Deutschland – Beratungsdienste – Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein

572253-2024 - Ergebnis
Deutschland – Beratungsdienste – Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein
OJ S 186/2024 24/09/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDurchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein
BeschreibungDas Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein vergeben. Gem. § 185 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) i. V. m. § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Ziele ist die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen in Inklusionsbetrieben nach § 215 ff. SGB IX. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Abs. 2 SGB IX geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Förderung als Inklusionsbetrieb setzt voraus, dass mindestens 30 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen sollte in der Regel 50 % nicht überschreiten. Für eine Förderung müssen in Schleswig-Holstein mindestens fünf Personen der Zielgruppe beschäftigt werden. Inklusionsbetriebe unterliegen einer mehrdimensionalen Erwartungshaltung. Gefragt sind sowohl wirtschaftliche Effektivität und gesellschaftliche Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur. Gängige Kennzahlensysteme greifen hier zu kurz bzw. bilden die Leistungen der Inklusionsbetriebe nur unzureichend ab. Das Integrationsamt Schleswig-Holstein hat die ausgeschriebene Leistung zunächst in der Form eines Projektes erprobt. Im Rahmen des Modellprojektes wurde die Jahresabschlüsse der geförderten Inklusionsbetriebe analysiert. Es wurden betriebsbezogene Einzelberichte über die wirtschaftliche, personelle und inklusive Situation der Betriebe erstellt. Aufgrund der Erstellung der Einzelberichte entfällt für die Inklusionsbetriebe das jährliche Berichtswesen an das Integrationsamt. Die Projektdauer hat gezeigt, dass eine betriebswirtschaftliche und fachliche begleitende Beratung zum Erfolg der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen und dem Erhalt der Arbeitsplätze beiträgt. Das Projekt läuft zum 31.12.2024 aus. Eine Fortführung ist geplant. Aufgrund des förmlichen Vergaberechts muss die Fortführung des Projektes ausgeschrieben werden. Ziel dieses Projektes soll es auch weiterhin sein, einen laufenden Überblick / Einblick über die bestehenden Inklusionsbetriebe aus betriebswirtschaftlicher, aber auch aus fachlich / sozialer Sicht hinsichtlich ihrer Inklusionsleistung zu bekommen. Das bisher entwickelte Monitoringsystem soll ohne Informationsverlust fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Dieses soll die betriebswirtschaftliche Situation und die jeweiligen inklusiven Personalkonzepte abbilden und bewerten. Darüber hinaus soll die Verlängerung der betriebswirtschaftlichen und fachlichen begleitenden Beratung die Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der seit 4 Jahren anhaltenden Wirtschaftskrisen (Corona, Ukraine, Inflation und Personalmangel) und der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen. Es sollen die bestehenden Inklusionsbetriebe, aber auch ggf. Neugründungen sowie auch das Integrationsamt selbst in fachlichen und wirtschaftlichen Fragen unterstützt werden.
