1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Hygienematerialen(Toilettenpapier, Einweghandtücher,Rollenhandtücher, Hygienebeutel, Müllbeutel und verschiedene Cremeseifen
Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von Hygienematerialien nach Auftragsvergabe im Rahmen eines Abrufvertrages. Los 1 Toilettenpapier - Normal- und Jumborollen-; Los 2 Einweg- und Rollenhandtücher; Los 3 Hygienebeutel, Müllbeutel und Cremeseife an die teilnehmenden sächsischen Justizbehörden. Die Lieferleistung erstreckt sich auf den Zeitraum 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2025
Kennung des Verfahrens: dce230f5-9db1-4c77-ba57-4ca8d4c28e47
Interne Kennung: OLG-VI.3-E5400/1/3-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33770000 Hygienepapier
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es wird daraufhingewiesen, dass nur auf der Plattform registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Änderungen in Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten. Die geforderten Muster, siehe Anlage 10 Musterprodukte sind bis zum 27. September 2024 an das Oberlandesgericht Dresden, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zu übersenden. Die teilnehmenden Behörden sind in der Anlage 2a aufgelistet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB. Es sind entsprechende Eigenerklärungen abzugeben.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Toilettenpapier
Beschreibung: Los 1 Toilettenpapier Lieferung von Toilettenpapier: - einlagig je Rolle a 400 Blatt; Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff krepp-recycling; Bedarf: 68.800 Rollen - zweilagig: je Rolle a 250 Blatt, Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff: Tissue, natur-weiß; Bedarf: 293.440 Rollen - dreilagig: je Rolle a 250 Blatt, Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff: Zellstoff, normal weiß; Bedarf: 82.632 Rollen - Jumborollen: zweilagig, Rollenbreite 10 cm, Innendurchmesser 6 cm, Qualität: Zellstoff, passend für den Spendertyp Kimberly Clark, Hostess, a) Rollenlänge 170 m Bedarf: 3.408 Rollen und b) Rollenlänge 380m Bedarf: 420 Rollen weitere Angaben siehe Anlage 6
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33761000 Toilettenpapier
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Musterprodukte sind bis zum 27. September 2024 an die Vergabestelle zu übersenden; nähere Angaben in den Vergabeunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen. Die zu beliefernden Behörden sind in der Anlage 2a aufgelistet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben: • Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend) • USt-ID • bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname • Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, Fax, Handy, E-Mail) • Angabe, ob als Hersteller oder Händler angeboten wird
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 3), dass: - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, - der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, - einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen, - der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten. Bieterangaben (Anlage 4) • zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre) • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre, einschließlich der Angabe des Umsatzes in den jeweiligen Losen, für die geboten wird Die Angaben/Erklärungen in der Anlage 3 - Bietererklärung-, in der Anlage 4 - Bieterangaben sind dem Angebot beizufügen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 3) • Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los Bieterangaben (Anlage 4) • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können Eigenerklärung (Anlage 5) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Die in den Anlagen 6 bis 8c aufgeführten Mindestanforderungen für die jeweiligen Produkte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jedes Produkt vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig). Mit der Abfrage bei den Produktinformationen hinsichtlich der Kompatibilität - wenn keine Original, sondern Refillkartuschen angeboten werden - ist die Möglichkeit gegeben, Alternativen anzubieten. Diese Refillkartuschen müssen in die entsprechenden Spendersysteme passen. Dies ist zwingend in den entsprechenden Spalten anzugeben (vgl. Anlage 8c). Alle genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/09/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Einweghandtücher/Rollenhandtücher
Beschreibung: Lieferung von Einweghandtüchern (Falthandtücher): - zz-Faltung: Qualität Natur, einlagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 25x23; Bedarf: 6.615.000 Blatt - zz-Faltung: Qualität naturweiß, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 25x23; Bedarf: 25.843.200 Blatt - z-super-eco Faltung Qualität: Zellstoff-weiß, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 20,4 x 25, Bedarf: 570.000 Blatt - z-super Faltung: Qualität Zellstoff, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 22x24; Bedarf: 1.020.000 Blatt - c-Falz: Qualität Krepp, einlagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet): 24,5 (+/-0,5) x 33; Bedarf: 774.000 Blatt Lieferung von Rollenhandtüchern: - Qualität: Zellstoff weiß, zweilagig, Kerndurchmesser ca. 4 cm (+/- 0,1 cm), Rollenbreite: ca. 20 cm (+/- 0,1cm) Rollenlänge je 140 m, passend für Spendertyp: a) Kimberly Clark Bedarf: 3.258 Rollen, b) Controllomatik Bedarf: 120 Rollen weitere Angaben siehe Anlage 7
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33763000 Papierhandtücher
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Musterprodukte sind bis zum 27. September 2024 an die Vergabestelle zu übersenden; nähere Angaben in den Vergabeunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen. Die zu beliefernden Behörden sind in der Anlage 2a aufgelistet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben: • Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend) • USt-ID • bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname • Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, Fax, Handy, E-Mail) • Angabe, ob als Hersteller oder Händler angeboten wird
