5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung. Stufe 1: LPH 1 bis 3, Stufe 2: LPH 4 (soweit erforderlich); Stufe 3: LPH 5 bis 7; Stufe 4: LPH 8; Stufe 5: LPH 9
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Vorzulegen ist ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Bauvorlageberechtigung
Beschreibung: Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er oder ein/e bei ihm beschäftigte/r Mitarbeiter/in die Anforderungen gem. § 65 Abs. 2 SächsBO erfüllt. Demnach ist bauvorlageberechtigt, wer 1. die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ führen darf oder als auswärtige/r Architekt/in nach § 35 Absatz 1 des Sächsischen Architektengesetzes in der jeweils geltenden Fassung, tätig wird; ein/e auswärtige/r Architekt/in nach § 35 Absatz 1 des Sächsischen Architektengesetzes ist nur im Umfang der Bauvorlageberechtigung des Niederlassungsmitgliedstaates bauvorlageberechtigt; oder 2. die Voraussetzungen des § 3a des Sächsischen Ingenieurgesetzes in der jeweils geltenden Fassung erfüllt. Der Nachweis ist zu führen durch z.B. einen Beleg der Eintragung bei einer deutschen Architektenkammer, durch einen Auszug aus der Liste oder ein Verzeichnis einer deutschen Ingenieurkammer gem. § 3a Sächsisches Ingenieurgesetz oder auf andere geeignete Weise.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den mit Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsätzen abzugeben. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Umsatz abgeben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung
Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung: Vorzulegen ist ein Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von 3 Mio. € für Personen- und 3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden (jeweils pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) durch Vorlage des Versicherungsscheins als Scan. Hinweis: Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckung bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine Eigenerklärung des Bewerbers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckung wie gefordert erhöht wird (abzugeben über das Formblatt Teilnahmeantrag). Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft eine Eigenerklärung beifügen, wonach für die Gemeinschaft im Auftragsfall ein Versicherungsschutz in geforderter Höhe vereinbart wird (keine Vorlage; selbst zu erstellen). In jedem Fall ist der Nachweis des Versicherungsschutzes wie gefordert Zuschlagsvoraussetzung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV nachweisen. Hierfür sind Referenzaufträge zu benennen, deren Leistungsanforderungen mit denen der hier zu vergebenden Fachplanungsleistungen nach Inhalt und Umfang vergleichbar sind. Es können Referenzen aus den letzten sieben Jahren benannt werden; Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Ein Projekt fällt noch in den Referenzzeitraum, wenn zwar die Planung außerhalb des Referenzzeitraums erstellt wurde, die Inbetriebnahme aber innerhalb der Frist erfolgte. Vergleichbar sind Referenzen für Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: - Erbringung mindestens LPH 2 bis 8 (wobei die LP 8 noch nicht abgeschlossen sein muss, der Rohbau jedoch fertiggestellt ist), - Vorhaben betraf Kindertagesstätte; Verwaltungsgebäude; Schulgebäude (kein Wohnungsbau) oder vergleichbar, - Bausumme (brutto, KG 200 bis 600) mindestens 2 Mio. €. Mindestanforderungen: - Anforderung 1: Jeder Bewerber muss mindestens drei im vorstehenden Sinne vergleichbare Referenzen nachweisen - Anforderung 2: Jeder Bewerber muss mindestens zwei Referenzen, die KITA- oder Schulbauten betreffen, vorweisen - Anforderung 3: Von den KITA-Referenzen muss bei einer die Bausumme (KG 200-600) 4 Mio. € brutto übersteigen - Anforderung 4: In mindestens zwei Referenzprojekten mussten die Bauleistungen gemäß VOB/A ausgeschrieben werden und der Bewerber war mit den Leistungen gem. LPH 7 nach § 34 Abs. 3 HOAI beauftragt (Tätigkeit für öffentliche Auftraggeberin oder Zuwendungsempfängerin).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl. Mindestanforderung
Beschreibung: Einzureichen ist eine Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden. Werden die Leistungen durch Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer erbracht, sind die Personalzahlen der jeweiligen Büros zu addieren. Mindestanforderung: Beim Bewerber müssen inkl. Inhaberin mindestens 5 Berufsträger (Architektinnen; Ingenieurinnen) beschäftigt sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Mindestanforderung
Beschreibung: Mindestanforderung: Die vorgesehene Projektleiterin muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur“ in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar und über eine mindestens siebenjährige Berufserfahrung verfügen (vgl. § 54 SächsBO; der Auftragnehmer hat die Aufgabe des Entwurfsverfassers zu übernehmen). Die für die Bauüberwachung vorgesehene Person muss ein Diplom, einen Bachelor, einen Master oder vergleichbaren Abschluss mit der Berufsbezeichnung Architektin oder Ingenieurin der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung und eine angemessene Baustellenpraxis – mindestens sieben Jahre – verfügen (vgl. § 56 Abs. 2 SächsBO; der Auftragnehmer hat die Aufgabe des Bauleiters gem. § 56 Abs. 2 SächsBO zu übernehmen). Der Nachweis ist zum einen über das Formblatt Teilnahmeantrag und zum anderen über die Vorlage von Zeugnissen, Kammereintragungen oder auf ähnliche geeignete Weise zu führen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Lösungsvorschlag (35 %)
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Herangehensweise an die Aufgabe und Sicherung des Projekterfolgs (20 %)
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Präsentation (15 %)
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorar (30 %)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber verfährt nach § 56 Abs. 2 bis 5 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeberin geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
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