Kennung des Verfahrens5608e02c-9a8f-4543-a58e-436bdbc64254
Interne KennungZV-L8-24-1129000-412.06
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312320 Beratungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24143
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt). 2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung). 3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein
Beschreibung: Das Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein vergeben. Gem. § 185 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) i. V. m. § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Ziele ist die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen in Inklusionsbetrieben nach § 215 ff. SGB IX. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Abs. 2 SGB IX geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Förderung als Inklusionsbetrieb setzt voraus, dass mindestens 30 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen sollte in der Regel 50 % nicht überschreiten. Für eine Förderung müssen in Schleswig-Holstein mindestens fünf Personen der Zielgruppe beschäftigt werden. Inklusionsbetriebe unterliegen einer mehrdimensionalen Erwartungshaltung. Gefragt sind sowohl wirtschaftliche Effektivität und gesellschaftliche Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur. Gängige Kennzahlensysteme greifen hier zu kurz bzw. bilden die Leistungen der Inklusionsbetriebe nur unzureichend ab. Das Integrationsamt Schleswig-Holstein hat die ausgeschriebene Leistung zunächst in der Form eines Projektes erprobt. Im Rahmen des Modellprojektes wurde die Jahresabschlüsse der geförderten Inklusionsbetriebe analysiert. Es wurden betriebsbezogene Einzelberichte über die wirtschaftliche, personelle und inklusive Situation der Betriebe erstellt. Aufgrund der Erstellung der Einzelberichte entfällt für die Inklusionsbetriebe das jährliche Berichtswesen an das Integrationsamt. Die Projektdauer hat gezeigt, dass eine betriebswirtschaftliche und fachliche begleitende Beratung zum Erfolg der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen und dem Erhalt der Arbeitsplätze beiträgt. Das Projekt läuft zum 31.12.2024 aus. Eine Fortführung ist geplant. Aufgrund des förmlichen Vergaberechts muss die Fortführung des Projektes ausgeschrieben werden. Ziel dieses Projektes soll es auch weiterhin sein, einen laufenden Überblick / Einblick über die bestehenden Inklusionsbetriebe aus betriebswirtschaftlicher, aber auch aus fachlich / sozialer Sicht hinsichtlich ihrer Inklusionsleistung zu bekommen. Das bisher entwickelte Monitoringsystem soll ohne Informationsverlust fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Dieses soll die betriebswirtschaftliche Situation und die jeweiligen inklusiven Personalkonzepte abbilden und bewerten. Darüber hinaus soll die Verlängerung der betriebswirtschaftlichen und fachlichen begleitenden Beratung die Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der seit 4 Jahren anhaltenden Wirtschaftskrisen (Corona, Ukraine, Inflation und Personalmangel) und der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen. Es sollen die bestehenden Inklusionsbetriebe, aber auch ggf. Neugründungen sowie auch das Integrationsamt selbst in fachlichen und wirtschaftlichen Fragen unterstützt werden.
Interne Kennung: ZV-L8-24-1129000-412.06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312320 Beratungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sollte während der regulären Laufzeit der Bedarf am Monitoring der Inklusionsbetriebe weiterhin bestehen, so wird eine Verlängerungsoption von weiteren zweiunddreißig Monaten bis zum 31.08.2030 in Betracht gezogen. Die Entscheidung zur Verlängerungsoption wird bis zum 30.06.2027 getroffen und mit einem Zuwendungsbescheid bewilligt. Die konkrete Aufgabenbeschreibung für die eventuelle Verlängerungsoption ergibt sich aus den Inhalten des Zuwendungsbescheides.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24143
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 21. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) einzureichen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Konzeptes
Beschreibung: 22. Aussagekräftiges Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix und der Leistungsbeschreibung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachexpertise Zielgruppe
Beschreibung: Aussagekräftige Angaben zur Fachexpertise Zielgruppe gemäß Bewertungsmatrix.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdLand Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführtLand Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 204 655,50 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFAF GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsFAF GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert der Ausschreibung1 204 655,50 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsZV-L8-24-1129000-412.06
TitelDurchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein
Datum des Vertragsabschlusses18/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1 204 655,50 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1 204 655,50 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich 412
Telefon: +49 4315991940
Internetadresse: https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Internetadresse: https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0017
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummer: t:04319880-Sozial
Postanschrift: Adolf-Westphal-Straße 4  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24143
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49431-988-0
Profil des Erwerbers: https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: FAF GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE177317269
Postanschrift: Hamburger Chaussee 221  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24113
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +4943126094704
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungFAF GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftHamburger Chaussee 221
StadtKiel
Postleitzahl24113
Land, Gliederung (NUTS)DEF0B
LandDeutschland
E-Mailkiel@faf-gmbh.de
Telefon+4943126094704
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 554e6242-d9f6-4313-bf66-274595c76540 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/09/2024 14:59:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 572253-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 186/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/09/2024

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