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 3), dass: - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, - der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, - einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen, - der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten. Bieterangaben (Anlage 4) • zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre) • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre, einschließlich der Angabe des Umsatzes in den jeweiligen Losen, für die geboten wird Die Angaben/Erklärungen in der Anlage 3 - Bietererklärung-, in der Anlage 4 - Bieterangaben sind dem Angebot beizufügen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 3) • Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los Bieterangaben (Anlage 4) • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können Eigenerklärung (Anlage 5) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Die in den Anlagen 6 bis 8c aufgeführten Mindestanforderungen für die jeweiligen Produkte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jedes Produkt vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig). Mit der Abfrage bei den Produktinformationen hinsichtlich der Kompatibilität - wenn keine Original, sondern Refillkartuschen angeboten werden - ist die Möglichkeit gegeben, Alternativen anzubieten. Diese Refillkartuschen müssen in die entsprechenden Spendersysteme passen. Dies ist zwingend in den entsprechenden Spalten anzugeben (vgl. Anlage 8c). Alle genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/09/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Hygienebeutel/Müllbeutel/Cremeseife
Beschreibung: Lieferung von Hygienebeuteln: - Material Papier: Bedarf: 111.000 Stück - Material Kunststoff: Bedarf: 124.500 Stück weitere Angaben siehe Anlage 8a Lieferung von Müllbeuteln (Material Kunststoff, mit Recyclingsymbol): - Mindestfassungsvermögen, 5 Liter Bedarf: 34.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 20 Liter: Bedarf: 84.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 30 Liter: Bedarf: 412.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 60 Liter: Bedarf: 370.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen 60 Liter (stark) Bedarf: 158.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 70 Liter Bedarf: 14.750 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 80 Liter Bedarf: 32.040 Beutel - Mindestfassungsvermögen 120 Liter: Bedarf: 167.500 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 140 Liter: Bedarf: 145.750 Beutel weitere Angaben siehe Anlage 8b Lieferung von Cremeseife (jeweils ph-neutral und alkalifrei) - Kanister 5 Liter (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 127 Kanister - Kanister 5 Liter (parfümiert) Bedarf: 251 Kanister - Kanister 10 Liter ((weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 157 Kanister - Kanister 10 Liter (parfümiert) Bedarf: 330 Kanister - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 312 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (parfümiert) Bedarf: 36 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 312 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (parfümiert) Bedarf: 120 Patronen - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Kimberly Clark (parfümiert) Bedarf: 120 Patronen - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Tork (parfümiert) Bedarf: 84 Patronen WICHTIG: Bei den Patronen ist zwingend anzugeben, ob Original- oder Refilpatronen, wenn Refillpatronen angeboten werden, ist die Kompatibilität zwingend anzugeben. weitere Angaben siehe Anlage 8c
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 19640000 Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33711900 Seife
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Musterprodukte sind bis zum 27. September 2024 an die Vergabestelle zu übersenden; nähere Angaben in den Vergabeunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen. Die zu beliefernden Behörden sind in der Anlage 2a aufgelistet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben: • Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend) • USt-ID • bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname • Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, Fax, Handy, E-Mail) • Angabe, ob als Hersteller oder Händler angeboten wird
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 3), dass: - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, - der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, - einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen, - der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten. Bieterangaben (Anlage 4) • zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre) • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre, einschließlich der Angabe des Umsatzes in den jeweiligen Losen, für die geboten wird Die Angaben/Erklärungen in der Anlage 3 - Bietererklärung-, in der Anlage 4 - Bieterangaben sind dem Angebot beizufügen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 3) • Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los Bieterangaben (Anlage 4) • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können Eigenerklärung (Anlage 5) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Die in den Anlagen 6 bis 8c aufgeführten Mindestanforderungen für die jeweiligen Produkte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jedes Produkt vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig). Mit der Abfrage bei den Produktinformationen hinsichtlich der Kompatibilität - wenn keine Original, sondern Refillkartuschen angeboten werden - ist die Möglichkeit gegeben, Alternativen anzubieten. Diese Refillkartuschen müssen in die entsprechenden Spendersysteme passen. Dies ist zwingend in den entsprechenden Spalten anzugeben (vgl. Anlage 8c). Alle genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/09/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Schloßplatz 1
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 351446-1299
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b6b1aa81-e073-4689-b526-5a93c7b7a6df - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/08/2024 13:20:44 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 513714-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 166/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2024