleichwertig; 18. Bescheinigung über die Herstellerqualifikation Stahlbau entsprechend der Norm DIN 18800-7 bzw. DIN EN 1090-EXC2-C oder gleichwertig; 19. Nachweis der Zertifizierung eines anerkannten HS- Managementsystem (SCC bzw. VCA oder DIN EN ISO 45001) eines in der EU akkreditierten Unternehmens oder gleichwertig; 20. Nachweis der Zertifizierung nach AD 2000 Merkblatt HPO-Fertigung von Druckgeräten nach 2014/68/EU oder DIN EN ISO 3834-2 (Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen), mind. Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen durch Vorlage des gültigen Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens oder gleichwertig.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Da durch die technischen Bedingungen der Vergabeplattform die Anzahl an Zeichen begrenzt werden, werden hier die geforderte Mindeststandards zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dargestellt": Geforderte Mindeststandards: zu 1. Unternehmensreferenzen: a) mindestens 1 Referenzprojekt Spezialtiefbau (Spundwand), welches folgende Anforderung erfüllt: Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist), b) mindestens 1 Referenzprojekt Rohrvortriebsverfahren, welches folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: bemanntes Teilschnittverfahren, Nennweite ≥ DN 800 und Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist), c) mindestens 2 Referenzprojekte Fernwärmebau inklusive Tiefbau, welche folgende Anforderungen kumulativ erfüllen: Nennweite ≥ DN 300, Druckstufe ≥ PN 16 und Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 8 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist), d) mindestens 1 Referenzprojekt Rohrvortriebsverfahren, welches folgende Anforderungen kumultiv erfüllt: Nennweite ≥ DN 400 und Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist) und e) mindestens 1 Referenzprojekt Gasleitungsbau, welches folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: ≥ DN 400, ≥ DP 63 und Fertigstellung und Inbetriebnahme innerhalb der letzten 8 Jahre (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). Geforderte Mindeststandards zu 2. Bauleiter: a) Der Bauleiter hat einen Studiennachweis eines (Fach-)Hochschulstudiums im Bauwesen, Maschinenbau, Versorgungstechnik, Verfahrenstechnik, Schiffbau oder eines vergleichbaren Studiums zu erbringen. b) Er hat einen Nachweis seiner Berufserfahrung in vergleichbarer Funktion als Projektleiter/Bauleiter im Bereich Tief- und Rohrbau bei der Errichtung und Instandsetzung von Rohrleitungen im Geltungsbereich der Regelwerke TRFL, DVGW und AGFW von insgesamt mindestens 5 Jahren zu erbringen. c) Der Bauleiter hat mindestens eine persönliche Referenz aus dem Bereich Tief- und Rohrbau einer erdverlegten Fernwärmeleitung vorzulegen, welche folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: mind. 0,5 km Länge, Nennweite ≥ DN 300, Druckstufe ≥ PN 16 und Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). Hinweis: Personalunion zwischen Bauleiter, Bauleiter Wasserstoff und Schweißfachingenieur ist möglich. Geforderte Mindeststandards zu 3. Bauleiter Wasserstoff: a) Der Bauleiter Wasserstoff hat mindestens eine persönliche Referenz aus dem Bereich Tief- und Rohrbau einer erdverlegten Gashochdruckleitung gemäß § 3 GasHDrLtgV vorzulegen, welche folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: Nennweite ≥ DN 300, Druckstufe ≥ DP 16 und Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). Hinweis: Personalunion zwischen Bauleiter, Bauleiter Wasserstoff und Schweißfachingenieur ist möglich. Geforderte Mindeststandards zu 4. Schweißfachingenieurs: a.) Der Schweißfachingenieur hat einen Studiennachweis eines (Fach-)Hochschulstudiums im Bauwesen, Maschinenbau, Versorgungstechnik, Verfahrenstechnik, Schiffbau oder eines vergleichbaren Studiums zu erbringen. b) Er hat einen Nachweis seiner Berufserfahrung in vergleichbarer Funktion als Schweißfachingenieur im Bereich Tief- und Rohrbau bei der Errichtung und Instandsetzung von Rohrleitungen im Geltungsbereich der Regelwerke TRFL, DVGW und AGFW von insgesamt mindestens 5 Jahren zu erbringen. c) Der Schweißfachingenieur hat mindestens eine persönliche Referenz aus dem Bereich Rohrbau einer erdverlegten Fernwärmeleitung/ Stahl-Medienleitung, welche folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: Nennweite ≥ DN 500, Druckstufe ≥ PN 16 und Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). Hinweis: Eine Personalunion zwischen Bauleiter, Bauleiter Wasserstoff und Schweißfachingenieur ist möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
Finanzielle Vereinbarung: -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Netz Leipzig GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)