2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Betrugsbekämpfung: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Konkurs: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Vergleichsverfahren: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)