2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hainichen
Postleitzahl: 09661
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. 2.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/ Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor der Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 27.09.2024, 9:00 Uhr. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Die für den Wettbewerb relevanten Bieterfragen werden in anonymisierter Form einheitlich an alle Bewerber/ Bieter über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der Vergabestelle (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). 3.) Objekte können besichtigt werden, die Besichtigung ist nicht verpflichtend. Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des Auftraggebers ist zwingend erforderlich. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistung nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht einer Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zur Mehr- oder Minderbedarf führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des Bieters. 4.) Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2024 gültigen Tariflöhne anzusetzen. Angebote, welche die ab 1. Januar 2024 gültigen Tariflöhne (Los 1und 2: mind. Lohngruppe 1; Los 3: mind. Lohngruppe 6) unterschreiten, werden nicht gewertet. Ändern sich die Tariflöhne bis zum Vertragsbeginn, so werden die Preise entsprechend Preisgleitklausel angepasst. 5.) Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. 6.) Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 21 Nr. 3 BVB Reinigung während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 21 Nr. 1 Satz 1 BVB Reinigung Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft. 7.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 8.) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/ Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergabeverordnung
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Betrugsbekämpfung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Konkurs: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB