Deutschland – Stadtplanung – Sanierungsträgerleistungen für die Gesamtmaßnahme „Rantzauer Schlossinsel“

555196-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Stadtplanung – Sanierungsträgerleistungen für die Gesamtmaßnahme „Rantzauer Schlossinsel“
OJ S 180/2024 16/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Barmstedt
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSanierungsträgerleistungen für die Gesamtmaßnahme „Rantzauer Schlossinsel“
BeschreibungDie Stadt Barmstedt beabsichtigt, für die städtebauliche Aufwertung der Rantzauer Schlossinsel Sanierungsträgerleistungen zu vergeben.
Kennung des Verfahrens23cd1cc0-a6e9-48c9-854f-168de41e06a8
Interne KennungS51.1010.07
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.249 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Bewerber gemäß § 51 VgV auf eine angemessene Zahl zu begrenzen. Eine solche Begrenzung betrifft die Zahl der zur Beteiligung am Verhandlungsverfahren und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmer. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer etwaigen im Verlaufe des Verhandlungsverfahrens erfolgenden Begrenzung der Zahl der Angebote anhand der Zuschlagskriterien. Für die Begrenzung der Zahl der Bewerber gelten die folgenden Vorgaben und Kriterien: Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren mit mindestens fünf Bewerbern (bzw. Bewerbergemeinschaften) einzuleiten, vorausgesetzt, eine entsprechende Zahl von geeigneten Bewerbern, hinsichtlich der keine Ausschlussgründe vorliegen (geeignete Bewerber), ist vorhanden. Sind mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, behält sich die Auftraggeberin eine Begrenzung der Zahl der Bewerber vor, ein Anspruch auf die Begrenzung des Bewerberfeldes oder dessen maximale Größe besteht jedoch nicht. Eine strikte Höchstzahl wird nicht bereits jetzt festgelegt, sondern in Abhängigkeit von den Angaben in den Bewerbungen und deren Bewertung nach den Auswahlkriterien. Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl anhand der Qualität der Unternehmensreferenzen vorgenommen. In die Bewertung werden maximal fünf Projekte, die vom Bewerber hierfür benannt werden (ohne Benennung werden die ersten fünf im Formular aufgeführten ausgewählt), einbezogen und einzeln qualitativ gewertet. Bei der Qualität der Referenzen wird insbesondere eine möglichst weitgehende Vergleichbarkeit (Ähnlichkeit) zum vorliegenden Projekt in sachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht positiv bewertet, und – soweit möglich – auch die erkennbare Leistungsqualität. Die Bewertung erfolgt auf einer fünfstufigen Punkte-Skala (sehr gut [5], gut [4], vollbefriedigend [3], befriedigend [2], ausreichend [1]; nicht ausreichende Bewertungen werden von vornherein nicht als geeignet berücksichtigt).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
KonkursInsolvenz
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren
KorruptionBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
VergleichsverfahrenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller Vereinigungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
BetrugsbekämpfungBetrug oder Subventionsbetrug
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInsolvenz
Rein innerstaatliche AusschlussgründeRein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der beruflichen Tätigkeit
Entrichtung von SteuernVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung terroristischer Vereinigungen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Sanierungsträgerleistungen für die Gesamtmaßnahme „Rantzauer Schlossinsel“
Beschreibung: Die Stadt Barmstedt beabsichtigt, für die städtebauliche Aufwertung der Rantzauer Schlossinsel Sanierungsträgerleistungen zu vergeben. Anlass der städtebaulichen Aufwertung sind Anpassungs- und Modernisierungsbedarfe auf der Rantzauer Schlossinsel, an ihren Gebäuden und in ihrem Umfeld. Diese beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild des Ensembles insgesamt und gefährden zudem auch den Erhalt des wertvollen, denkmalgeschützten Gebäudebestands. Nachdem die Rantzauer Schlossinsel mit Bescheid vom 25. Oktober 2017 in das Programm städtebaulicher Denkmalschutz der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen wurde, bestätigte das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein mit Schreiben vom 7. November 2019 die räumliche Abgrenzung des Gebiets zur Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung (VU). Im August 2020 ist die Durchführung der VU mit Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) beauftragt worden. Den die Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept zusammenfassenden Bericht (siehe Vergabeunterlagen) hat die Stadtvertretung im Rahmen ihrer Sitzung nach Beschluss am 21. Juni 2022 zur Kenntnis genommen und dem darin erarbeiteten Integrierten Entwicklungskonzept zugestimmt. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung sind städtebauliche Missstände in den Bereichen Bausubstanz, Infrastruktur, Ökologie und Erschließung sowie im Spektrum der Nutzungen und der Zukunftsfähigkeit von Einrichtungen festgestellt worden. In seinem Bericht hatte sich das mit der VU und dem ISEK befasste Beratungshaus gegen den Erlass einer Sanierungssatzung ausgesprochen und stattdessen empfohlen, das Programmgebiet der städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch Beschluss der Gemeinde über eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB in Übereinstimmung mit A 2.2 Absatz 3 Nummer 5 der StBauFR SH 2015 festzulegen. Da die städtebaufördernden Maßnahmen voraussichtlich nicht zu erheblichen sanierungsbedingten Wertsteigerungen an Privatgrundstücken führten, sei die Anwendung des Sanierungs- bzw. besonderen Städtebaurechts inkl. des Wertausgleichs der Eigentümerinnen und Eigentümer nicht erforderlich. Als Durchführungsfrist ist ein Zeitraum von zehn Jahren empfohlen worden. Den Empfehlungen folgend hat die Stadtvertretung am 8. Februar 2022 eine entsprechende Erhaltungssatzung beschlossen. Die für die städtebauliche Gesamtmaßnahme derzeit veranschlagten Kosten in Höhe von 13.316.500 Euro werden zu gleichen Teilen von Bund, Land und der Stadt Barmstedt getragen. Ein Teil der Maßnahmen findet sich bereits in Umsetzung. Dazu gehört u. a. die Maßnahme Nr. 13 „Café im Schlossgefängnis“, bei der bereits die Zustimmung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegt. Die weiteren im Umsetzungskonzept aufgeführten Maßnahmen bedürfen hingegen noch der kompletten Umsetzung. Zur Begleitung und fachlichen Unterstützung der Verwaltung der Stadt Barmstedt soll im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ein Sanierungsträger eingesetzt werden, der bei der Koordination, Kommunikation und Realisierung des Umsetzungskonzepts unterstützt. Grundlage der Unterstützungsleistungen sind die Ergebnisse der VU und das ISEK. Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und den Vertragsbedingungen sind den Vergabeunterlagen (insbes. Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf) zu entnehmen.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pinneberg (DEF09)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit180 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.249 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung1. Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung; Nachweis: Eigenerklärung, dass Voraussetzungen nach § 158 BauGB vorliegen (Bestandteil der Vordruck 2) 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2) 3. Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland; Nachweis: Eigenerklärung RUS-Sanktionen (Vordruck 3)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung1. Haftpflichtversicherung; Mindestanforderung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden nicht jeweils mindestens 500.000 Euro beträgt, bei einer Jahreshöchstsumme von mindestens 2,0 Mio. Euro, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2) 2. Hinreichende finanzielle Stabilität: Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Bonität und Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2), ggf. Vorlage Jahresabschluss oder ähnlicher Dokumente mit aussagekräftigen Informationen zur Bilanz auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle 3. Gesamtumsätze: Bewerber müssen in den vergangenen drei Jahren Gesamtumsätze (netto) erzielt haben, deren Größenordnung eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft im Sinne von § 158 Nr. 2 BauGB erwarten lässt; Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2) 4. Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Bewerber müssen in den vergangenen drei Jahren erhebliche Umsätze aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger erzielt haben; Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungBerufliche Erfahrung/Referenzen hins. der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Sanierungsträger aus den letzten 3 Jahren; Nachweis: Referenzliste (Vordruck 5); anhand der Qualität der von den Bewerbern eingereichten Referenzen werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/10/2024 13:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss117 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen der Auftraggeberin
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBeachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Barmstedt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Barmstedt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Barmstedt
Registrierungsnummer: 14098
Postanschrift: Am Markt 1  
Stadt: Barmstedt
Postleitzahl: 25355
Land, Gliederung (NUTS): Pinneberg (DEF09)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4035922267
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: d4dc90f5-af79-4e9b-8a3b-838be94c3bc6
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Pinneberg (DEF09)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884542
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 23cd1cc0-a6e9-48c9-854f-168de41e06a8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/09/2024 10:46:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 555196-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 180/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/09/2024

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Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
Oststeinbek
Pellworm
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Plön
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Reinbek
Reinfeld (Holstein)
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